Hallo, Hausverwalter hat Energieausweis für ein Objekt eines Kunden angefordert und erhalten. Seine Angestellte hat diesen falsch abgeheftet.
Jetzt behauptet der Hausverwalter er müsse ca. 100 € Bußgeld bezahlen weil er den Ausweis bei Aufforderung des Hauseigentümers (Kunden) der das Haus verkaufen will nicht sofort gefunden hat. Er hat dann angegeben diesen nicht zu besitzen und als er den Ausweis dann doch gefunden hat, war es zu spät.
Der Hausbesitzer bezweifelt diese Angabe. Der Verwalter hätte doch nur die entsprechende Behörde bzw. den Dienstleister der den Energieausweis angefertigt hat um eine Neuausstellung bitten müssen.
Kann Hausverwalter den Bußgeldbetrag seiner Angestellten vom Gehalt abziehen?
Danke für eure Antworten.