Bußgeld OWiG nach Unfall?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: beim Wechseln der Fahrspur ist ein hinter mir fahrendes Auto - angeblich wegen meinem Spurwechsel- ausgewichen und hat ein drittes Fahrzeug gerammt. ( zum Glück nur Blechschaden) Der Polizei vor Ort habe ich mich nicht als Verursacher erklärt! Jetzt habe ich Bußgeldbescheid ( §24 OWiG) wegen Verusachung Unfall( §7 Abs. 5; §1 Abs.2; §49 StVO; § 24 StVG; 31.1 BKat; §19 OWiG) bekommen.Wenn ich das Bußgeld zahle, habe ich dann automatisch meine Schuld erklärt & vor allem, muss meine Haftpflicht für den Schaden an den anderen PKW zahlen? Wie verhalte ich mich am besten?( Widerspruch gegen den Bescheid oder lieber zahlen?) Bin nach wie vor der Meinung nicht Verursacher des Unfalls gewesen zu sein. Danke für die Hilfe

Grundsätzlich hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung was die Zahlung des Bußgeldes betrifft. Wenn Widerspruch eingelegt und das Bußgeld gezahlt wird, ist das kein Schuldanerkenntnis.
Man kann aber auch Widerspruch einlegen und um Aussetzung der Vollstreckung bitten. Das bedeutet, wenn dem statt gegeben wird, dann wird auf die Einziehung des Bußgeldes bis zur entgültigen Entscheidung verzichtet.

Versicherungstechnisch denke ich schon, dass die Kfz-Haftpflicht dafür aufkommen muss, was aber eine Höherstufung nach sich zieht. Aber vielleicht gehen die ja auch dagegen vor, weil nach der Schilderung die Unfallbeteiligten andere Fahrzeuge waren.

Mich würde mal interessieren mit welcher textlichen Begründung der Erlass des BG-Bescheides erfolgte. Der Wechsel der Spur muss nämlich durch Blinken rechtzeitig angezeigt werden und man kann nur dann wechseln, wenn man sich davon überzeugt hat, dass alles frei ist. Es besteht kein Anrecht auf Spurwechsel.
Aber vielleicht war der Ausweichende zu schnell, dann sieht es schon anders aus, aber das müsste bei der Unfallaufnahme festgestellt worden sein.

Wird der Widerspruch abgelehnt, geht die Sache ans Amtsgericht. Wird ihr statt gegeben oder teilweise statt gegeben, dann macht das die Behörde selber.

So wie es aussieht, sieht es schlecht aus, aber vielleicht fehlen mir ein paar Infos.

Hallo, sie müssen sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt
wenden. Ich bin Kfz-Sachverständiger und habe nur mit
der Technik von Kfz und Unfallschadenskalkulationen zu
tun. Rechtsfragen kann und darf ich nicht beantworten.
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet mir das.

mfg

Walter Dettinger

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: beim Wechseln der Fahrspur

ist ein

hinter mir fahrendes Auto - angeblich wegen meinem
Spurwechsel- ausgewichen und hat ein drittes Fahrzeug
gerammt. ( zum Glück nur Blechschaden) Der Polizei vor

Ort

habe ich mich nicht als Verursacher erklärt! Jetzt

habe ich

Bußgeldbescheid ( §24 OWiG) wegen Verusachung Unfall(

§7 Abs.

5; §1 Abs.2; §49 StVO; § 24 StVG; 31.1 BKat; §19 OWiG)
bekommen.Wenn ich das Bußgeld zahle, habe ich dann

automatisch

meine Schuld erklärt & vor allem, muss meine

Haftpflicht für

den Schaden an den anderen PKW zahlen? Wie verhalte

ich mich

am besten?( Widerspruch gegen den Bescheid oder lieber
zahlen?) Bin nach wie vor der Meinung nicht

Verursacher des

Unfalls gewesen zu sein. Danke für die Hilfe

Trotzdem danke für die schnelle Reaktion :smile:

Wow, danke für die schnelle und ausführliche Antwort! Als textliche Begründung wurde " Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall" angegeben.( nur noch mal zum besseren Verständniss- mein Auto hatte keinen Kontakt zu den anderen Fahrzeugen) Darunter standen dann die diversen Paragraphen… also dann doch zahlen, die Höherstufung bei der Versicherung schlucken ? Bei der Abgabe an das AG werden doch sicher auch Anwalts- und Gerichtskosten fällig…Rechtsschutzversicherung haben wir nat. auch nicht. Scheint echt blöd gelaufen zu sein.

Wenn man schuldig gesprochen wird, dann werden die Kosten der eigenen, der Gegenseite und des Gerichts fällig.

Es ist kein direkter manueller Kontakt von Nöten, um einen Unfall zu verursachen.
Wenn man jemanden zwingt die Spur zu wechseln, weil man diese selber wechselt und der zum Spurwechsel gezwungene verunfallt dann mit einem Dritten, ist m.E. der erste Spurwechsler schuld, wenn der zweite bis dahin vorschriftsmäßig gefahren ist. Er wird ja gezwungen zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden.
Sieht also nicht besonders gut, um nicht zu sagen schlecht aus.

Ok, dann werde ich wohl in den sauren - Bußgeld-Apfel beißen müssen :frowning: Ich bin zwar immer noch der Meinung nicht der Verursacher zu sein, aber das wird wohl schwer nachzuweisen sein. Heute kam dann auch noch ein Schreiben von der Haftpflicht, denen soll ich den Unfall noch mal schildern. Werde dann wohl auch hochgestuft :frowning: Trotzdem ganz herzlichen Dank für die Unterstützung!