Hallo zusammen, ich habe ein Bußgeldbescheid erhalten, jedoch wurde mein Name falsch geschrieben, also habe ich den ersten Brief weggeworfen.
Dann kam ein gelber Brief, den habe ich dann zur post gebracht mit den Vermerk „Empfänger falsch“
Nun kam ein dritter Brief (kein Einschreiben) jetzt ist es eine Mahnung.
Was soll ich nun tun? Mein Nachname wurde falsch geschrieben (es wurde ein Buchstabe vertauscht)
Zur Info die Polizei hat den Namen falsch aufgenommen trotz das sie mein Führerschein und Ausweiß hatten.
Oder sollte ich vielleicht bei der Bußgeldstelle anrufen und versuchen das das Problem zu klären.
Mir geht es einfach ums Prinzip, wenn die Polizeibeamten nicht richtig lesen können dann brauchen sie auch kein Bußgeldbescheid ausschreiben
Achso der eigentliche Streitwert beträgt 10 EUR mit der Mahnung 36 EUR…
Hallo Chrischis,
Du hast die Sache falsch angefangen. Wegwerfen ist da nicht die wirklich richtige Strategie. Auch zurückschicken nützt rein gar nichts.
Dir ist der Bußgeldbescheid zugestellt worden und die Zustellurkunde, die sich in der Behördenakte befindet, ist dafür der Vollbeweis. Du hast keinen Einspruch eigelegt, so dass der Bußgeldbescheid mittlerweile rechtskräftig sein sollte.
Du wirst ums Zahlen nicht drumherum kommen. Das nächste Mal solltest Du gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und dabei die Frist beachten. So einen Einspruch findest Du z.B. hier: http://bestform24.de/Product.aspx?product=123.
Gruß
apfjur http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
als wenn der Namen falsch geschrieben wurde ist das dennoch unschädlich. Wenn der Brief zugestellt wurde, ist der Bußgeldbescheid auch ordnungsgemäß ergangen und kann rechtkräftig werden.
Ein vertauschter Buchstabe ändert nichts am Bescheid.
Übrigens war ihr Vorgang wie folgt:
die 10 EUR sind nur eine Verwarnung, ohne Verwaltungsgebühren
der gelbe Brief ist ein Bußgeldbescheid, da die Verwarnung nicht bezahlt wurde (hier kommen 23,50 EUR Gebühren und Auslagen hinzu)
bei der Mahnung kommen dann zusätzlich Gebühren hinzu.
Selbst wenn sie es jetzt mit der Behörde klären können, müssen sie mindestens die 33,50 EUR des Bußgeldbescheides zahlen, da die Gebühren und Auslagen nicht zurückgenommen werden können. Wenn sie einmal ausgesprochen sind werden sie Teil des Bescheides und erhalten damit ihre Fälligkeit.
Sie können den Bußgeldbescheid nur mit Einspruch innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt anfechten. Diese Frist könnte aber jetzt bereits verstrichen sein.
Bei weiteren Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Saxony88
Diese Antwort wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
die Bescheide sind Ihnen alle wirksam zugegangen. Auch das Wegwerfen oder Zurückbringen zur Post ändert hieran nichts. Offenbare Unrichtigkeiten, wie Schreibfehler in Ihrem Namen, kann die Polizei jederzeit nachträglich berichtigen, wenn Sie den Fehler rügen würden. Folglich sollten Sie das Verwarnungsgeld bezahlen, wenn Sie den Verstoß begangen haben und die Sache noch nicht verjährt ist.
Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat, würde ich mich sehr freuen.
du hast zu erst ein Verwarngeldangebot erhalten.
Da du dieses nicht innerhalb der gesetzten Frost bezahlt hast, ist ein Bußgeldbescheid erlassen wurden, der zu der eigentlichen Strafe noch 25,50 Gebühren und Auslagen enthält.
Der Bußgeldbescheid wird mit Zustellungurkunde zugestellt, das heiß der Postbote beurkundet das er den Brie in dein Briefkasten geworfen hat.
Er gilt als zugestellt, auch wenn du ihn zurück gesendet hast.
Dadurch hast du auch die 14 Tage Frist es Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid verpasst, so das dieser jetzt rechtskräftig ist und vollsteckt werden wird.
Der Umstand das in deinen Namen Buchstaben vertauscht wurden macht den Bußgeldbescheid nicht nichtig, da es sich hierbei um einen heilbaren Mangel handelt.
Bezahlt das Geld, eher noch weiter Vollstreckungsmaßnahmen auf dich zukommen.
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