Bussgeld VZ 283 mit Behinderung

Hallo,
habe mein Auto am 25.9.2012 im uneingeschränkten Halteverbot abgestellt, Termin 30.09.2012 somit habe ich das Auto stehenlassen und nicht mehr bewegt.
Am 30.09.2012 findet der Volksfestumzug statt!
Heutemorgen wurden 8 Auto abgeschleppt und anderem auch meines, weil Schilder aufgestellt waren mit dem uneingeschränkten Halteverbot Termin 28.09.2012 und ein fahrbarer Kran der Firma Scholp stand in der Straße.
Frage: Polizei hat als Ordnungswidrigkeit festgestellt,
vz 283 Parken im Halteverbot mit Behinderung,muss ich mit Punkten rechnen sowie ein hohes Bussgeld?
Danke für jede zuschrift!
Gruß HP