ich habe vor einigen Jahren einen Bußgeldbescheid aus der Tschechischen Republik erhalten. Ich hatte seinerzeit bei der Polizei ein „Knöllchen“ unterschrieben, alles war auf tschechisch. Nach Rücksprache mit einem tschechischem Anwalt für Verkehrsrecht wurde mir erklärt, daß dieser Bescheid rechtskräftig ist. Bezahlt habe ich den Betrag nicht. Der Bescheid ist vor dem Rechtshilfeabkommen innerhalb der EU rechtskräftig geworden.
Kann mir einer sagen, wie lange ich mich nun nicht in Tschechien blicken lassen sollte, also wie lange die Verjährungsfristen für solche Angelegenheiten sind?
Hallo hayo188,
wie lang genau die Verjährungsfristen in der Tschechei sind, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber wenn das Knöllchen noch vor dem Rechtshilfeabkommen erstellt wurde, passiert Dir hier garantiert nichts. Und ob Dir in der Tschechei noch was passiert hängt sicher auch von der Höhe des Bußgeldes ab.
Liebe Grüße 3001
Hallo hayo188,
hier bin ich noch mal.
Die Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt in der Tschechei 5 Jahre, die Verjährungsfrist für Bußgelder beträgt 1 Jahr.
Gruß Dirk3001
Besten Dank für Deine Antworten. Das mir hier nichts passiert, habe ich schon gemerkt Das war mir auch klar. Mir geht es auch darum, ob ich vielleicht bei einer möglichen (Polizei-)kontrolle ohne Probleme durch Tschechien komme.