Bußgeld nicht gezahlt - hohe Mahngebühren

Mir wurde vor gut gut zwei Monaten im Zug der Metronom AG (Niedersachsen) ein Bußgeld i. H. v. 40,- Euro auferlegt. Ich hatte im Zug eine Dose Bier getrunken und war nicht Willens, dem Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma das Bußgeld vor Ort zu zahlen - das entsprechende Gesetz war erst gute 8 Monate in Kraft und mir als Gelegenheitsfahrer noch nicht bekannt. Mir wurde noch im Zug der entsprechende Zahlschein ausgehändigt und mitgeteilt, den Betrag binnen 14 Tagen zu bezahlen. Der Zahlungsaufforderung bin ich nicht nachgekommen und habe heute ein Anschreiben eines Inkassobüros erhalten. Obwohl ich im Vorfeld kein Anschreiben der Metronom AG oder des Inkassobüros erhalten habe, beträgt die jetzige, erste schriftlich zugestellte Mahngebühr 40 Euro - also 80 Euro insgesamt. Ist diese Vorgehensweise wirklich rechtmäßig, hätte nicht vorher eine schriftliche Anmahnung erfolgen müssen? Vielen Dank für einen verbindlichen Hinweis!

Bei den 40,- EURO handelt es sich nicht um ein Bußgeld sondern um ein erhöhtes Beförderungsentgelt! Bußgeld ist in diesem Fall eher ein umgangssprachlichs Wort.

Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit und daher leider nicht mein Fachgebiet.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir jedoch, dass noch mindestens 2 Briefe fehlen. Einer davon per Einschreiben oder Postzustellungsurkunde.
Die Gebühren für Inkasso sind erfahrungsgemäß sehr hoch und sind in diesem Fall sicher nicht wesentlich überhöht.

Bei meiner Auskunft handelt es sich jedoch NICHT um einen „verbindlichen Hinweis“, den gibt’s nämlich nur beim Rechtsanwalt! :wink:

Viele Grüße
Robert Wohlgemuth

Hallo,

meines Erachtens ist alles korrekt abgelaufen. Metronom AG hat nichts anderes gemacht, als ein externen Dienstleister für das „eintreiben“ des Geldes zu beauftragen. Das zieht natürlich hohe Gebühren nach sich, da der Schuldner auch für die Kosten des Inkassobüros aufkommen muss. Das Inkassobüro hat Ihnen ja eine erste Mahnung gesendet (Ich weiss jetzt nicht genau was Sie mit einer vorherigen schriftlichen Anmahnung meinen).Die Rechnung, Zahlungsaufforderung wurde Ihnen ja mit Hinweis einer 14-tägigen Zahlungsfrist überreicht. Da es sich um ein Inkassobüro handelt und dieses sich mit Sicherheit rechtlich absichert, denke ich, sind die Mahngebühren gerechtfertigt. Eine verbindliche Aussage kann ich Ihnen jedoch nicht geben.
Gruß