Hallo!
Leider kann ich es nicht im Detail erklären, Nachbesserungen
sind hochwillkommen, doch ist es nicht so, dass man als
Autofahrer bei einem Unfall mit einem „schwächeren“
Verkehrsteilnehmer grundsätzlich Teilschuld hat?
Erstens ist es nicht so und zweitens spielt diese Frage hier überhaupt keine Rolle.
Und durch die Meldung bei der Polizei hast du den POM von dem
Vorfall/Verstoss in Kenntniss gesetzt, da bleibt ihm dann auch
nichts anderes übrig als das polizeilich zu behandeln. Mit dem
Bussgeld bist du jedenfalls deutlich besser weggekommen als
mit einer Anzeige. Die hättest du auf jeden Fall bekommen wenn
der Radfahrer nicht gleich alles auf sich genommen und auf die
Polizei verzichtet hätte.
Kühne Behauptung muss ich sagen. Solche Dinge hängen schon von einigen Umständen ab. Wir wissen hier ja nichtmal um welchen Vorwurf es geht. In der Praxis müsste sich das ein Experte genau im Detail ansehen.
Ich hab vor kurzem einen Autofahrer in einem ähnlichen Fall verteidigt und in zweiter Instanz (UVS) auch gewonnen. Da gings um einen Unfall mit einem Radfahrer, der die Fahrbahn auf einem Zebrastreifen (direkt neben einer Radfahrerüberfahrt) überquert hat. Der Autofahrer wurde von der Behörde bestraft, weil er diesen Radfahrer behindert hat (naja, der Radfahrer ist dabei über die Motorhaube geflogen, blieb aber Gott sei Dank unverletzt). Da gibts aber kein Delikt dazu, denn nach der StVO steht zwar unter Strafe, einen Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt zu behindern, nicht aber die Behinderung eines Radfahrers auf dem Schutzweg.
Der Teufel steckt also oft im Detail, wer daher in der Praxis mit sowas konfrontiert ist und so eine Strafe nicht hinnehmen möchte, sollte einen Anwalt konsultieren. Allgemeine Ratschläge nutzen da nicht viel.
Gruß
Tom