Ich hatte am 02.02.2012 einen Unfall. Am heutigen Tag, 03.05.2012 bekam ich den Bußgeldbescheid. Kann ich diesen anfechten, da der Unfall schon mehr als 3 Monate zurückliegt?
Hallo,
der Bußgeldbescheid ist nicht verjährt.
Es zählt das Datum der Anordnung, also das Datum auf dem Bußgeldbescheid, da der Bußgeldbescheid noch innerhalb der 3 Monate erlassen wurde ist keine Verjährung eingetreten.
Haben Sie vor dem Bußgeldbescheid einen Anhörungsogen erhalten?
Wenn ja hat dieser ebenfalls die Verjährung unterbrochen und Sie begann von vorne zu laufen´.
Gruß
andreas
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten.
L.G. Heike