Also hier steht "…sie überschritten die…Höchstgeschw.
innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 ( von 31 - 40)
km/h.Zulässige Geschw. 50 km/h ; Festgestellte Geschwi. (
abzügl . Toleranz ) : 88 km/h.
Ich würd diesen Kerl nie wieder mit Deinem Auto fahren lassen. Knapp 90 Sachen innerorts ist doch schon arg viel…
Wird teuer, oder ??
Muss er seinen Führerschein abgeben ? Punkte ??
Also, wenn er nicht mehr in der Probzeit ist, kommt lt. dem Bußgeldrechner von http://www.bussgeldkataloge.de/ folgendes dabei heraus (und da würd ich ihn auch bluten lassen! Wieso sollst DU seine Punkte nehmen?):
_Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 38 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 18,12 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren._
Falls er doch noch in der Probezeit ist:
_Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 38 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 100 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 18,12 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest usw.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.
Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren._
Da kannst Du ihm einen Gefallen tun und das übernehmen. Natürlich nur, wenn er die Kohle zahlt und Dich allerfeinst zum Essen einlädt. ICH würd’s aber nicht machen.
Blöd aber auch
))
liebe Grüße,
Daniela