Hallo Experten,
Mal angenommen jemand wird mit einem deutschen Fahrzeug in der Schweiz geblitzt. Kann die Schweiz die Strafe hier einziehen lassen? Wenn ja, gilt dort auch der Unterschied zwischen Halter und Fahrer? Also Fahrer, bzw Halterhaftung?
Danke
Bastett
Hallo,
die deutsche Polizei hilft den Sünder zu identifizieren, die Buße kann aber nicht eingetrieben werden.
Sollte aber der Sünder sich in der Schweiz erwischen lassen, wird es unangenehm. Da ist das schweizer Gemüt sehr ungemütlich.
Gruß
hartmut
Fahrer oder Halterhaftung???
mal angenommen der Fahrer war ein Tourist aus dem Ostblock der mit einem deutschen Fahrzeug in der Schweiz geblitzt wurde, muss der Halter dann haften, oder genügt es den Fahrer samt ausländischer Adresse anzugeben?
Danke für Antworten
Bastett
Hallo,
der Halter haftet nicht wenn er nicht der Fahrer ist.
Aber nach deutschem Recht ( Schweiz??? )ist einen anderen fälschlich beschuldigen strafbar.
Es kann durchaus sein, wenn wieder mit dem Fahrzeug in die Schweiz eingereist wird, der Fahrer etwas genauer betrachtet wird.
Gruß
hartmut