Wer kann mir helfen,
Ein Bekannter hat in Zwickau im Parkverbot geparkt und bekam ein Knöllchen ans Fahrzeug. Daraufhin erhielt er einen Bußgeldbescheid über 15 € wegen des Vergehens, zuzüglich 25,60€ Gebühren, weil lt.Bescheid das Verwarngeldangebot nicht rechtzeitig eingezahlt wurde.
Diese Verwarngeldangebot wurde ihm aber niemals zugestellt.Der Betrag von 15€ wurde überwiesen. gegen die Gebühren wurde mehrmals Einspruch eingelegt. Nach einem telefonischen mit der ausstellenden Verwaltung der Stadt Zwickau wurde ihm bestädigt, dass man solche Verwarngeldangebote nicht immer verschickt, denn das sei " eine Kannbestimmung, man muss sie nicht wegschicken. Er hat jedenfalls immer Einspruch eingelegt. Jetzt wurde, inzwischen ein Betrag von über 60€ einfach vom Konto gepfändet ohne das es darüber eine gerichtliche Verhandlung oder ähnliches gegeben hat. In meinen Augen ist das Betrug von amtswegen. Hat man denn hier überhaupt keine Rechte mehr? Muß man sich den Amtsbetrug gefallen lassen? Ich habe von anderen gehört, dass dieses Verfahren seitens der Stadt mehrfach angewendet wird um Geld in die Kassen zu kriegen. Aber man muss sich doch dagegen wehren können.
Wer kann mir helfen,
Ein Bekannter hat in Zwickau im Parkverbot geparkt und bekam
ein Knöllchen ans Fahrzeug. Daraufhin erhielt er einen
Bußgeldbescheid über 15 € wegen des Vergehens, zuzüglich
25,60€ Gebühren, weil lt.Bescheid das Verwarngeldangebot nicht
rechtzeitig eingezahlt wurde.
Diese Verwarngeldangebot wurde ihm aber niemals zugestellt.Der
Betrag von 15€ wurde überwiesen. gegen die Gebühren wurde
mehrmals Einspruch eingelegt.
Nach einem telefonischen mit der
ausstellenden Verwaltung der Stadt Zwickau wurde ihm
bestädigt, dass man solche Verwarngeldangebote nicht immer
verschickt, denn das sei " eine Kannbestimmung, man muss sie
nicht wegschicken.
Da liegt die Verwaltung aber falsch. Das Verwarngeldangebot ist gleichzeitig
die erforderliche Anhörung. Das Knöllchen allein reicht da nicht, da der Zugang
beim Kraftfahrer ja nicht nachgewiesen werden kann. Vor Erlass eines
belastenden Verwaltungsaktes muss die Behörde den davon Betroffenen zunächst
aber immer anhören (§ 28 VwVfG).
Er hat jedenfalls immer Einspruch eingelegt.
Nun gut, die Anhörung gilt mit der Einlegung des Einspruchs als nachgeholt.
Jetzt wurde, inzwischen ein Betrag von über 60€
einfach vom Konto gepfändet ohne das es darüber eine
gerichtliche Verhandlung oder ähnliches gegeben hat.
Wenn dein Bekannter rechtzeitig (innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des
Bußgeldbescheides) Einspruch eingelegt hat, muss die Verwaltung darüber
entscheiden, ob sie den Bußgeldbescheid zurück nimmt (was eher selten der Fall
ist), oder die Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben. Wenn das zuständige
Amtsgericht nicht mit Räubern und Mördern überlastet ist, dann kann es in dem
Fall sogar zur Verhandlung kommen. Ob man dann immer gute Karten hat, sei mal
dahingestellt. Aber wenn die Behörde nachweislich keine Anhörung/schriftliche
Verwarnung rausgeschickt hat, wird sie beim Richter schon mal schlechte Karten
haben.
Eine Pfändung kann der behördliche Vollstrecker aber auch nicht so ohne
weiteres vornehmen. Zunächst muss er versuchen, von dem Betroffenen das Geld
freiwillig ausgehändigt zu bekommen. Und woher kannte der Vollstrecker denn die
Bankverbindung deines Bekannten? Hat der dir wirklich auch die volle Geschichte
erzählt?
In meinen
Augen ist das Betrug von amtswegen. Muß man sich den Amtsbetrug
gefallen lassen?
Wenn es wirklich so gelaufen ist, wie dir dein Bekannter erzählt hat, dann hast
du mit deiner Empörung sogar recht. Allerdings wäre ich da ganz vorsichtig. In
der Regel sind die Bußgeldbehörden erfahren genug (zumal Zwickau ja auch keine
kleine Stadt ist), um in diesem Massenverfahren keine Fehler zu machen, die
sich nachteilig für sie auswirken können.
Hat man denn hier überhaupt keine Rechte mehr?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Rechte des Bürgers eher unendlich
sind. In meinen Augen sind wir mehr ein Rechts mittel staat, denn ein
Rechtsstaat.
Ich habe von anderen gehört, dass dieses
Verfahren seitens der Stadt mehrfach angewendet wird um Geld
in die Kassen zu kriegen. Aber man muss sich doch dagegen
wehren können.
Naja, die von Knöllchen Betroffenen sind in der Regel immer recht ungehalten
und verbreiten dann solche Gerüchte. Erfahrungsgemäß ist die
Verwanrgeldgeschichte für die Verwaltungen eher ein Zuschussgeschäft.
Aber mal ehrlich, wäre es nicht für alle Seiten einfacher, wenn man das
Verwarngeldangebot der Veraltung akzeptiert, wenn man schon beim falschen
Parken erwischt wird?
Gruß HeinzEric
Hallo,
auch ich wäre immer vorsichtig mit Verurteilungen aufgrund Aussagen dritter.
Die Aufregung des Betroffenen kann schonmal zu einer Verzerrung der Tatsachen führen.
Übrigens müssen schon viele Wege gegangen worden sein, bevor es zu einer Kontopfändung kommt.
LG
Rocco
hallo, der Bekannte hat alles richtig erzählt, weil ich der Bekannte bin. Woher man meine Bankverbindung wußte ist mir auch sehr verwunderlich. Man hat einfach den genannten Betrag gepfändet nach einem angeblichen Beschluss vom Gericht. Ich war nie zu einer Gerichtsverhandlung eingeladen noch erhielt ich einen solchen Beschluss. Ich habe vierzehn Tage nach der Pfändung einen Brief erhalten vom Buchalter der Stadt Zwickau, wo die Pfändung nochmals dargestellt wurde. Auch war nie ein Vollstrecker persönlich bei mir um das Geld zu verlangen.
hallo, der Bekannte hat alles richtig erzählt, weil ich der
Bekannte bin.
Dachte ich mir fast. 
Woher man meine Bankverbindung wußte ist mir
auch sehr verwunderlich. Man hat einfach den genannten Betrag
gepfändet nach einem angeblichen Beschluss vom Gericht.
Dann bist du der Behörde vielleicht auf anderem Wege irgendwie bekannt. Vielleicht zahlst du ja Steuern und die buchen sie bei dir ab. Wenn die aus der Quelle deine Kontoverbindung haben, wäre das auch schon mal rechtswidrig, weil Steuergeheimnis und Datenschutz. Daten dürfen nur zu dem Zweck genutzt werden, zu dem sie erhoben wurden. Ist zwar Landesrecht, wird aber wohl auch in Sachsen so sein. Allerdings dürfte das nachzuweisen auch nicht leicht sein.
Ich war nie zu einer Gerichtsverhandlung eingeladen noch erhielt
ich einen solchen Beschluss.
Na, eine Verurteilung in Abwesehenheit gibts nur bei Bin Ladens und im Film. Ein Grundsatz deutschen Rechts ist der Anspruch auf rechtliches Gehör des Betroffenen. Ohne dem gibts kein Urteil. Vielleicht haben die in dem Schreiben ja auch nur auf irgend ein allgemeinen Gerichtsbeschluss, der ihre Handlungsweise legitimieren soll, verwiesen.
Wenn du aber alle Fristen hast ungenutzt verstreichen lassen (also kein fristgemäßen Einspruch eingelegt), braucht es auch keiner Gerichtsverhandlung mehr. Dann ist der Bußgeldbescheid bestandskräftig geworden und kann vollstreckt werden.
Ich habe vierzehn Tage nach der
Pfändung einen Brief erhalten vom Buchalter der Stadt Zwickau,
wo die Pfändung nochmals dargestellt wurde. Auch war nie ein
Vollstrecker persönlich bei mir um das Geld zu verlangen.
Der Junge hieß bestimmt nicht Buchhalter (vielleicht Stadtkämmerer?). Aber was stand denn drin in dem Brief?
Hallo HeinzEric, ich habe kein gerichtliches Urteil gesehen.Gegen alle Bescheide habe ich fristgemäß Einspruch eingelegt. Kann man denn ohne Gerichtliches Urteil oder Titel wie das auch heisst vom Konto pfänden.Mir geht es auch nicht um dieses Geld , das würde ich auch sofort an eine Hilfsorganisation weiterleiten, mir geht es hier um die Machtlosigkeit, die man ausgesetzt ist durch Betrug von Amtswegen bzw. Beamtenwillkür.
Ob eine Dienstaufsichtsbeschwerte etwas bringen würde?
MfG peter
Hallo HeinzEric, ich habe kein gerichtliches Urteil
gesehen.Gegen alle Bescheide habe ich fristgemäß Einspruch
eingelegt.
Ist denn das Einzige, was du hast, die Abbuchung von deinem Konto mit dem
Zahlungsgrund „Pfändung“?
Kann man denn ohne Gerichtliches Urteil oder Titel
wie das auch heisst vom Konto pfänden.
Wie ich schon vorher sagte: wenn du die Rechtsmittelfristen ungenutzt
verstreichen lassen hast, kann dich die Vollstreckung schon mal (realtiv)
überraschend ereilen. Ich bin aber der Meinung, dass man zunächst versuchen
muss, die Vollstreckung zunächst bei dir persönlich zu vollziehen, bevor man
an Konten- oder Lohnpfändung geht. Allerdings habe ich selbst auch mal leidvoll
erfahren müssen, dass Gerichtsvollzieher das nicht unbedingt müssen; die können
gleich an das Einkommen oder Konto. Ob das auch bei den behördlichen
Vollstreckern so ist, müsste ich erst mal erfragen.
Mir geht es auch nicht
um dieses Geld , das würde ich auch sofort an eine
Hilfsorganisation weiterleiten,…
Na, da hat aber die Stadt Zwickau nix von 
…mir geht es hier um die
Machtlosigkeit, die man ausgesetzt ist durch Betrug von
Amtswegen bzw. Beamtenwillkür.
Das siehst du vermutlich etwas subjektiv. Ich sehe es (fast) täglich aus der
anderen Perspektive und ich sage dir, die Fülle der Rechtsmittel gegen
Maßnahmen der Verwaltung ist schier unerschöpflich. Allerdings wird man die als
juristischer Laie nicht übersehen können. Aber wenn du dir einen Anwalt nimmst,
der sich auf diesem Gebiet auskennt, wird der dich durch die Einlegung
sämtlicher Rechtsmittel aus jeder behördlichen Zwangssituation herausholen
können. Je weiter die juristischen Instanz vom ursprünglichen Geschehen
entfernt ist, desto größer deine Chance, „Recht“ zu bekommen (ich setze das
bewusst in „“, denn du weisst ja sicherlich, Recht bekommen und Recht haben,
sind verschiedene Dinge). Du musst nur die nötige Puste und natürlich die
Mittel dafür haben. Ich denke mal, beim OVG gibts für’n Knöllchen von 15,-EUR
keine Prozesskostenhilfe mehr. Wer anderes berichten kann, den bitte ich um
Posting!
Ob eine Dienstaufsichtsbeschwerte etwas bringen würde?
Im Verwaltungschargon sagt man dazu: formlos, fristlos, fruchtlos - also eher
weniger erfolgreich.
Gruß HeinzEric