Hallo,
ich habe vor einigen Jahren einen Bußgeldbescheid aus der Tschechischen Republik erhalten. Ich hatte seinerzeit bei der Polizei ein „Knöllchen“ unterschrieben, alles war auf tschechisch. Nach Rücksprache mit einem tschechischem Anwalt für Verkehrsrecht wurde mir erklärt, daß dieser Bescheid rechtskräftig ist. Bezahlt habe ich den Betrag nicht. Der Bescheid ist vor dem Rechtshilfeabkommen innerhalb der EU rechtskräftig geworden.
Kann mir einer sagen, wie lange ich mich nun nicht in Tschechien blicken lassen sollte, also wie lange die Verjährungsfristen für solche Angelegenheiten sind?
Besten Dank,
Gruß
hayo188