Bußgeld ohne Folgen?

Hallo.

Wie siehts rechtlich aus, wenn man in der Probezeit an einem Auffahrunfall beteiligt ist, weil man zu wenig Sicherheitsabstand zum Vordermann hatte?

Ist das mit einem Bußgeld erledigt? Wenn ja, wie hoch wird das sein?
Oder kommt da noch mehr?

Freue mich auf eure Antworten!

MfG

Claudio

Hi
ohne den Fall genau zu kennen ist das schwierig.
Es dürfte aber mit einem Verwarnungsgeld/Bußgeld i.H.v. 35,- EUR erledigt sein, was keine Punkte zur Folge hat und somit auch keine Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis.
(Verstoß § 1 StVO)

Gruß
HaWeThie

Die Probezeit gibts ja nicht umsonst…
Es gibt einen Katalog in der Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 12)

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_

wo Verkehrsverstöße in 2 Kategorien eingeteilt sind. Begeht man einen Verstoß nach Kat. A ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Teilnahme an einem Aufbauseminar an (§ 2a II Nr. 1 StVG).

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stv

Bei Kat. B folgt diese Anordnung erst beim zweiten Verstoß.
Das Auffahren war war wohl eine Ordnungswidrigkeit nach § 1 StVO. Damit unterfällt dieser Verstoß der Kategorie B (Nr. 2).
Du hattest also deinen Freischuß! :wink: