Hallo.
Wie siehts rechtlich aus, wenn man in der Probezeit an einem Auffahrunfall beteiligt ist, weil man zu wenig Sicherheitsabstand zum Vordermann hatte?
Ist das mit einem Bußgeld erledigt? Wenn ja, wie hoch wird das sein?
Oder kommt da noch mehr?
Freue mich auf eure Antworten!
MfG
Claudio
Hi
ohne den Fall genau zu kennen ist das schwierig.
Es dürfte aber mit einem Verwarnungsgeld/Bußgeld i.H.v. 35,- EUR erledigt sein, was keine Punkte zur Folge hat und somit auch keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.
(Verstoß § 1 StVO)
Gruß
HaWeThie
Die Probezeit gibts ja nicht umsonst…
Es gibt einen Katalog in der Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 12)
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_…
wo Verkehrsverstöße in 2 Kategorien eingeteilt sind. Begeht man einen Verstoß nach Kat. A ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Teilnahme an einem Aufbauseminar an (§ 2a II Nr. 1 StVG).
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stv…
Bei Kat. B folgt diese Anordnung erst beim zweiten Verstoß.
Das Auffahren war war wohl eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 StVO. Damit unterfällt dieser Verstoß der Kategorie B (Nr. 2).
Du hattest also deinen Freischuß! 