Ein Fahrzeug wurde beim TÜV vorgeführt. Die AU wurde ordnungsgemäß erteilt. Bei der HU wurden verschiedene Mängel festgestellt, die innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu beheben sein und das Fahrzeug wieder vorzuführen werden sollte. Innerhalb dieser Frist wurde das Fahrzeug vorgeführt und die Plakette HU erteilt.
Darf in dieser Zeit zwischen des ersten TÜV-Termins und der Wiedervorführung eine Verwarnung/Bußgeldbescheid wg. Abgelaufener HU ergehen? Wenn nein, welche Vorschrift schließt dies aus?
Hallo !
Das weiss ich nicht genau.
Eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld(wenn mehr als 8 Monate HU überzogen wäre) kann es durchaus geben,denn die Kontrolleure gehen nach der Plakette und dem Tag des Antreffens mit diser Plakette.
Man kann und sollte Einspruch einlegen und die Lage klären,daß man einen Nachprüfungstermin hat und das auch mit dem Prüfbericht belegen kann.
Es gibt da eine Formulierung " Überschreitung der ANMELDUNG zur Hauptuntersuchung" oder ähnlich,es ist also nicht explizit vom Prüfungstermin die Rede. Wenn man sich einen Termin besorgt hat,der erst in einigen Tagen liegen wird (heute eher selten,da kaum Wartezeit),dann sollte das gemeint sein. Dann wäre man vor einer Anzeige geschützt und die Nachprüfung wäre auch so ein Termin.
MfG
duck313