Hallo,
wenn man gegen einen Bußgeldbescheid (z.B. Geschwindigkeit mit Fahrverbot)Einspruch einlegt und das Verfahren nicht beendet wird, bekommt man ja eine Ladung zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht.
Wenn man nun vor diesem Termin den Einspruch zurückzieht und den Bußgeldbescheid akzeptiert- entstehen dann höhere Kosten, als hätte man gleich bezahlt und nicht erst die Ladung zur Hauptverhandlung abgewartet?
Danke und Grüße Rastafar