Angenommen, ich habe einen Anhörungsbogen bekommen.
Delikt: 125 auf der Autobahn wo 100 erlaubt ist.
Fahrer und Halter sind nicht identisch aber in erster Linie verwandt.
Was ist an Strafe zu erwarten?
Gibt es Punkte?
Was passiert, wenn der Halter sich weigert, die Identität des fahrers anzugeben?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß Jörg
Mehr als 20 Sachen zu schnell -> 1 Punkt.
Auskunft braucht keine erteilt werden, Nachforschungen wohl unwahrscheinlich wenn man selbst nicht fotografiewrt wurde.
Möglicherweise Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen; aber normaerweise erst nach mehrmaligen Nichtauskunfterteilen.
Nachforschungen wohl
unwahrscheinlich wenn man selbst nicht fotografiewrt wurde.
Nachforschungen sehr wahrscheinlich, wenn ein Foto vorhanden ist.
Die Nachbarschaft freut sich dann schon.
Mehr als 20 Sachen zu schnell -> 1 Punkt.
Auskunft braucht keine erteilt werden, Nachforschungen wohl
unwahrscheinlich wenn man selbst nicht fotografiewrt wurde.
Möglicherweise Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen; aber
normaerweise erst nach mehrmaligen Nichtauskunfterteilen.
Hallo!
In Bayern Nachforschung garantiert! Z. B. Befragung des Halters, Angehöriger, Nachbarn; Ermittlungen bei Passämtern, Führerscheinstellen, Gemeinde. Mit all dem musst du bei vorhandenem Lichtbild rechnen!
Gruß
Walter