Hallo,
habe mich um mehr als 4 wochen verspätet beim Bürgeramt umgemeldet, mir war nicht klar, dass dies ein Bußgeld kostet. Das Ummeldedatum ging allein aus meiner persönlichen Angabe hervor und wird auch nicht überprüft. Die Dame sagte dann zu mir, dies würde nun 20€ kosten, ich könne diese aber auch ablehenen. Da ich kein Geld dabei hatte, lehnte ich es ab die 20 € zu bezahlen.Nun kam ein Schreiben, dass ich die Kosten für das „Verfahren???“ sowie Auslagen in Höhe von nun 43,50€ zu tragen hätte. Dageben können ich Einspruch erheben. Ist das denn Rechtens ??? Ich dachte man können Einspruch erheben ohne sich zu „verschlechtern“, und von welchem „Verfahren“ ist hier die Rede.
Vielen Dank!
Sandra
Hallo,
die 20 EUR die dir angeboten wurden sind, war ein Verwarnungsgeld.
Durch die Nichtannahme des Verwarnunggeldes ist es jetzt zu einen kostenpflichtigen Bußgeldverfahren gekommen in den 23m,50 EUR Gebühren erhoben werden.
Die Behörde ist aber nicht verpflichtet ein Verwarngeldangebot zu unterbreitem, Sie kann vielmehr gleich ein Bußgeldverfahren einleiten.
Es war also mit dem Verwarngeldangebot ein guter Wille der Behörde, welches du nicht angenommen hast.
So wie es geschildert ist, ist es rechtswidrig.
Aber das ist zu viel Text, das ist ein kompliziertes Verfahren.
Hier hilft ein Anruf beim Chef der Dame, wo Sie darauf hinweisen, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, denn so geht das nicht.
Zuerst muss man Ihnen sagen was los ist, dann dass ein Verfahren eröffnet wird und dann das man Sie anhört und erst dann wenn Sie sich nicht äußern, was ihr Recht ist, kann man noch was draufschlagen.