Hallo,
habe mein Auto am 25.9.2012 im uneingeschränkten Halteverbot abgestellt, Termin 30.09.2012 somit habe ich das Auto stehenlassen und nicht mehr bewegt.
Am 30.09.2012 findet der Volksfestumzug statt!
Heutemorgen wurden 8 Auto abgeschleppt und anderem auch meines, weil Schilder aufgestellt waren mit dem uneingeschränkten Halteverbot Termin 28.09.2012 und ein fahrbarer Kran der Firma Scholp stand in der Straße.
Frage: Polizei hat als Ordnungswidrigkeit festgestellt,
vz 283 Parken im Halteverbot mit Behinderung,muss ich mit Punkten rechnen sowie ein hohes Bussgeld?
Danke für jede zuschrift!
Gruß HP