Bußgeld vom Jobcenter?

Hallo Leute!

Ich war heute beim Jobcenter in Frankfurt am Main und die Sachbearbeiterin hat mir angedeutet dass ich wohl ein Bußgeldverfahren bekommen. :confused:

Meine Mutter ist Alleinerziehend Arbeitslos gemeldet (Hartz4) und ich bin Schüler und arbeite nebenbei. Ich war bei einem 400€ Basis Job gemeldet und habs auch dem Jobcenter gemeldet. Nun habe ich seit September eine neue Stelle und ich bekomme da mehr. Ich wurde vom Jobcenter angeschrieben und bin hingegangen (weil die das wohl gesehen haben. Ich hatte mich nicht dort gemeldet weil ich dachte (denken ist wohl nicht so gut) dass ich persônlich nicht als Arbeitsloser zähle.

Nun wollen die Abrechnungen sehen und ich hab immer mehr als 400€ bekommen. Was passiert jetzt?? Bekomme ich ein Bußgeld? Wenn ja wieviel? Und ich muss dann auch bestimmt was zurückzahlen. Es geht um die Beschäftigung vom September 2011 bis Januar 2012.

Wenn mir jemand helfen könnte würde ich mich echt freuen.

Danke!!

Das Bußgeld bekommt deine Mutter, wenn du bei ihr lebst, denn es handelt sich hier eindeutig um dem Mißbrauch von Sozialleistungen. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. IHr habt damals Die Broschüre Arbeitslosengeld II bekommen und die muss man halt LESEN!
Du darfst das Geld ja gern verdienen, aber du bist als Teil der Bedarfsgemeinschaft verpflichtet alle Einnahmen dem Jobcenter MONATLICH zu melden.

Hätten deine Einnahmen deinen ALG II Anteil überschritten, so wärst du einfach aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen worden und das Amt hätte nur noch für Deine Mama gezahlt. Wo ist das Problem?

Es ist eindeutig betrügerisch wie ihr hier gehandelt habt. Das Amt kann insofern den Vorfall zur Anzeige bringen. KANN! MUSS aber nicht.
Manchmal drohen sie auch nur damit.

In Jedem Fall wird Deine Mutter in Kürze eine Rückforderung der Überzahlung bekommen. Diese ist abzuwarten. Ihr könnt dann um ratenweise Rückzahlung bitten.

Ob zusätzlich noch ein Bußgfeld dazu kommt, hängt davon ab ob Dein JC den Fall zur Anzeige bringt. Wenn ja, dauert es meist ewig lange. Dann bekommst du eine schriftliche Anhörung.
Wie hoch das Bußgeld ist hängt von der Höhe der hinterzogegenen Leistungen und der Dauer ab. Es können zwischen 150 und 5000 Euro werden…schätz ich mal…aber das sind bloße Schätzungen. Entscheiden tut das das Sozialgericht. WENN sie dich überhaupt anzeigen. - Wenn Du noch jugendlich bist und das Geld nicht abzahlen kannst, kann es sein, dass Du oder deine Mutter dafür Sozialdienst machen muss, im ALtenheim oder so. Aber all das ist Spekulation…

Warte ab was passiert. Vielleicht kommt auch bloß die reine Rückforderung. Mach Dich nicht schon vorher verrückt.

Gruß Gwen

Hallo,
tja, das sieht schlecht aus für Euch. Das Amt nennt das „Leistungserschleichung“.
Wie alt sind Sie wenn ich mal fragen darf ?
Wohl über 16 J. denke ich mal. Da sie und Ihre Mutter eine Bedardfsgemeinschaft (vor dem Jobcenter sind) Ist Ihre Mutter verpflichtet jede finanzielle Veränderung mit zu teilen. auch wenn diese finanzielle Veränderung Sie bedrifft.
Macht Sie das nicht. Hat Sie Leistung erhalten die Ihr nicht zusteht. Das heißt Sie hat gegen ein Gesetz verstossen. Es wird eine Gerichtsverhandlung geben, je nachdem wie schwerwiegend der Verstoß gewertet wird, kann Sie sogar z.B. Bewährung erhalten (je nachdem was vorher vielleichtschon angefallen ist). Es kann auch eine Leistungsminderung geben. Der zuviel ungerechtfertig ausgezahlte Betrag wird vom Jobcenter zurückverlangt.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!

Hallo!
Also ich bin 20 und und ich arbeite schon seit 3 Jahren und soweit ich weiß bekommt meine Mutter auch keinen einzigen Cent für mich. Meine mutter bekommt 300€ für sie und und meinen kleieneren Bruder un die miete bezahlt. Mehr auch nicht, da mein anderer Bruder auch arbeitet (Ausbildung) und Geld verdient.

Gruß

hey,
Ihr wohnt aber alle zusammen in einer Whg. oder?
Denn dann seit ihr auch eine Bedarfsgemeinschaft mit 20j. als Schüler bekommst Du sicherlich auch noch Kindergeld (der Anspruch würde bestehen)evt. auch für Deinen älteren Bruder) . Die ganzen Einkommen Deiner Familie, auch Kindergeld eventuell Unterhaltsgeld, auch das Geld das Dein Bruder für die Ausbildung erhält, wird alles gegeneinander gerechnet, Ebenso die Ausgaben die vom Amt übernommen werden. z.b. Miete, Heizkosten… Schau mal auf die Unterlagen Deiner Mutter dort müsste oben „Bedarfsgemeinschaft“ stehen u. dann schaue bei dem Leistungsbezug welche Personen dort angegeben sind.
du darfst ja von Deinem Geld einen gewissen Satz behalten z.B. 165,00 € zu dem Geld was für Dich als Unterhalt festgesetzt wurde. Dann kannst Du wahrscheinlich noch Fahrgeld geltend machen monatl.
Solltet Ihr keine Bedarfsgemeinschaft sein, (was ich mir nicht vorstellen kann) Aber nur mal angenommen dann wirst Du eine Strafe wegen Leistungserschleichung erhalten und die zu unrecht erhaltene Leistung nach zahlen müssen, eine Strafe wegen Betrug wird hin zu kommen.
Es wäre nett wenn Du mal überprüfen würdest,wie das mit der Bedarfsgemeinschaft aussieht. Deiner Mutter als Haushaltsvorstand würden 345,00 € zustehen z. B.
Bitte melde Dich noch mal!

Hallo!

Also ich hab meine Mutter gefragt die meint es ware eine Bedarfsgemeinschaft.
Aber soo viel können die nicht von mir verlangen oder da ich ja nichts bekomme außer einen gewissen Mietanteil. Oder irre ich mich da?

hallo,
kommt darauf an, es kann sein das auch nur deine Mutter verurteilt wird denn Sie als Haushaltsvorstand, wäre als 1. in der Pflicht gewesen Dein „Neues Gehalt“ dem Jobcenter mit zu teilen. Du bist noch keine 21Jahre könntest noch als Jugendlicher verurteilt werden. aber die Rechtsprechung " Dummheit schützt vor Strafe nicht" D.h. mit das wussten wir nicht, kommt Ihr da nicht durch. Du, Deine Mutter oder Ihr beide werdet auf jeden Fall, den zu unrecht an Euch vom Jobcenter gezahlten betrag zurückzahlen müssen. Kann sein in Monatsraten 10,00€ oder erst wenn du Deine Ausbildung hinter Dir hast und einen besser bezahlten job hast. Dann sind die monatl.Zahlungen aber höher.
Dir steht Prozeßkostenbeihilfe zu .Du gehst mit deiner Mam zum Amtsgericht und beantragst Prozeßkostenbeihilfe kostet 10,00€ damit kannst Du dann zu einem Anwalt Deiner Wahl gehen Er/ Sie sollte sich mitdem Sozialgesetz und hartzIV auskennen. Manche Anwälte beantragen die Proßezkostenbeihilfe auch von Ihrer praxis aus für Euch. der Anwalt kann auf jeden Falldazu beitragen das die monatlichen Raten nicht über 10€ gehen u. das Strafmaß für den Betrug so gering wie möglich ausfällt.
Viel Glück, wenn noch Fragen sind, ab morgen bin ich wieder im Netz

ich greife hier meine persönlichen Erfahrungen und mein Wissen zurück, ich bin weder Anwalt noch Rechtsberater,Notar oder übe sonst eine Beratende Tätigkeit aus

Hallo

das ist natürlich nicht so gut gelaufen.
Mal vorneweg: ALG2-/„Hartz IV“-Bezieher ist nicht gleichbedeutend mit „Arbeitsloser“ :wink: Im Januar waren 58 % der ALG2-Bezieher nicht arbeitslos. Bereits ein Drittel der Bezieher sind Erwerbstätige , die von ihrem Lohn allein nicht leben können und mit ALG2 aufstocken müssen. -

Ich gehe mal davon aus, dass du unter 25 bist und bei deiner Mutter lebst. Damit gehörst du automatisch zu ihrer ALG2- „Bedarfsgemeinschaft“, solange du deinen eigenen Bedarf nicht mit eigenem anrechenbarem (!) Einkommen decken kannst (z.B. mit deinem Kindergeld, Unterhalt, Lohneinkommen etc.). Somit bezieht nicht nur deine Mutter „Hartz IV“, sondern auch du. Und damit unterliegst du auch grundsätzlich den Pflichten des SGB II und den Weisungen der Jobcenter (auch wenn deine Pflichten eingeschränkt sind, da du noch Schüler bist).-

Der Bedarf deiner Mutter und dein eigener Bedarf wird jeweils getrennt berechnet - auch wenn er vermutlich für Euch beide zusammen zentral über das Konto deiner Mutter als Haushaltsvorstand angewiesen wird.
Dein Bedarf setzt sich zusammen aus deinem Regelsatz + deinen kopfanteiligen Unterkunftskosten + deinen eventuellen Mehrbedarfen (z.B. bei chronischer Erkrankung). Von deinem Bedarf werden dann deine anrechenbaren (!) Einkommen „abgezogen“ (da du mit diesem Einkommen einen Teil deines Bedarfs selber, ohne Hilfeleistungen, bestreiten kannst).
Den restlichen Betrag, der dir noch zur Bedarfsdeckung fehlt, leistet dann das Jobcenter als Hilfeleistung an dich (grundsätzlicher Anspruch vorausgesetzt).

Aber nicht alles, was du an Einkommen hast, wird auf deinen Bedarf angerechnet; bei Erwerbstätigkeit gibt es Freibeträge.
(Dazu schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=17.0 , und hier nochmal beispielhaft aufgeschlüsselt für 400 Euro-Jobs: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0 )

Und ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Dein anrechenbares Einkommen darf nur auf deinen Bedarf angerechnet werden - nicht auf den Bedarf deiner Mutter. Kinder sind ihren Eltern gegenüber im SGB II-Rechtsbereich nicht unterhaltspflichtig. Du musst die Bedarfe deiner Mutter also nicht mit deinem Einkommen mitversorgen.
(Einzige Ausnahme: Beziehst du noch Kindergeld und hast du mehr Einkommen als Bedarf, dann überträgt das Jobcenter den Teil deines Kindergeldes, den du nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst, als „Überhangs“- Einkommen auf deine Mutter…und dieser Überhangbetrag wird dann auf ihren ALG2- Bedarf angerechnet. Dazu aber hier: http://hartz.info/index.php?topic=39425.0 ) -

Was jetzt dein Jobeinkommen betrifft:
Zum Ende des Vormonats hat das Jobcenter für dich einen Hilfe-Betrag geleistet, mit dem du deinen Bedarf im Folgemonat bestreiten konntest. Tatsächlich ist dir im Folgemonat aber anscheinend mehr Einkommen zugeflossen, als du dem Jobcenter angegeben hattest. Der anrechenbare Teil dieses Einkommens hat deinen Bedarf in diesem Monat verringert; mangels Information hat das Jobcenter das aber nicht berücksichtigt und dir daher am Ende des Vormonats „zuviel“ Hilfeleistung im Voraus ausgezahlt.

Den Betrag, den du „zuviel“ (also unnötigerweise, zu Unrecht) an Hilfeleistung erhalten hast, musst du entsprechend an das Jobcenter zurückerstatten.
Dafür kann man aber eine Ratenabzahlung beantragen (wie bei allen Anträgen sollte man das nachweislich schriftlich tun).

Du musst jetzt also deine Einkommen darlegen und nachweisen , dann werden für diese Monate entsprechend abgeänderte Leistungsbescheide erstellt - und dann wird dir / Euch ein Rückforderungsbescheid zugestellt, aus dem hervorgeht , wieviel Geld man zurückzuerstatten hat. (In der Regel steht darin auch ein Passus, dass man die Ratenzahlung beantragen kann).

Dass leistungsrelevante Änderungen (wie eben z.B. Einkommenszufluss) für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen sind… das geht bereits aus den ALG2- Antragsformularen hervor. Außerdem dürfte das auch in jedem Weiterbewilligungsbescheid stehen, den deine Mutter alle 6 Monate erhält.
Wegen „unverzüglich“ haben die Sachbearbeiter zwar durchaus einen gewissen zeitlichen Ermessensspielraum. Aber wir haben ja nunmal mittlerweile schon Mitte Februar - und dass seit 5 Monaten diese Änderung der Einkommensverhältnisse von dir / Euch nicht mitgeteilt wurde… das kann das Jobcenter natürlich nicht mehr so einfach durchwinken. Du musst auch bedenken, dass hier ja Steuergelder verwendet werden :wink:

Falls innerhalb dieser letzten 5 Monate wohlmöglich auch noch Euer Bewilligungszeitraum ablief und deine Mutter deshalb einen ALG2- Weiterbewilligungsantrag stellen musste, dann wurde in dem Antragsformular sogar explizit danach gefragt, ob es irgendwelche relevanten Änderungen bei Euch gab. Falls da bei der Frage nach Einkommensveränderungen von Euch ein „Nein“ angekreuzt wurde, obwohl du mittlerweile schon einen höheren Lohn als angegeben bezogen hattest… dann wäre das natürlich heikel.

Aber so oder so - was „zuviel“ ausgezahlt wurde, muss auf jeden Fall zurückerstattet werden; ggf. Ratenzahlung beantragen.
Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld erlassen wird (oder ob es sogar zu einer Strafanzeige kommt) , dürfte sehr wahrscheinlich mit davon abhängen, um welchen Einkommensbetrag es sich handelt und wie lange man darüber „geschwiegen“ hat (und bzgl. Strafanzeige: evtl. auch, wie alt du bist…).
Grundsätzlich wird diese Bußgeldsache über den § 63 SGB II geregelt: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/63.html

Da es schwer werden dürfte, dem Jobcenter vermitteln zu wollen, dass man gar nichts davon „wusste“, dass Einkommensänderungen zu melden sind (steht ja in jedem Bescheid), solltet Ihr zum gegebenen Zeitpunkt dann vielleicht in Erwägung ziehen , einen Sozialrechtsanwalt aufzusuchen (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht kostet die Beratung max. 10 Euro Eigenbeitrag)… um mit seiner Hilfe vielleicht zumindest die Bußgeld_höhe_ etwas drücken zu können.

LG

Hallo!

Danke für die ganzen Infos.

Hier in einem Link steht:

Abgesetzt werden können:

  • Beiträge zu gesetzlichen Pflichtversicherungen wie KFZ-Haftpflicht

Ich arbeite eig nur für mein Auto und mein Hobby (Musik) und gebe das meiste Geld auch dort aus. Kann ich es dann vom „Bedarf“ absetzen oder geht das nicht? oder darf ein HartzIV nichtmal ein Auto besitzen?

Bei einem Bruttoeinkommen ab 400,01€/ Monat kann man die tatsächlichen Kosten u.a. für die Pkw-Haftpflicht vom Einkommen absetzen, wenn diese Kosten höher sind als der Grundfreibetrag.-

Sicher „darf“ man auch als ALG2-Bezieher ein Auto haben. Nur können sich halt die Wenigsten den Unterhalt eines Wagens leisten.
Ab Verkehrswert 7.500 Euro wäre aber der Punkt Vermögen(sverwertung) zu berücksichtigen: http://hartz.info/index.php?topic=25.0
Und was an Vermögen vorhanden ist (egal, ob es verwertet werden muss oder nicht), muss dem Jobcenter gemeldet werden - bzw. gemeldet worden sein, als Ihr den (Weiterbewilligungs-) Antrag gestellt habt.

Und wie in dem anderen Link erläutert: Bekommst du vom Chef genau 400 Euro Lohn in die Hand, kannst (bzw.: musst) du davon 240 Euro verwenden, um damit einen Teil deines Bedarf selber zu bestreiten, und benötigst entsprechend weniger ALG2-Hilfeleistung. (Diese 240 Euro musst du dann ggf. deiner Mutter aushändigen, da sie dann für dich 240 Euro weniger vom Jobcenter erhält und da dein Anteil für Miete/ NK, Strom usw. ja wahrscheinlich auch über ihr Konto abgebucht wird und sie auch vermutlich für dich mit einkauft usw.)

Von den 400 Euro werden aber 160 Euro nicht auf deinen ALG2- Bedarf angerechnet (d.h. sie verringern deine ALG2-Leistung nicht). Diese 160 Euro hast du somit „extra“ zur Verfügung.

LG

Hallo!

unzwar hätte ich da noch eine Frage.
Ich hab ja heute mit der Sachbearbeiterin geredet und sie hat gemeint dass ich dort als 400€ basis gemeldet bin. das problem ist aber dass ich auch monate habe wo ich mehr bekomme wie 400. würde das die sache mildern weil sie hat halt gesagt dass sie sich riesig darüber freut dass ich zu ihr hingegangen bin und ihr gesagt hab dass ich mehr verdiene und so und dann hat sie halt gesagt dass das positiv wäre dass ICH hingegangen bin. Glaubt ihr dass ich das mit der Anzeige irgendwie klären kann oder führt da kein weg vorbei. ich will den staat ja nicht betrügen es war halt meine schlampigkeit was dazu geführt hat.
LG

Das wird dir niemand „von außen“ sagen können, wie dein Jobcenter / deine Sachbearbeiterin diese Sache letztlich behandeln wird.

Denke aber bitte daran, dass MÜNDLICHE Aussagen und Mitteilungen keinerlei Wert haben und rechtlich auch nicht „verwendbar“ sind.
Wenn DU irgend etwas mitteilst, einreichst oder beantragst,IMMER nachweislich schriftlich machen ! (die persönliche Abgabe auf einer mitgebrachten Kopie bestätigen lassen mit Datum; ansonsten per Rückschein-Einschreiben hinschicken.)
Und alles, was dir im Jobcenter MÜNDLICH erzählt wird, ist völlig unverbindlich und wertlos.
Du brauchst für dich selbst und auch von ihnen immer Nachweisbares - also immer alles schriftlich geben lassen !

Du hast das Recht, zu jedem Vorsprechen und jedem Termin eine Begleitperson als Beistand mitzunehmen
(§ 13 Abs. 4 SGB X). Darauf sollte man nicht verzichten :wink:

LG

Hallo, SEHR WICHTIG
ich muss etwas an meinen Aussagen revidieren.
Und zwar gibt es seit dem 01.01.2012 neue hartzIV Regelungen.

  1. Regelbedarfsstufe 1
    (alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte): 374 Euro

Regelbedarfsstufe 2
(jeweils für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner): 337 Euro ist bei Euch nicht der Fall

Regelbedarfsstufe 3
(erwachsene Leistungsberechtigte, die in keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen): 299 Euro

Regelbedarfsstufe 4
(Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre): 287 Euro

Regelbedarfsstufe 5
(Kinder von 6 bis unter 14 Jahre): 251 Euro

dann kommen noch verschieden Mehrbedarfleistungen hinzu
Da Deine Mutter alleinerziehend ist.

Einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus.

Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.

Vorraussetzungen und Anspruch
Keine Regel ohne Ausnahmen:
Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, die Ausbildungsstätte in angemessener Zeit erreichen können (Hin- und Rückfahrt bis zwei Stunden) und deren Eltern Hartz IV beziehen, haben einen Anspruch auf ALG II (§ 7 Abs. 6 Nr. 1, 2 Alt. SGB II)

Wer während einer berufsvorbereitenden Maßnahme BAB bezieht oder während des Besuchs einer Berufsfachschule BAföG erhält, hat ebenso Anspruch auf ALG II. BAföG und BAB zählen dann als Einkommen des Antragstellers, wobei der sogenannte „ausbildungsbedingte Bedarf“ für Fahrtkosten und Ausbildungsmaterial nicht auf das ALG II angerechnet wird.
Konkret bedeutet dies, dass von Bruttoeinkommen, die zwischen 100 Euro und 800 Euro liegen, dem Arbeitslosengeld 2- Empfänger 20 Prozent (also maximal 140 Euro) verbleiben. Liegt das Einkommen aus Erwerbstätigkeiten wie sog Minijobs darüber, sind 10 Prozent anrechnungsfrei.

Bei 900 Euro Zuverdienst ergäbe das zum Beispiel einen Freibetrag von: 100 Euro (Grundfreibetrag) plus 140 Euro (20 Prozent von 700 Euro) plus 10 Euro (10 Prozent von 100 Euro) = insgesamt 250 Euro.
jetzt kannst Du Dir ausrechnen was die ungefähr zurück verlangen können.
Die alte Berechnung unten ist für 2011 und die Neue gültig seit januar 2012
by

Auszüge aus der Neuregelung 01.01.2012 Bundesagentur für Arbeit

Ich greife hier auf meine persönlichen Erfahrungen und mein Wissen zurück, ich bin weder Anwalt noch Rechtsberater,Notar oder übe sonst eine Beratende Tätigkeit aus.

Hallo 0123,

am besten hingehen und mit den Leuten reden.
Sind auch keine Unmenschen.

Viele Grüße
Thommy_TLM

Hallo Leute!

Also ich hab jetzt die sachen ausfüllen lassen vom
chef und geb sie dem JC weiter. Ich werd also was zurückzahlen müssen und wenns zum bußgeld kommt auch bußgeld. Nun hab ich mal ne frage unzwar ich als motglied einer BG aber nicht der zahlungsempfänger; darf das JC meine kontodaten abrufen oder ist das nur für meine Mutter zulässig? weil ICH habe ja nichts unterschriebn womit ich bestätigen
kann dass das JC mein konto „durchwühlen“ darf. Oder gilt das mit der unterschrift von meiner mutter auch schon?

lg

Hallo,

bekommst du denn auch Geld vom Jobcenter? Oder nur deine Mutter?

Da du noch Schüler bist und für unter 25 Jährige andere Gesetze gelten, solltest du dich lieber an jemanden wenden, der sich mit diesem speziellen Thema besser auskennt. Ich vermute dass sie dich mit zur Bedarfsgemeinschaft zählen. Ob du als Kind für deine Eltern bereits finanziell einstehen mußt, weiß ich leider nicht. Das JC scheint das wohl so zu sehen.

Grundsätzlich musst du immer JEDE Änderung bezüglich deines Einkommens dem Jobcenter mitteilen (sofern du selber Leistungsbezieher bist). Da das JC mit dem Finanzamt und auch anderen Behörden fleissig Datenaustausch betreibt, kann ich dir nur raten das auch zu tun.

Warum die Dame dir direkt mit Bussgeldern droht, anstatt dir erst mal die Gelegenheit zur Richtigstellung zu geben, weiß ich leider auch nicht.

Ganz wichtig: Nimm IMMER eine Begleitperson zu deinen Terminen mit! Und unterschreibe nichts direkt vor Ort. Lass dich nicht von irgendwelchen Drohungen einschüchtern. Und erzähl denen nicht mehr als unbedingt nötig. Am besten alles schriftlich machen.

Warte erst mal ab ob da was Offizielles kommt und dann ist noch genug Zeit darauf zu reagieren. Du kannst denen die Unterlagen dann auch noch nach reichen und darauf hinweisen, dass z.B. der Job noch nicht ganz sicher war (Arbeitsvertrag vorhanden?) oder dass du das nicht wußtest, das du deine Einkommensverhältnisse bei Änderung mitteilen mußt.

Voraussetzung für ein solches Bußgeld ist, dass du vorher über deine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurdest und du bei Verletzung der Mitwirkungspflicht über die Folgen unterrichtet wurdest. Dazu kommt noch, dass man dir eine Frist setzen muß, damit du deiner Mitwirkungspflicht noch nachkommen kannst.

Im Zweifelsfalle solltest du dich von jemandem der Fachkundig ist beraten lassen. Wenn nicht von einem Anwalt dann kannst du zu Beratungsstellen gehen. Dort kostet dich die Beratung nichts.

Ich hoffe dir ein wenig weiter geholfen zu haben. Und entschuldige bitte, dass es etwas länger gedauert hat.

Viele Grüße zurück

Hallo 0123,

da kann ich leider nichts zu sagen.

LG
Thommy

Guten Tag.

Zurückzahlen müssen Sie auf jeden Fall etwas, das wird ausgerechnet und Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Bei der Berechnung des Bußgeldes haben Sie vielleicht Glück und es wird nur eine schriftliche Verwarnung erteilt. Hängt von der Höhe des entstandenen Schadens ab.