Bußgeld wegen vermeintlichem Kampfhund?

Ich habe den Hund von meinem Ex(aus Sachsen),ohne Papiere & Tierarztausweis bekommen.Er behauptete es sei ein Amstaff-Mischling. Das habe ich bei der Anmeldung(Nov.2011)beim zuständigen O.amt(Brandenburg)auch angeben. Alles schön und gut,dann,eine Stunde nach der Anmeldung bekam ich ein Anruf vom O.amt,ich dürfte den Hund doch nicht halten,zwecks „Kampf“-hundeverordnung…! Im Telefonat bin ich mit der guten Frau so verblieben,das ein Rassegutachten her muss wenn der Hund ein Jahr alt ist. Im Jan.2012 ist es nun soweit gewesen.
Leider habe hier in meiner Umgebung noch keinen Rassegutachter gefunden. Ich habe bereits die ersten Kampfhundsteuern gezahlt.
Das O.amt stresst nun extrem zwecks dem Gutachten und hat mir ein Bußgeld angedroht weil ich ein Hund halte,der hier in Brandenburg verboten ist.
Ist das so Rechtens???
Bin ich auf der Suche nach einem Rassegutachter im OSL-Kreis!

Da würde ich mich entweder an das Ordnungsamt wenden oder an den Amtstierarzt! Die müssen doch wissen, wo es einen solchen Gutachter gibt!
LG
Yanik

Wenn Sie eh schon wissen, dass Ihr Hund ein AmStaff-Mischling ist, dann brauchen Sie doch kein Rassegutachten, denn § 8 Pkt. 2 der Hundehalterverordnung in Brandenburg besagt doch, dass Hunde z.B der Rasse American Staffordshire Terrier usw. sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden auf Grund rassespezifischer Merkmale als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 gelten. Wozu da noch ein teures Gutachten? Ist doch eh schon teuer genug einen solchen Hund zu halten wegen der Pflicht zur Hundehalterhaftpflicht, die bei solchen Hunden auch ziemlich hohe Prämien hat.
Da würde ich doch nicht noch die Kosten und den Aufwand einen Rassegutachter zu suchen und zu beauftragen auf mich nehmen.
Da der Hund ja noch ganz jung ist, wird von ihm bei ordentlicher Aufzucht und Erziehung sicher keine Gefahr ausgehen und Sie werden mit ihm ebensoviel Freude haben, wie mit jedem anderen Hund trotzdem ist es eben viel teurer einen Hund zu halten, der unter die Bestimmungen dieser gesetzlichen Regelung fällt.

Sehr geehrter Herr/Frau,

wenn ich richtig informiert bin als Kaufmann, ist Ihre Frage eine Rechtsfrage, die ich nicht beantworten darf, auch wenn ich es wüste

Von meinem Gefühl, würde ich Ihnen den dringenden Rat geben, bei einem Anwalt sich schlau zu machen. Mit den Behörden ist auf keinen Fall zu scherzen.

Tut mir sehr leid, dass ich Ihnen nicht helfen konnte und grüße Sie ganz herzlich.

J. Heine

Guten Abend,

grundsätzlich bietet es sich immer an, wenn man einen Hund aufnimmt, besonders, wenn er möglicherweise auf der Rasseliste des eigenen Bundeslandes steht, sich vorher kundig zu machen.

Soweit ich weiß, ist Brandenburg diesbezüglich sehr, sehr schnell. Und ich gehe davon aus, dass die Vorgehensweise rechtens ist. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie ehr einen Anwalt befragen, der sich mit der Rechtsgrundlage und den evtl. folgenden Konsequenzen auskennt, befragen.

Wenn Sie niemanden haben, der sich mit Rassebestimmung in Ihrem Umfeld auskennt, sollten Sie überlegen, ob Sie einen DNA Test zur Rassebestimmung durchführen.

Einfach im Internet unter Gentest, Rasse, Hund googlen. Dort gibts mehrere Anbieter!

Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Gutmann

Hallo, zwecks Gutachten bin ich überfragt. habe mal ein wenig gegoogelt und hier eine Person gefunden, die dir sicher mehr sagen kann: C. Prochnow, Staffordshire-Hilfe e. V. :: Begrüssungsseite (http://www.staffordshire-hilfe.de/)

eine vielversprechende Seite für Rassegutachten in Brandenburg ist diese:

http://www.xn–hundesachverstndiger-dietmar-busse-o4…

Ich würde an deiner Stelle allerdings als erstes die Geschichte etwas anders erzählen. Ganz egal was du wem schon vorher erzählt hast. … Du hast den Hund von deinen Ex und er hat dir versichert das es kein Kampfhund ist, denn du hättest aufgrund der Probleme in Brandenburg den Hund sonst nicht genommen. …das Ordungsamt vermutet jedoch es könnte ein Kampfhund sein und verlangt ein Gutachten.

Du solltest niemanden noch unter die Nase reiben das es vielleicht ein Kampfhund ist. Wie auf der zweiten Homepage erwähnt wurde gibt es Menschen die schon aufgrund der Farbe meinen es sei ein Kampfhund. Leider gibt es auch schlechte Gutachter da muss man denen nicht auch noch durch solche Aussagen auf die Sprünge helfen und sich selbst ein Loch graben.

Ich kenne auch Leute die einen superlieben Staffordmix haben, der aussieht wie ein Dackelmix. Den haben die doch tatsächlich freiwillig als Listenhund angemeldet.

Ich würde auch in Erwägung ziehen mehrere Gutachter aufzusuchen. Wenn einer gleich beim ersten Anblick sagt, ach ein Stafford, würde ich sofort wieder gehen und zum nächsten. Das ist ja nicht verboten und es geht hier wirklich um das Leben deines Hundes denn wenn alles schiefgeht wird er die nächsten 14 Jahre im Tierheim Brandenburg verbringen.

Das das Ordnungsamt ein Gutachten verlangt ist nicht unbedingt das schlechteste was dir passieren konnte. Hier in Berlin kenne ich eine die vom Veterinäramt nur schickaniert wird weil die sogenannten Amtstierärzte dort der Meinung sind sie hätte ein Kampfhund. Sie hat sich ein Rassegutachten machen lassen, Ergebnis - kein Kampfhund, nicht mal eine starke Kaumuskelatur und vom Wesen ein Schaf im Wolfspelz. Trotzdem machen die ihr nur Probleme und wollen das Gutachten nicht anerkennen. Jetzt geht sie vor Gericht und wenn alles nichts hilft zieht sie in ein anderes Bundesland.

Kannst du mir vielleicht ein Foto des Hundes schicken?

[email protected]

L.G.

Sandra

ich weiß es eben nicht sicher, ob das ein staffort ist…die daten waren von meinem ex nach seinen „eigenen“ angaben…

ja das die geschichte wie und wo und warum ich den hund holen musste es etwas komplizierter,…ich wurde nicht gefragt ob ich den haben will, ich hatte ihn einfach!

Werde mich mit der dnaq-sache mal auseinander setzen…

Ein Staffordshire Terrier muss es ja auch garnicht sein. Es reicht schon, wenn es einen Staffordshire in seinen Vorfahren hat. Wenn es mein Hund wäre, würde ich selbst versuchen einzuschätzen, ob da vielleicht mal ein AmStaff dabei war und ob es ein derartiger Mischling ist und wenn es denkbar wäre, würde ich mir die hohen Kosten sparen, die mich ein Rassegutachten kosten würde. Was nützt mir ein teures Gutachten oder ein anwaltlicher Rechtsstreit, wenn am Ende nur abgesichert festgestellt wird, dass mein Hund in diese Rasseverordnung einzuordnen ist. Dann habe ich viel Geld ausgegeben für etwas, was ich vorher schon wusste, aber es nicht wissen wollte.
Welche Konsequenzen ergeben sich denn daraus außer einer höheren Hundesteuer und einer teureren Haftpflichtversicherung, dem Hundeführerschein für den Besitzer, ein Wesenstest für den Hund. Und wenn alles stimmt, kann man auch in Brandenburg diesen Hund halten. Man darf ihn nur nicht vermehren, aber das wollten Sie doch eh nicht. Deshalb gut nachdenken, bevor es Sie viel Geld kostet und nichts hilft. Oder ist es Ihnen egal, koste es was es wolle? Dann können Sie sich ein Gutachten leisten und auch einen Anwalt um gegen das Land zu klagen. Dann könnten Sie einfach mal beim nächsten Tierheim nach einer Adresse fragen. Ich allerdings würde es mir dreimal überlegen.

Hallo meth_chen

Tut mir leid das ich dir erst so spät antworte… ich hoffe du hast deinen
Hund noch? Zu deiner Geschichte muss ich sagen das sie so ähnlich
Ist wie meine, ich hatte die selben Probleme in HH. Aber zurück zu
deiner Frage… Ja es ist leider rechtens das das OA ein Rassegutachten einholen
darf, das ist in jedem Bundesland verschieden. In meinem Fall hat das die
Amtstierärztin vor Ort getan (ich wurde zum untersuchungstermin geladen) wenn
das schon einmal passiert ist, ist es sehr schwer dagegen anzugehen!! Ich habe mir damals einen guten Anwalt genommen da ich eine Frist zur Abgabe meines Hundes in ein Tierheim erhielt.Das war ein riesen Schock für mich und kam auf keinen Fall für mich infrage!!
Letztendlich konnte mein Anwalt die frist soweit hinausschieben bis ich eine passende
Wohnung in Schleswig Holstein gefunden hatte. Ich empfehle dir ebenfalls einen Anwalt,
nur der kann dich genau über deine Rechte aufklären denn manchmal verheimlicht das OA
Mögliche Optionen nur damit sie diese Hunde los sind (habe ich alles schon erlebt). Nun kenne ich mich leider nicht so mit der gesetzlichen Regelung in Brandenburg aus aber schlimmer als in HH können sie nicht sein! Ich hoffe das sich alles bei dir zum Guten Wendet Und würde mich freuen wenn du mich weiterhin auf dem laufenden hälst. Lg

Sorry, das ich mich erst jetzt melde.
Die einzelnen Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.Ich habe hier kein Detailwissen und kann zu der Sache nichts sagen.
Alles Gute,
Tinschen

Hallo,
was die rechtlichen Fragen zu möglichen Kampfhunden oder die Möglichkeiten des Ordnungsamtes in solch einem Fall angeht, kann ich Dir leider nichts sagen. Im Internet oder bei einem Tierarzt in deiner Nähe solltest Du herausfinden können, wo Du einen Rassenachweiß machen lassen kannst.
Viele Grüße
Habicht030

Sorry,aber die Anfrage ist auf meinem PC irgendwie im Spam-Filterhängen gebleiben - keine Ahnung warum.
Die Gesetzgebung und die Verfahrensweisen sind hier von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich,nur eines ist vollkommen klar, due wirst von allen Seiten kräftigst zur Kasse gebeten,darfst dich von Profilneurotikern kostenlos beschimpfen lassen und bist dem Amtsschimmel natürlich gegen den mehrfachen Gebührensatz hilflos ausgeliefert.
Leider muss ich aus eigener Erfahrung raten,sich mit der Behördezu arangieren, weil der Streit letztendlich auf dem Rücken des Hundes ausgetragen wird und der sonst keine Chance hat.
Hilfe bei der Suche nach einem Rassegutachter gibt es beim Verband für Deutsche Hundewesen VDH.
Tut mir leid, dass ich nichts tröstlicheres schreiben konnte.