Titel: eVB Nummer für Zulassungsstelle
Hallo,
…habe am 1.9.10 von der Kfz.-zulassungsstelle eine
Bußgeldaufforderung über 102,20 Euro erhalten, weil ich angeblich
nach Versicherungswechsel von INEAS zur ERGO-Versicherung nach
schriftlicher Aufforderung (25.8.10) der Zulassungsstelle (mit Frist
von 5 Tagen) nicht geantwortet habe - es sollte die eVB Nummer online
mitgeteilt werden
…war für 2 Wochen im Urlaub (bis 3.9.10) - als ich gerade mal 3
Stunden wieder zu Hause war, stand ein Mitarbeiter der Stadt Hannover
vor der Tür und wollte meine Plaketten vom Auto entfernen. Ich zeigte
ihm meine neuen Versicherungsunterlagen - die 102,20 Euro müsse ich
jedoch trotzdem bezahlen (für den Aufwand) der Termin war verstrichen
…Fragen:
…Liegt die Mitteilung der eVB Nummer an die Zulassungsstelle in
meiner Zuständigkeit?
…Müsste nicht die Versicherungsgesellschaft/-vertreter die
Bußgeldaufforderung erhalten?
…war die Fristsetzung von 5 Tagen überhaupt angemessen?
…mein Vesicherungsvertreter behauptet, dass die Mitteilung an die
Zulassungsstelle erfolgt sei
…ist hier möglicherweise eine Datenpanne eingetreten?
…lt. Stadt Hannover ist nur noch ein Widerspruch beim
Verwaltungsgericht möglich!?
…gibt es eigentlich eine „Schlichtungsstelle“ für Streitigkeiten
mit Behörden?
Danke im voraus für sachdienliche Auskünfte
Sintras