Bußgeld wegen Umzug am Sonntag

Hallo!

Vielleicht hat jemand von Euch einen Rat, was mein kleines Ärgernis betrifft.
Bei mir ist gestern ein Bußgeldbescheid eingetroffen, da ich an einem Sonntag
umgezogen bin.
Der Umzug war am 28.3.10 und der Bußgeldbescheid ist vom 27.9.10.
Ist das nicht sowieso schon verjährt?
Während meine Möbel und Kisten zwischen 10h und 12:30 aus der Wohnung und
aus dem Keller getragen wurden (kein lautes Hämmern oder Bohren), stand
plötzlich die Polizei vor der Tür. Sie erklärten mir, ich dürfe sonntags keine
bemerkbaren Arbeiten durchführen, die die Feiertagsruhe beeinträchtigen könnten.
Es hätte mich (auf meine Frage hin) auch keiner meiner Nachbarn angezeigt, sonder
die Polizisten wären nur zufällig vorbeigefahren.
Wenn ich jetzt Einspruch einlege, können dann noch weitere Kosten auf mich
zukommen.
Das Bußgeld beläuft sich nur auf 50 EUR. Allerdings ärgere ich mich so darüber,
dass ich grosse Lust hätte, es darauf ankommen zu lassen.
Ein Umzug ist doch nicht von Wochentagen abhängig, sonder vom Datum, oder?
Und es ziehen viele Menschen sonntags um.
Ich danke Euch für Eure Nachrichten.
Viele Grüsse!
topf98

Weitere Kosten beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? Erst mal nicht! Erst wenn die Sache dann wirklich vor Gericht geht. Also ruhig Dampf ablassen!
ABER erst mal informieren was im Feiertagsgesetz steht. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!

Hier eine Aufstellung der unterschiedlichen Gesetze
http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/ftg_laender…

In Hessen, wo ich herkomme, steht z.B. etwas von unaufschiebbare Arbeiten fürfen durchgeführt werden.

Da könnte man im Einspruch ansetzen!

Gruß
Robert

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich werde mich gleich mal informieren, was in Bayern festgelegt ist.
Viele Grüsse!
topf98