Bußgeld wg. fehlender Anmeldung zur HU?

Gibt es für die Kommune die Möglichkeit, bei Überprüfung des RUHENDEN Verkehrs ein Verwarngeld für fehlenden TÜV zu verhängen? (Fahrzeug ist angemeldet und versichert) Danke für die Hilfe!

wieso sollten die Ordnungsämter das nicht können? die sind doch gerade für den ruhenden verkehr zuständig

Hi,

natürlich können sie hier eine Verwarnung oder Anzeige geben. Wer der Fahrer ist spielt da überhaupt keine Rolle weil solche Termine in den Verantwortungsbereich des Halters fallen. Der kassiert ab 2 Monate eine Verwarnung, und über 8 Monate ein Bußgeld und zwei Pünktchen.

329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 15,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
2 bis zu 4 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage ( B - 1 ) 25,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
4 bis zu 8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat
329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage B - 2 40,00
VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen
Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als
8 Monate überschritten.
§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat
[http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegis…](http://www.kba.de/cln_007/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf)

Im Extremfall könnte es sogar angezeigt werden wenn das Fahrzeug auf Privatgelände/Garage steht.

MfG.

hartmut

Moin,

natürlich können sie hier eine Verwarnung oder Anzeige geben.

(…)

Im Extremfall könnte es sogar angezeigt werden wenn das
Fahrzeug auf Privatgelände/Garage steht.

Mit welcher Begründung denn das? Ich kann doch auf meinem Grundstück tun und lassen, was ich will und auch Autos ganz ohne Anmeldung betreiben, solange ich nicht bspw. durch Ölleckagen die Umwelt in unzulässiger Weise beeinträchtige.

Gruß,
Ingo

Mit welcher Begründung denn das? Ich kann doch auf meinem
Grundstück tun und lassen, was ich will und auch Autos ganz
ohne Anmeldung betreiben, solange ich nicht bspw. durch
Ölleckagen die Umwelt in unzulässiger Weise beeinträchtige.

Hi,

natürlich kannst Du das, sogar ohne Führerschein und Zulassung fahren, und das Fahrzeug dürfte auch alle vorstellbaren Mängel haben.

Nur wenn ein Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist, dann muss es den Vorschriften entsprechen, egal wo es sich befindet. Und eine unterlassene HU ist eben ein Mangel.

Q-Gruß

Hallo.

natürlich kannst Du das, sogar ohne Führerschein und Zulassung
fahren, und das Fahrzeug dürfte auch alle vorstellbaren Mängel
haben.

Meines Wissens ist das aber nur zulässig, wenn das eigene Grundstück umzäunt ist, oder?

Sebastian