Bußgeld spenden

Hallo!

Vor dem Amstgericht Neuss wurde eine Person zu einem 30€ Bußgeld gebeten weil er nicht angschnallt gewesen sei. Der Betroffene fühlt sich jedoch weiterhin nicht schuldig, möchte aber wegen den weiter entstehenden Kosten nicht weiter gegen den Bescheid vorgehen und dieses Bußgeld nun widerwillig zahlen. Er hat aber scheinbar noch eine andere Überlegung:

Ist es möglich die 30€ auch zu spenden da der Betroffene es nicht so gerne hätte, dass die Stadt das Geld bekommt, da er sich schlichtweg über den Tisch gezogen fühlt. Die Stadt hoch verschuldet ist, es Jahresende ist und die Quoten scheinbar nicht erfüllt sind.

Wenn ja, können die Kosten (knapp 43€) auch gespendet werden? Wer veranlasst das, wie leitet man so etwas in die Wege?

Vielen Dank für eure Antworten aber ich fände es schön wenn das gehen würde da es echt toll zu wissen wäre, wenn so etwas mir mal passieren würde.

Christian

Hallo,
wenn er nicht gegen den Beischeid vorgeht, muss er ihn zahlen. Irgendjemand anderes einfach Geld geben wird da nicht helfen.
Btw. das Beste zum Vermeiden solcher Ansprüche ist, sich einfach an das Gesetz zu halten und wenn man zu unrechte beschuldigt wird, dies auch nicht einfach hinzunehmen.
gruss

Ist es möglich die 30€ auch zu spenden da der Betroffene es
nicht so gerne hätte, dass die Stadt das Geld bekommt, da er
sich schlichtweg über den Tisch gezogen fühlt.

Die Stadt bekommt das Geld gar nicht. Sobald ein rechtskräftiges Urteil darüber vorliegt, geht das Geld an die Staatskasse.

Levay

Es gibt eine sogenannte Bußgeldspende. Ebenso ist mir beruflich bekannt, dass Fördergelder der Städte an Gemeinnützige Vereine gegeben werden. Nach Aussage der Stadt sind dies auch Bußgelder. Über die Vergabe entscheidet der Richter. Bei Strafprozessen z.B. ja direkt vor Gericht. Dies ist mein Wissenstand.

Die anderen Neunmalklugen Antworten die aus der Hüfte geschossen kommen helfen bei der konkreten Fragestellung nicht weiter.

http://www.szon.de/lokales/ehingen/ehingen_artikel,-…

Da habe in nun eine andere Quelle zu gefunden.

http://www.szon.de/lokales/ehingen/ehingen_artikel,-…

Da habe in nun eine andere Quelle zu gefunden.

Und vielen Dank für die Antwort :o) Bei der Recherche nach der Richtigkeit der Antwort habe ich direkt auch die Antwort dann auf meine Frage gefunden.

Der Richter entscheidet zwar über die Vergabe der Bußgelder an Vereine etc., jedoch nicht im Einzelfall bei solchen „Kleinigkeiten“.

Die Entscheidung über den großen Topf am Jahresende wird gesondert getroffen.

Danke für die hilfreichen und zügigen Antworten

  1. ist das Bußgeld keine Spende, also auch nichts mit eine Spendenquittung.
  2. Entscheidest nicht du, wer die Spende bekommt. Das kann zwar ein Richter unter gewissen Voraussetzungen, aber eben nicht du.

Auf gut Deutsch, du musst dahin leisten, wo das Amt oder der Richter entscheidet. Wenn du es nicht machst, bekommst du Ärger.

Gruß

Hallo,
Du gehst da von 2 verschiedenen Sachverhalten aus. Bußgeld ist Owi Sache, die muß bezahlt werden auch wenn ein Richter verurteilt.
Anders beim Strafverfahren das ein Richter gegen Zahlung einer Summe an einen Verein/Verband einstellen kann.
Gruß Günter

Warum fragste du?
Lieber Blade,
wenn du sicher bist, es besser zu wissen, als die Experten: warum fragst du?
Bußgelder nach dem OWiG können nicht „gespendet“ werden und werden vom Richter auch nicht an Vereine und Einrichtungen verteilt.
Das geht nur in gaaaaannnz anderen Fällen, aber nie, wenn es nach dem OWiG geht.

CU
HaWeThie