Das hab ich nicht verstanden. Wo ist denn jetzt genau „dort“?
Hallo,
in dem Land wo die Straftat begangen wurde, oder es noch eine Strafe ( Bußgeld ) zu vollstrecken gilt.
Und von wem wurde der Deutsche, der in Deinem Beispiel eine
Straftat in den Niederlanden begangen hat, denn festgenommen?
Von den Niederländern in den Niederlande.
Von den deutschen Behörden? Die können ihn doch zu Hause
besuchen!? Oder von der niederländischen Polizei?
Von der deutschen Polizei. Wäre nur möglich wenn es auch in Deutschland eine Straftat wäre.
Es ging doch darum, dass in Deutschland, die Verfahren gegen
Ausländer, welche hier OWI’s begehen „im Sande verlaufen“,
Sagt wer? Wäre mir aber ganz neu. Wenn der Fahrer festgestellt werden kann, bekommt der auch ein Bußgeldverfahren. Nur hapert es oft bei dem eintreiben der Bußgelder.
während andere Länder, die Verkehrssünder bei der Einreise
festnehmen.
Wenn man den Ausländer bei der Einreise oder in Deutschland erwischt, kann auch der festgenommen werden bis er seine Strafe bezahlt oder eine Sicherheitsleistung erbringt.
Du sagst aber „kommt drauf an…“ und erzählst
dann nochmal, dass Verkehrssünder (in diesem Fall ein
deutscher) für Ihre Vergehen in anderen Ländern bei der
Wiedereinreise belangt werden?!
In dem Land welches noch eine Rechnung mit dem Übeltäter abzurechnen hat.
Mal zwei Beispiele.
In Österreich muss nicht unbedingt der Fahrer bekannt sein, z.B. blitzen von hinten. Das der Fahrer genannt wird, dafür ist der Halter verantwortlich ( Lenkererhebung ).
Ein Verstoß dagegen wird in Österreich bestraft, in Deutschland aber nicht.
Deshalb kann die Strafe in Deutschland nicht eingetrieben werden.
Kommt der Halter nach Österreich und wird erwischt, dann zahlt er, oder sitzt ab.
Ein Geschwindigkeitsverstoß von einem Deutschen in der Schweiz. Es besteht ein Rechtshilfeabkommen das die deutschen Behörden bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sind, aber es können in Deutschland keine Strafen eingetrieben werden.
Kommt der Übeltäter in die Schweiz, kann in der Schweiz die Strafe eingetrieben werden.
Gilt natürlich umgekehrt auch, wenn ein Schweizer in Deutschland einen Verstoß begeht.
Wobei der Schweizer auch in der Schweiz von den schweizer Behörden zusätzlich was auf den Hut bekommen kann.
Ausländer haben, wenn sie wieder in das Land kommen wo noch was offen ist, erwischt werden, ein Problem. Ob das ein Schweizer in Deutschland, oder ein Deutscher in der Schweiz ist, ist egal.
Gruß
Nostra