Bussgeldbescheid aber nicht gefahren ?

Hallo !

Mein Freund war mit meinem Auto unterwegs und wurde geblitzt.
Nun ist mir der Bussgeldbescheid ins Haus geflattert.
Da ich die Sache nun nicht auf meine eigene kappe nehmen will, zumal auf dem Bild eindeutig zu sehen ist, dass ich nicht der fahrer mit bart sein kann,soll ich mich dazu schriftlich äussern.
Nun steht auf diesem Formular, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, die Daten des Fahrers mitzuteilen. Natürlich ist es auch blöd, meinen Partner „anzuschwärzen“ zumal er noch nie geblitzt wurde oder auch nur irgendwelche anderen Vergehen begangen hat.
Der Blitzer stand so ziemlich am Ende eines Ortes. Er hat es wohl einfach nicht bemerkt. Das soll natürlich keine Entschuldigung sein, aber was kann ich jetzt machen ?
Einfach Formular ausfüllen und seine daten nicht angeben ?
Oder was sollte ich tun ??

liebe Grüße und vielen dank,
DANIELA

Hallihallo

Verrat uns doch mal, wieviel er zu schnell gefahren ist. Ist die Gefahr des Führerscheinverlustes gegeben oder einfach nur ein Bußgeld? Je nach Höhe des Vergehens würd ich reagieren.
Gerne auch per mail

Gruß Marco

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Hallo Marco !

Also hier steht "…sie überschritten die…Höchstgeschw. innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 ( von 31 - 40) km/h.Zulässige Geschw. 50 km/h ; Festgestellte Geschwi. ( abzügl . Toleranz ) : 88 km/h.

Wird teuer, oder ??
Muss er seinen Führerschein abgeben ? Punkte ??
Blöd aber auch :smile:))

liebe Grüße,
Daniela

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Also hier steht "…sie überschritten die…Höchstgeschw.
innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 ( von 31 - 40)
km/h.Zulässige Geschw. 50 km/h ; Festgestellte Geschwi. (
abzügl . Toleranz ) : 88 km/h.

Ich würd diesen Kerl nie wieder mit Deinem Auto fahren lassen. Knapp 90 Sachen innerorts ist doch schon arg viel…

Wird teuer, oder ??
Muss er seinen Führerschein abgeben ? Punkte ??

Also, wenn er nicht mehr in der Probzeit ist, kommt lt. dem Bußgeldrechner von http://www.bussgeldkataloge.de/ folgendes dabei heraus (und da würd ich ihn auch bluten lassen! Wieso sollst DU seine Punkte nehmen?):

_Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 38 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 18,12 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren._

Falls er doch noch in der Probezeit ist:

_Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 38 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 18,12 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest usw.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren._

Da kannst Du ihm einen Gefallen tun und das übernehmen. Natürlich nur, wenn er die Kohle zahlt und Dich allerfeinst zum Essen einlädt. ICH würd’s aber nicht machen.

Blöd aber auch :smile:))

liebe Grüße,
Daniela

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Hallo !

Hallo Daniela,

Mein Freund war mit meinem Auto unterwegs und wurde geblitzt.
Nun ist mir der Bussgeldbescheid ins Haus geflattert.

Nachdem,was du schreibst, kann es sich noch nicht um den Bußgeldbescheid handeln, sondern „lediglich“ um die vorgeschriebene Anhörung vor Erlass eines solchen.

Da ich die Sache nun nicht auf meine eigene kappe nehmen will,
zumal auf dem Bild eindeutig zu sehen ist, dass ich nicht der
fahrer mit bart sein kann,soll ich mich dazu schriftlich
äussern.

Das müsste eigentlich dem Sachbearbeiter auffallen.

Nun steht auf diesem Formular, dass ich nicht dazu
verpflichtet bin, die Daten des Fahrers mitzuteilen. Natürlich
ist es auch blöd, meinen Partner „anzuschwärzen“ zumal er noch
nie geblitzt wurde oder auch nur irgendwelche anderen Vergehen
begangen hat.

Bei einem solchen Verstoß kommt, wenn du den Fahrer nicht benennst, auch schon mal die Polizei und fragt, notfalls auch in der Nachbarschaft („Guten Tag, wir ermitteln gegen… Warum dürfen wir nicht sagen - Datenschutz“.) Ist dir und deinem Freund das lieber?

Du weißt , dass du gegen deinen Freund kein Aussageverweigerungsrecht hast?

Dein Freund kann sich schon mal auf einen Monat ÖPNV einrichten, plus 100 Euro plus Gebühren plus Punkte.

Gruß
HaWeThie

Hallihallo

Was für eine Strafe den Fahrer erwartet, hast du ja nun gesehen. Aber es ist nicht richtig, dass entweder du oder dein Freund die Strafe übernehmen muß.
Du kannst folgendes machen. Schreib zurück, dass du nicht der Fahrer bist/sein kannst und nicht mehr weißt, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren sein könnte. Dann kommt irgendwann die Polizei zu dir und will eine Personenfeststellung machen. Da hast du natürlich Gedächnissschwund und kennst die Person nicht.
Du solltest dann auch sagen, dass dein Fahrzeug öfter von mehreren Personen (Familie/Arbeitskollege usw. Bloss net Freund sagen!! ) geliehen wird. Darauf wird das von der Polizei zurückgeschickt mit der Bemerkung, Fahrer nicht feststellbar. Eventuell (meistens aber erst nach dem 2.Vergehen) brummen die dir ein Fahrtenbuch auf. Ist aber nicht so dramatisch.

Gruß Marco

P.S. Bin mal mit 68 zuviel auf der Autobahn mit dem Firmenwagen geblitzt worden. Haben wir dann auch so gemacht. Ist nix passiert…puhhh (Habe aber seitdem meine Fahrweise geändert. Möchte an dieser Stelle auch erwähnen, dass Raserei insbesondere innerorts absoluter Mist ist. Schließlich laufen hier auch Kinder rum…

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ja ja - weiter so
Hallo

Also ich finde es echt toll, das hier ein Heizer (68 km/h zuviel ist Vorsatz!!!) einem anderen Tipps gibt, wie man um die mehr als gerechte Strafe herumkommt.

Innerorts 38 km/h ist lebensgefährlich für die anderen (ach ja, da waren ja keine)

Abgesehen davon fragt die Polizei, gerade bei Privatpersonen, gerne in der Nachbarschaft. Wenn die auch alle zusammenhalten: Pech für die Behörde - es darf sich nur keiner beschweren, wenn mal das eigene Kind oder man selbst unter einem Raser liegt.

Gruß
HaWeThie

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Hallihallo

Grundsätzlich sollte man immer auf die Umstände schauen. Natürlich ist es nicht gut zu heißen, wenn gerast wird. Wie aber von Ihr beschrieben, stand das Radargerät Nähe Ortsausgang. Und da wir die Örtlichkeiten nicht kennen, kannst du jemanden nicht grundsätzlich verurteilen. Außerdem, wer sagt dir denn, dass das Gerät vielleicht nicht defekt war. Grundsätzlich an den Pranger stellen kann jeder. Vielleicht war das Ortsausgangsschild ja ca. 100m hinter dem letzten Haus, wo halt jeder Gas gibt. Aber du kannst dich sicherlich davon freisprechen…

Was meine Tat angeht, so wurde ein Tag vorher auf meiner Haus und Hof Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufgestellt, die ich einfach übersehen hatte. Selbstverständlich hat hier nicht die Polizei, sondern die Kommune geblitzt.

Aber nochmal: Grundsätzlich ist jede Raserei, insbesondere innerorts, zu verurteilen. Aber jeder sollte zwischen Vorsatz und Abzocke unterscheiden.
Bei Thema 30 Zonen im Ort wurden innerhalb 1 Stunde 80 Leute geblitzt. Alles Anwohner…

Gruß Marco

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Nochmal Hallo

Nachdem ich mir deine Vika angeschaut habe, bist du ja mal in der Bußgeldstelle gewesen. Mit Sicherheit genauso Skrupelos beim Eintreiben, dass der ein oder andere dafür zur Zwangshaft kam.
Aber die Blitzer stehen selbstverständlich nur an Unfallschwerpunkten und Schulen/Kindergärten… Schon klar.
Überhaupt keine Abzocke.

Marco

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Nochmal Hallo

hi Marco

Nachdem ich mir deine Vika angeschaut habe, bist du ja mal in
der Bußgeldstelle gewesen. Mit Sicherheit genauso Skrupelos
beim Eintreiben, dass der ein oder andere dafür zur Zwangshaft
kam.

Wenn ich ehrlich bin (wie fast immer :wink: ): da hatte ich keine Probleme mit, zumal das auch zu meinen Aufgaben gehörte.
Du machst doch auch deinen Job, oder??

Aber die Blitzer stehen selbstverständlich nur an
Unfallschwerpunkten und Schulen/Kindergärten… Schon klar.
Überhaupt keine Abzocke.

Das ist ein ganz anderes Thema.
Abgesehen davon gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen immer, solange sie nicht aufgehoben sind.
Ich habe keinen Passus in der StVO gefunden wo steht: Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur vor Schulen, Kindergärten und …

Gruß
HaWeThie

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Hallihallo

Ebenso :wink:

Grundsätzlich sollte man immer auf die Umstände schauen.
Natürlich ist es nicht gut zu heißen, wenn gerast wird. Wie
aber von Ihr beschrieben, stand das Radargerät Nähe
Ortsausgang. Und da wir die Örtlichkeiten nicht kennen, kannst
du jemanden nicht grundsätzlich verurteilen.

Wo steht, dass die Begrenzungen 100m vor Ortsausgang aufhören?
Wie weit vor der Ausfahrt stand das Gerät?
Wer mit 38 zu schnell da vorbeifährt, hat nicht „gerade erst“ beschleunigt.

Außerdem, wer
sagt dir denn, dass das Gerät vielleicht nicht defekt war.

Wer sagt, dass es das war?
Das kann im weiteren Verfahren durch einen Gutachter geklärt werden.

Grundsätzlich an den Pranger stellen kann jeder. Vielleicht
war das Ortsausgangsschild ja ca. 100m hinter dem letzten
Haus, wo halt jeder Gas gibt.

s.o.

Aber du kannst dich sicherlich
davon freisprechen…

habe ich nie behauptet.
Aber wenn ich zu schnell bin und dabei erwischt werde muss ich fair sein und auch mal zahlen.
Wer weiß, wie oft ich zu schnell fahre, ohne erwischt zu werden??

Was meine Tat angeht, so wurde ein Tag vorher auf meiner Haus
und Hof Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung
aufgestellt, die ich einfach übersehen hatte.

das nennt sich „Verkehrsblindheit“. (sorry, das heißt wirklich so)

Gruß
HaWeThie

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Das kann ja wohl nicht wahr sein!
Hallo.

Ich muss hier eine Lanze für den „bösen Heizer“ brechen.

Ich muss hier auch gleich brechen!

Bei Limit 80 auf gerader Strecke wären das dann 148, was ja
eine sehr gemäßigte Geschw. ist.

Dann schau mal bitte, wo im allgemeinen 80 km/h angeordnet werden. Aus 80 km/h hast Du einen Anhalteweg von sagen wir mal gut 50 m. Bei 148 km/h legst Du in der „Schrecksekunde“ schon rund 45 m zurück, d.h. wo Du bei 80 noch zum Stehen kommst, knallst Du bei 148 nahezu ungebremst rein!

Das ist die Frage. Ist 30 erlaubt, sprechen wir von 68, was
ich für eine entspannte Geschw. für die Stadt halte.

Klar - gibt sowieso viel zuviele Kinder. Verdoppelte Geschwindigkeit heißt vierfache Wucht und vierfacher Anhalteweg. Elementares Fahrschul- und Praxiswissen. Aber was juckt es? Du schrobst ja schon früher, dass Du grundsätzlich jeden Strafzettel bis nach Karlsruhe klagst - und meist Recht bekommst.

Entziehung der Fahrerlaubnis, § 3 StVG

Nicht nur das Gericht, sondern auch die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis gemäß § 3 StVG, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Charakterliche Mängel können vorliegen, wenn schwerwiegende Verkehrsverstöße, z.B. Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen werden.

Darunter fällt die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung ebenso wie die Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung, i.a. das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit, hat es auch schon Verurteilungen wegen Totschlags gegeben.

Gruß kw

Hi!

Tach,

Ich muss hier eine Lanze für den „bösen Heizer“ brechen.
68 Km/h ist nur eine Nummer.

nein, eine Überschreitung, die schwer die charakterliche Eigunung zum Fahren eines Kfz in Frage stellt.

Bei Limit 80 auf gerader Strecke wären das dann 148, was ja
eine sehr gemäßigte Geschw. ist.

na immerhin - der Bauarbeiter auf der Autobahnbaustelle wird dir danken. Wer so einen Job hat, lebt halt gerne Gefährlich.

Zu schnell fahren ist immer „Vorsatz“.

NEIN!!!
Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtfindung.
Der Bußgeldkatalog geht von „gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung der Tat“ aus.

Das ist die Frage. Ist 30 erlaubt, sprechen wir von 68, was
ich für eine entspannte Geschw. für die Stadt halte.

Hast ja recht - soll jeder so schnell fahren wie er will.
Kinder - alte Leute -überhaupt Fuß´gänger und nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer gehören eh unter die Erde - zumindest jedoch nicht auf die Straße.
Schon mal gerechnet?
Bremsweg bei 30 km/h ca. 9m
Reaktionsweg bei 30 km/h ebenfalls 9m
Gesamt also 18m
Bremsweg bei 60 km/h ca. 36 m
Reaktionsweg bei 60 km/h: 18m
d.h.: da, wo du bei 30 schon stehst fängst du bei 50 erst zu bremsen an!!!

Das ist Unfug, meistens lernen die Leute das nach dem ersten
Zettel.

Schon mal Punktekonten gelesen???

Die schweren Unfälle passieren meiner Erfahrung nach aus ganz
anderen Gründen.

weit mehr als 50% sind Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Viel Spaß beim
Leutetotfahren (anders kann man das nicht nennen, was du machst)

HaWeThie

Hallo Mathias,

Ich muss hier eine Lanze für den „bösen Heizer“ brechen.

dann paß mal auf, daß Dir nicht irgendwann jemand, dem Du ein Kind, oder Vater oder sonstewen über den Haufen gefahren hast etwsa anderes bricht.
Solche Töne sind, gelinde gesagt, einem ca. 12 - 13 jährigen angemessen, aber vielleicht hast Du seitdem keine geistigen Sprünge mehr gemacht, klingt zumindestens so.

Diese bitteren Töne stammen übrigens von jemandem, dem inzwischen drei Freunde/Freundinnen von solchen ‚bösen Heizern‘ totgefahren wurden. Wenn die nicht so schnell gefahren wären (die Totfahrer) wären in allen Fällen mit sehr hoher WAhrscheinlichkeit ‚nur‘ Verletzungen passiert.

Aber wenn meine Vermutung stimmt, dann ist Dir das eh egal
‚Freie Fahrt für freie Bürger‘ und ‚mein Auto fährt auch ohne Wald‘

Gandalf

Hi Daniela,

ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber wenn jemand etwas fahrläßig verschuldet hat, sollte er auch dafür gerade stehen. Speziell diese Mentalität, daß Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht so schlimm sind, find ich schlicht gesagt zum kotzen!
Autos, die innerorts mit einer solchen Geschwindigkeit bewegt werden sind Waffen und wer mit so was nicht umgehen kann, sollte umgehend die Fahrerlaubniss entzogen werden, erst befristet, im mehrfachen Wiederholungsfall auch permanent.
Solche Menschen zu decken, ist für mich Beihilfe und nur graduell weniger verwerflich.

soviel moralinsauer.
Warum das so ist, steht ein paar Schreiben weiter unten.

Gandalf

Das ist Unfug, meistens lernen die Leute das nach dem ersten
Zettel.
Die schweren Unfälle passieren meiner Erfahrung nach aus ganz
anderen Gründen.

Da würde mich schon einmal interessieren, auf welche Erfahrungen sich diese Behauptung stützt und welche Gründe Deiner Meinung nach zu schweren Unfällen führen.
Ich konnte mittlerweile zehn Jahre Erfahrung im „Blaulichtsektor“ sammeln und nach meinen Erfahrungen ist unangepasste Geschwindigkeit (selbst die angeblich erlaubten 50 km/h können innerorts zu schnell sein) die Unfallursache Nr. 1. Dies deckt sich übrigens auch mit entsprechenden Untersuchungen…

Stefan

Hi Daniela,

Nun steht auf diesem Formular, dass ich nicht dazu
verpflichtet bin, die Daten des Fahrers mitzuteilen. Natürlich
ist es auch blöd, meinen Partner „anzuschwärzen“ zumal er noch
nie geblitzt wurde oder auch nur irgendwelche anderen Vergehen
begangen hat.

Tja, einmal ist immer das erste mal.

Der Blitzer stand so ziemlich am Ende eines Ortes. Er hat es
wohl einfach nicht bemerkt. Das soll natürlich keine
Entschuldigung sein, aber was kann ich jetzt machen ?

Naja, man soll ja auch nicht nur vorschriftsmässig fahren wenn man ein Radargerät sieht, sondern sowieso.
Ich selbst bin vor einem Monat geblitzt worden. Die Sache war ähnlich gelagert. Am Stadtrand von HH, Ausfallstrasse, links und rechts nur Wald aber trotzdem noch innerhalb geschlossener Ortschaften. Der Spass hat €35,- gekostet. Und auch ich habe seit 20 Jahren kein Knöllchen bekommen. Was mich am meisten geärgert hat war nicht das Geld, sondern die Sorglosigkeit und Unaufmerksamkeit, mit der ich unterwegs war. Und ich bin froh, das ich geblitzt wurde, denn ich bin wirklich kein Freund von Raserei. Von daher hats mich mal wieder dran erinnert, mehr aufzupassen (nicht auf Blitzer, sondern auf die Verkehrsregeln).
Und 88km/h innerhalb, das ist doch verdammt viel. Freund oder nicht Freund, er wars und sollte dazu stehen. Es gibt in unserem Land schon genug Leute die sich aus ihrer Verantwortung stehlen.
Sorry, aber solches Verhalten würde ich nicht deckeln.
Gruss Sebastian