bußgeld verkehr verwaltungskosten bei nicht

… barzahlung Geschwindigkeitsüberschreitung - Polizeilich gestoppt-konnte nicht barzahlen-möglichkeit der Überweisung-vom Polizisten bejaht,ohne Hinweis,das dies eine zusätzliche Verwaltungsgebühr höher als das Bußgeld nach sich zieht!
Ist dies zulässig!?Ist der Polizist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen!

Hallo,

ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke,
der Polizist wusste genau was er sagte.
Den Vorgang stufe ich als vollkommen normal ein.
Folge/Empfehlung: Zahlen

Viele Grüße
Thommy