Guten Tag,
es stellt sich folgender Sachverhalt dar:
Ein Bruder ist Halter ein anderer ist Fahrer eines KFZ’s. Der Fahrer
wurde geblitzt mit 29 KM/h zu schnell. Im Anhörungsbogen wurde vom Halter ausgesagt, dass dieser nicht selbst gefahren ist und weiterhin vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht wird.
Zusätzlich wurde noch eine Kopie des Perso’s beigefügt.
Trotzdem wurde ein Bußgeldbescheid an den Halter versendet mit der Begründung, ein Abgleich habe ergeben, dass dieser (der Halter) gefahren ist. Dies kann aber nicht sein!
Frage:
Wie kann man der Behörde versichern, dass der Halter nicht gefahren ist?
Kann ein Einspruch gegen den Bescheid eine Gerichtsverhandlung abwenden?
Wie kann ich hier sinnvoll vorgehen?
Hallo!
Das läuft doch super…
In einer evtl. stattfindenden Verhandlung kann sich ja der Fahrer melden, wenn dann drei Monate verstrichen sind, kann dem auch nix mehr passieren.
Die Möglichkeit einer Fahrtenbuchauflage kann ich nicht beurteilen, scheint mir aber auch unabhängig vom weiteren Verlauf.
Grüße!
Guten Tag,
Frage:
Wie kann man der Behörde versichern, dass der Halter nicht
gefahren ist?
wenn man den Namen des Fahrers mitteilt.
Kann ein Einspruch gegen den Bescheid eine Gerichtsverhandlung
abwenden?
Wie kann ich hier sinnvoll vorgehen?
Hallo!
Wie kann man der Behörde versichern, dass der Halter nicht
gefahren ist?
Das muss man nicht. Die Behörde muss ihre Behauptung beweisen.
Kann ein Einspruch gegen den Bescheid eine Gerichtsverhandlung
abwenden?
Nein, im Gegenteil der Einspruch führt die Gerichtsverhandlung herbei.
Die richtige Taktik ist schon angedeutet worden. Einspruch einlegen, warten bis Verfolgungsverjährung eintritt, und dann den Bruder präsentieren.
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Die 3-MonatsFrist läuft am 6.6.11 ab. Worum es hauptsächlich geht, ist eine Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Daher meine Frage:
Wenn jetzt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird, mit der Begründung, daß der Halter nicht gefahren ist und nach dem 6.6. wird der Behörde schriftlich Name und Adresse des Fahrers präsentiert, kann es dann trotzdem zur Verhandlung kommen?
vielen Dank schon mal für jeden guten Tipp.
Wenn jetzt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird,
mit der Begründung, daß der Halter nicht gefahren ist und nach
dem 6.6. wird der Behörde schriftlich Name und Adresse des
Fahrers präsentiert, kann es dann trotzdem zur Verhandlung
kommen?
Es kann, sollte aber nicht.
Der Fahrer wird dann aber wohl einen Bescheid erhalten.
Was wäre das Problem mit der Verhandlung?
Grüße!
vielen dank für die Antwort.
folgendes Vorgehen ist nun geplant:
- Einspruch bis 28.5.2011 (ende der Einspruchsfrist)
- Schreiben nach 6.6.2011 (Beginn der Verjährung) an Bussgeldbehörde mit Mitteilung, dass Bruder gefahren ist.
Der Halter möchte nicht vor Gericht erscheinen. Kann dies mit dem o.a. Weg vermieden werden?
Oder sollte ein anderes Vorgehen gewählt werden?
Hallo !
Das Problem wird sein „Gerichtsphobie“ oder die Angst,man wird gleich eingelocht wegen anderer Vorkommnisse,die nun herauskommen würden.
MfG
duck313