Bussgeld wegen Ueberladung - in jedem Fall gleich?

Hallo,

angenommen jemand laesst bei seinem PKW die Zuladung verringern (also ohne technische Aenderung einfach ein niedrigeres Gesamtgewicht im Fahrzeugschein eintragen weil er sonst mit einem Anhaenger ueber die 3,5 t zulaessiges Gesamtgewicht des Fuehrerscheins kommen wuerde).

Da die neue Zuladung zu niedrig ist (z.B. 200 kg, zuvor 500 kg) ist das Auto ab und zu mit mehr als 100% ueberladen (wenn z.B. 5 Personen mitfahren). (Hinweis: Wenn mehrere Personen mitfahren ist kein Anhaenger dabei)

Wie hoch duerfte die Strafe sein wenn die Polizei die Ueberladung feststellt?

Habe gelesen dass bei Ueberladungen von ueber 30% 235 Euro Bussgeld faellig werden (http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php) - gilt dies auch bei einer Ueberladung wie der beschriebenen bei der es technisch keinerlei Probleme geben kann weil der PKW ja fuer 500 kg Zuladung gebaut ist?

Gruss und Dank

Desperado

Hi

Ich komme da mal ins grübeln , weil ich das nicht rechnerich nachvollziehen kann .

nehmen wir mal meine Fahrzeuge als beispiel .

Mein Audi A6 hat ein maximales Gesamtgewicht von 2200 kg , bei einem Leergewicht von 1590 kg , wobei Leergewicht definiert ist mit halb vollen Tank und Fahrer von 75 kg
packe ich in den Wagen vier Personen a 75 Kg , davon den Fahrer wieder abgezogen komme ich auf rund 1830 kg .
wenn ich nun 300 kg vom zulässigen Gesamtgewicht abziehe , blieben immer noch 1900 kg .
dann hänge ich den original Anhänger dran , der ein maximales Gesamtgewicht von 1600 kg haben darf , komme ich auf genau 3500 kg

Also entweder hat der Wagen eine nachträglich eingetragene höhere Zuglast , also mit stärkeren Bremsen und stärkeren Motor ( wie meiner der 1800 kg ziehen darf ) oder der Anhänger ist überladen.

irgendetwas geht bei deiner Rechnung nicht auf .

wobei vergessen wurde , das der Anhänger sowieso höchstens 10% plus aufgerundete 0 ( hundert ) schwerer sein darf als das Zugfahrzeug

gruss

Toni

der sich gerade übe denn Sinn der Frage wundert .
Stellen wir uns mal folgendes vor : Autoanhänger mit PKW Opel Calibra aufgeladen
Autoanhänger 600 kg , Opel 1390 kg … ??? da reichen selbst die 1800 kg des Allrad mtm A6 nicht

wobei vergessen wurde , das der Anhänger sowieso höchstens
10% plus aufgerundete 0 ( hundert ) schwerer sein darf als das
Zugfahrzeug

das glaube ich nicht. bei nicht durchgehender bremsanlage darf der anhänger max das 1 fache des zugfahrzeugs wiegen. keinen kg mehr…

hauptmann

Hallo Toni,

also ich hab das so gerechnet: Leergewicht des Audi (den ich noch nicht habe) ca. 1650 (mit LPG-Anlage), zulaessiges Gesamtgewicht auf 1850 reduziert, habe ich noch 1650 kg Zuglast bis die 3,5 t erreicht sind.

Um einen Autoanhaenger ziehen zu koennen werde ich mir einen kaufen und das zul. Gesamtgewicht von diesem auf 1650 verringern. Bei ca. 500 kg Leergewicht des Anhaengers (es gibt auch welche mit nur 400kg - sind aber zu teuer) kann ich schonmal 1150 kg schwere Autos ziehen. (Batterie und andere schwere Teile koennen ins Zugfahrzeug, ein paar Prozent ueberladen ist nicht schlimm - so lange ich nicht insgesamt ueber 3,5t komme)

Nur weiss ich nicht wie es mit der Stuetzlast aussieht - eigentlich kann ich sie vom Anhaenger abziehen und dem Zugfahrzeug zurechnen - aber weil der Anhaenger z.B. mit einem 1,2 t schweren Fahrzeug ueberladen waere weiss ich nicht ob der Haenger einzeln betrachtet (gewogen) wird oder die Stuetzlast als „Entlastung der Anhaengers“ gerechnet wird?

Gruss

Stefan

Das wichtigste vergessen…
Ach ja, der ganze Zirkus muss natuerlich sein weil man mit dem normalen B Fuehrerschein nur Anhaenger ziehen darf deren zulaessiges Gesamtgewicht nicht hoeher als das offizielle Leergewicht des Zugfahrzeuges ist.

Der Haenger in Deinem Beispiel waere also 10 kg zu schwer - also (wenn man keinen alten Fuehrerschein hat) Leergewicht des Autos hochsetzen, Zuladung des Haengers 10 kg runter oder auf gut gelaunte Polizisten hoffen.

P.S.: Besser nicht fragen was ich von den EU-Regeln halte…

Ach ja, der ganze Zirkus muss natuerlich sein weil man mit
dem normalen B Fuehrerschein nur Anhaenger ziehen darf deren
zulaessiges Gesamtgewicht nicht hoeher als das offizielle
Leergewicht des Zugfahrzeuges ist.

Hallo
Mit dem normalen B, also ohne das „E“ darf man doch nur Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht ziehen. Oder irre ich mich?

Gruß vonsales

Hallo vonsales,

was ich geschrieben hab stimmt schon: Bis zum Leergewicht des Zugfahrzeuges. (http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehr…)

Gruss

Desperado

P.S.: Das mit 750 kg ist Quatsch - oder welches Auto ist schon leichter und darf dazu schwere Anhaenger ziehen - hab zumindest noch kein Quad mit grossen Anhaenger gesehen…

Hallo vonsales,

was ich geschrieben hab stimmt schon: Bis zum Leergewicht des
Zugfahrzeuges.
(

und das gesamtgewicht des zuges darf nicht höher als 3500 kg betragen.
diese reglung wird in den nächsten jahren zu ende sein. ich glaube 2013 oder 14 . dann gibts auch zum b führerschein nicht mehr automatisch m dazu.

nur mal informativ.

hauptmann

Der Haenger in Deinem Beispiel waere also 10 kg zu schwer -
also (wenn man keinen alten Fuehrerschein hat) Leergewicht des
Autos hochsetzen, Zuladung des Haengers 10 kg runter oder auf
gut gelaunte Polizisten hoffen.

Hi

Der Hänger ist nicht 10 kg zu schwer , sondern 190 kg !!!

Das Zugfahrzeug in dem Falle der Audi A 6 darf den Hänger gar nicht ziehen !
Im normalfalle haben grössere PKW Kombi’s schon etwas höhere Nutzlast als ihre Limousinen-Brüder .
in aller Regel liegt die Zuglast aber bei 1500 kg bis 1600 kg

wenn ich z.b. einen Omega A nehme mit der 2,0i Maschine , der darf 1500 kg anhängen , dann überschreitet er die zulässige Zuglast nicht um 190 kg , sondern um 490 kg .
da wird die Rennleitung schon aus dem Grund etwas dagegen haben .
da ist es fast zweitrangig ob der PKW abgelastet ist und die 3,5 Tonnen überschritten wurden.

und glaube mir , die Rennleitung sieht das , am nächsten Berg wissen die das .
wenn du mit 115 Ps und einem 2 Tonnen Anhänger im kleinen Gang den Berg hochschleichst , dann stellen die komische Fragen.
Denn bis auf wenige Ausnahmen kann das kein normaler PKW und diese ziehen dann 10% Steigungen auch mit 80km/h hoch .

nebenbei bemerkt , die 3,5 Tonnen beruhen nicht nur auf die zulässigkeit des Führerscheines , sondern Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen benötigen unbedingt einen Fahrtenschreiber .

Anstelle unsinnige Diskussionen loszutreten , wer viel Anhänger fährt , sollte den entsprehenden Führerschein machen !

gruss

Toni

Hallo Toni,

hab vergessen zu erwaehnen dass ich den 2.6 quattro meine, der hat eine Zuglast von 1850 kg (http://www.audi.de/etc/medialib/ngw/product/used_car…). Bei dem wuerde das also ohne weiteres gehen, deshalb suche ich lieber auch so einen als den 2.0 (der mir ansonsten eigentlich reichen wuerde).

Gruss

Stefan

Hallo Toni,

hab vergessen zu erwaehnen dass ich den 2.6 quattro meine,
der hat eine Zuglast von 1850 kg
(http://www.audi.de/etc/medialib/ngw/product/used_car…
6c4.Par.0020.File.pdf/1995_06_a6_c4_26_26quattro.pdf). Bei dem
wuerde das also ohne weiteres gehen, deshalb suche ich lieber
auch so einen als den 2.0 (der mir ansonsten eigentlich
reichen wuerde).

Hi

uppps… da musst du aber unbedingt auf das Baujahr achten !!!

Ich habe genau den selben , allerdings Erstzulassung 05.95 , also kurz vor erstellung dieses Datenblattes .
Der Unterscheidet sich zunächst mal an dem zuschaltbaren Allrad per Taster an der Mittelkonsole , laut dem Datenblatt hat er eine automatische zuschaltung mit automatischer Sperre .
meiner kam zu mtm zum Tuning , hat jetzt Innenbelüftete Bremsen , andere Federbeine und 220 Ps ( mit boostfunktion 288 ) und lauft 234 km/h .
in verbindung mit diesem Umbau wurde der Wagen von 1450 kg auf 1800 kg Zuglast geändert.

vermutlich haben die eine Techniche Änderung in verbindung mit der Sommerpause eingeführt .
Schaue da ganz genau hin !!!

Toni