Bußgeld von Ausländer

hallo!

Jemand mit Wohnsitz und Staatsangehörigkeit im Nicht-EU-Ausland mietet sich in Deutschland ein Fahrzeug und wird damit geblitzt. Nun möchte die Mietwagenfirma das Bußgeld von der Kreditkarte der Person einziehen. Darf sie das?

eigene Gedanken:
Meiner Meinung nach kann vom Betroffenen nicht verlangt werden, das Bußgeld zu zahlen, da er keinen Anhörungsbogen erhalten hat oder auf anderem Wege vom deutschen Staat über das Verfahren informiert wurde.

Jedoch erscheint mir die Zustellung einer solchen Information ins Ausland etwas schwierig. Läuft das dann über die Halterhaftung und die Mietwagenfirma muss das Bußgeld bezahlen und kann es sich dann vom Mieter wiederholen?

Gruß
Paul

Hallo,

Nun möchte die Mietwagenfirma das Bußgeld
von der Kreditkarte der Person einziehen. Darf sie das?

Nein.

Meiner Meinung nach kann vom Betroffenen nicht verlangt
werden, das Bußgeld zu zahlen, da er keinen Anhörungsbogen
erhalten hat oder auf anderem Wege vom deutschen Staat über
das Verfahren informiert wurde.

stimmt

Jedoch erscheint mir die Zustellung einer solchen Information
ins Ausland etwas schwierig. Läuft das dann über die
Halterhaftung und die Mietwagenfirma muss das Bußgeld bezahlen
und kann es sich dann vom Mieter wiederholen?

Der Halter wird nicht belangt. Da der Fahrer nicht erreichbar ist, verläuft das Verfahren im Sande.

Gruss

Iru

Der Halter wird nicht belangt. Da der Fahrer nicht erreichbar
ist, verläuft das Verfahren im Sande.

Das tut es allerdings nur in der Bananenrepublik Deutschland. Woanders steht so jemand bei der nächsten Wiedereinreise auf der Fahndungsliste.

Gruß
smalbop

Hallo,

kommt auf den Status der Tat an. Ich erinnere nur an die Parkvergehen in den Niederlanden (das dort den Status einer Straftat hat (oder hatte, ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden mit den NL-Parkvorschriften)). Die deutschen Staatsanwaltschaften wurden aus den NL mit Rechtshilfeersuchen gegen deutsche Staatsangehörige überschwemmt, da der Deutsche ja dort eine Straftat begangen hat. Bei der Grenzkontrolle wurde dann auch hin und wieder ein Deutscher festgenommen, weil er tatsächlich dort auf den Fahndungslisten stand.

Nebenher: Auch in D könntest du - nach Abschluss des Bußgeldverfahrens - wegen eines Parkvwergehens einsperrt werden.

Gruss

Iru

Der Halter wird nicht belangt. Da der Fahrer nicht erreichbar
ist, verläuft das Verfahren im Sande.

Das tut es allerdings nur in der Bananenrepublik Deutschland.
Woanders steht so jemand bei der nächsten Wiedereinreise auf
der Fahndungsliste.

kommt auf den Status der Tat an. Ich erinnere nur an die
Parkvergehen in den Niederlanden (das dort den Status einer
Straftat hat (oder hatte, ich bin nicht mehr so auf dem
Laufenden mit den NL-Parkvorschriften)). Die deutschen
Staatsanwaltschaften wurden aus den NL mit Rechtshilfeersuchen
gegen deutsche Staatsangehörige überschwemmt, da der Deutsche
ja dort eine Straftat begangen hat. Bei der Grenzkontrolle
wurde dann auch hin und wieder ein Deutscher festgenommen,
weil er tatsächlich dort auf den Fahndungslisten stand.

Das hab ich nicht verstanden. Wo ist denn jetzt genau „dort“? Und von wem wurde der Deutsche, der in Deinem Beispiel eine Straftat in den Niederlanden begangen hat, denn festgenommen? Von den deutschen Behörden? Die können ihn doch zu Hause besuchen!? Oder von der niederländischen Polizei?
Es ging doch darum, dass in Deutschland, die Verfahren gegen Ausländer, welche hier OWI’s begehen „im Sande verlaufen“, während andere Länder, die Verkehrssünder bei der Einreise festnehmen. Du sagst aber „kommt drauf an…“ und erzählst dann nochmal, dass Verkehrssünder (in diesem Fall ein deutscher) für Ihre Vergehen in anderen Ländern bei der Wiedereinreise belangt werden?!

Gruss

Bommel

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Na gut, dann nochmals für dich etwas umständlicher erklärt:

Es kommt auf den Status der Tat an, sollte diese Tat in dem betreffenden Land keine Straftat, sondern nur eine (vergleichbare) Ordnungswidrigkeit sein, passiert meist nichts. Gilt es aber als Straftat, so könnte sie auch wie eine Straftat verfolgt werden.

Ich erinnere nur an die von deutschen Staatsangehörigen begangenen Parkvergehen in den Niederlanden (das in den Niederlanden den Status einer Straftat hat (oder hatte, ich bin nicht mehr so auf dem Laufenden mit den NL-Parkvorschriften)). Die deutschen Staatsanwaltschaften wurden aus den Niederlanden L mit Rechtshilfeersuchen gegen deutsche Staatsangehörige überschwemmt, da der Deutsche in den Niederlanden eine Straftat begangen hat. Bei der Grenzkontrolle durch die niederländischen Behörden wurde dann auch hin und wieder ein Deutscher festgenommen, weil er tatsächlich in den Niederlanden auf den Fahndungslisten stand.

Iru

Den Sachverhalt habe ich verstanden. Aber das widerspricht doch nicht dem, was Smalbop oben geschrieben hat.
Da Du aber angefangen hast mit „kommt darauf an…“ hab ich irgendwo den Einwand gesucht, den Du vorbringen würdest. Den finde ich aber nicht…

LG, Bommel

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Das hab ich nicht verstanden. Wo ist denn jetzt genau „dort“?

Hallo,

in dem Land wo die Straftat begangen wurde, oder es noch eine Strafe ( Bußgeld ) zu vollstrecken gilt.

Und von wem wurde der Deutsche, der in Deinem Beispiel eine
Straftat in den Niederlanden begangen hat, denn festgenommen?

Von den Niederländern in den Niederlande.

Von den deutschen Behörden? Die können ihn doch zu Hause
besuchen!? Oder von der niederländischen Polizei?

Von der deutschen Polizei. Wäre nur möglich wenn es auch in Deutschland eine Straftat wäre.

Es ging doch darum, dass in Deutschland, die Verfahren gegen
Ausländer, welche hier OWI’s begehen „im Sande verlaufen“,

Sagt wer? Wäre mir aber ganz neu. Wenn der Fahrer festgestellt werden kann, bekommt der auch ein Bußgeldverfahren. Nur hapert es oft bei dem eintreiben der Bußgelder.

während andere Länder, die Verkehrssünder bei der Einreise
festnehmen.

Wenn man den Ausländer bei der Einreise oder in Deutschland erwischt, kann auch der festgenommen werden bis er seine Strafe bezahlt oder eine Sicherheitsleistung erbringt.

Du sagst aber „kommt drauf an…“ und erzählst
dann nochmal, dass Verkehrssünder (in diesem Fall ein
deutscher) für Ihre Vergehen in anderen Ländern bei der
Wiedereinreise belangt werden?!

In dem Land welches noch eine Rechnung mit dem Übeltäter abzurechnen hat.

Mal zwei Beispiele.

In Österreich muss nicht unbedingt der Fahrer bekannt sein, z.B. blitzen von hinten. Das der Fahrer genannt wird, dafür ist der Halter verantwortlich ( Lenkererhebung ).
Ein Verstoß dagegen wird in Österreich bestraft, in Deutschland aber nicht.
Deshalb kann die Strafe in Deutschland nicht eingetrieben werden.
Kommt der Halter nach Österreich und wird erwischt, dann zahlt er, oder sitzt ab.

Ein Geschwindigkeitsverstoß von einem Deutschen in der Schweiz. Es besteht ein Rechtshilfeabkommen das die deutschen Behörden bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sind, aber es können in Deutschland keine Strafen eingetrieben werden.
Kommt der Übeltäter in die Schweiz, kann in der Schweiz die Strafe eingetrieben werden.
Gilt natürlich umgekehrt auch, wenn ein Schweizer in Deutschland einen Verstoß begeht.
Wobei der Schweizer auch in der Schweiz von den schweizer Behörden zusätzlich was auf den Hut bekommen kann.

Ausländer haben, wenn sie wieder in das Land kommen wo noch was offen ist, erwischt werden, ein Problem. Ob das ein Schweizer in Deutschland, oder ein Deutscher in der Schweiz ist, ist egal.

Gruß

Nostra

Antwort die Dritte

Woanders steht so jemand bei der nächsten Wiedereinreise auf der Fahndungsliste.

es kommt darauf an , welchen Status diese Tat hat. Hat sie den Status einer Straftat, so könnte der Täter auf den Fahndungslisten stehen. Ist es aber nur eine einer Ordnungswidrigkeit vergleichbare Tat und der Täter ist nicht sofort greifbar, passiert meist - in Abhängigkeit von der Schwere der Owi - nichts.

Hai!

Nun möchte die Mietwagenfirma das Bußgeld
von der Kreditkarte der Person einziehen. Darf sie das?

Nein.

Auch wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist?

Der Plem

Hallo,

Auch wenn das so im Mietvertrag vereinbart ist?

Wenn die durch den Fahrer begangene Owi unmittelbar den Halter betrifft (also bei Halterhaftung), so könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man das in den Mietvertrag aufnimmt; dass also das für den Halter bestimmte Bußgeld durch den Fahrer zu entrichten ist und das dann auch über die Kreditkarte eingezogen werden kann.

Bei rechtsstaatlichen Verfahren sehe ich immer wieder das Problem des rechtlichen Gehörs. Der Betroffene hat ein Anrecht darauf, sich zur Sache zu äußern. Ohne dieses Gehör kann kein Bußgeld festgelegt werden. Und wenn man ein rechtliches Gehör gewährt hat, kann im gleichen Zug auch eine Sicherheitsleistung erhoben werden. Vor allem - wer sagt denn, dass das angebliche Bußgeld tatsächlich an die Bußgeldstelle weitergeleitet wird? Der Vermieter hat bei einem abgeschlossenem Bußgeldverfahren keinen Anspruch gegen den Mieter, sondern nur die Ordnungsbehörden betreffenden Staates. Von daher wäre das Einziehen des Fahrerbußgeldes durch den Vermieter über die Kreditkarte nicht zulässig.

Gruss

Iru

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Es ging doch darum, dass in Deutschland, die Verfahren gegen
Ausländer, welche hier OWI’s begehen „im Sande verlaufen“,

Sagt wer?

Wurde doch oben behauptet. Dann kam jemand mit „kommt darauf an…“ und erzählte nochmal das gleiche. Nach „kommt darauf an…“ würde ich aber einen Einwand und keine Betsätigung erwarten, deswegen erschloss sich mir das Ganze nicht.

Wäre mir aber ganz neu. Wenn der Fahrer festgestellt
werden kann, bekommt der auch ein Bußgeldverfahren. Nur hapert
es oft bei dem eintreiben der Bußgelder.

während andere Länder, die Verkehrssünder bei der Einreise
festnehmen.

Wenn man den Ausländer bei der Einreise oder in Deutschland
erwischt, kann auch der festgenommen werden bis er seine
Strafe bezahlt oder eine Sicherheitsleistung erbringt.

Du sagst aber „kommt drauf an…“ und erzählst
dann nochmal, dass Verkehrssünder (in diesem Fall ein
deutscher) für Ihre Vergehen in anderen Ländern bei der
Wiedereinreise belangt werden?!

In dem Land welches noch eine Rechnung mit dem Übeltäter
abzurechnen hat.

Mal zwei Beispiele.

Die hab’ ich mir jetzt nicht mehr durchgelesen, vielleicht folgen ja andere Teilnehmer dem Thread noch…

LG
Bommel

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