Bußgeldbescheid für Falschparken

Angenommen jemand wurde im April abgeschleppt („Sie parkten an einer engen oder
unübersichtlichen Straßenstelle. Die Restfahrbahnbreite betrug weniger als 2,60
Meter, so dass eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge im Einsatz nicht mehr
gewährleistet war.“) und diese Person ist sich sicher, dass es zu Unrecht
geschah. Nach dem Parken in einer Einbahnstraße (nach Parkschild: linkes
Vorderrad auf Grasnarbe, linkes Hinterrad auf Grasnarbe) kam ein VW-Bus ohne zu
zögern vorbei, dafür gibt es einen Zeugen. Es war nicht mal ein Anflug von
Unsicherheit bezüglich des Parkplatzes da. Die Person parkte um ca. 20 Uhr
abends. Nun wurde dieser Wagen der Person nachts um 3.45 Uhr abgeschleppt.

Die Person war bereits bei einem ADAC-Vertragsanwalt. Dieser riet der Person,
Einspruch einzulegen u. a. mit dem Hinweis, dass die Person korrekt stand, aber
wahrscheinlich nach dessen Parken sich ein weiteres Fahrzeug diagonal zu ihm
hingestellt hat. Daher auch die Abschleppung erst um die nächtliche Uhzeit, da ab
da an wohl jemand Probleme mit der Durchfahrt hatte und die Polizei anrief.

Auf den Einspruch (per Fax + per Post) ist die Polizei nicht eingegangen, sondern
schickten der Person einen Bußgeldbescheid in Höhe von 58,10 €. Das ist nicht
viel, aber es geht der Person ums Prinzip. Kosten vom Abschleppunternehmen sind
bis jetzt nicht eingegangen.

Bevor die Person jetzt dagegen klagt (da lohnt sich doch die
Rechtsschutzversicherung), die Frage: Ist das schon einmal jemanden passiert und
kann sich hier dazu äußern? Oder kann jemand Tipps geben?

Für jede Hilfe wäre die Person dankbar. :smile:

Hallo Serenissima,

ein VW Bus ist nun wirklich kein Maßstab um die Breite eines Rettungsfahrzeuges zu vergleichen. Die sind oftmals doch ein gutes Stück breiter.
Abgesehen davon gibt es nun mal die Regel wieviel Reststraßenbreite noch bleiben muss. Bei durchgezogener Mittellinie gilt die bis zum Mittelstrich.

Ich wünsche dir natürlich trotzdem viel Erfolg.

Gruß Ivo

Moien!

Es gibt doch klare Regeln wo man parekn darf und wo net, oder??? Du hast geparkt obwohl du dort net parken durftest - also bezahl und verursache net noch mehr Kosten für die Allgemeinheit und dich!

Bernd

  1. Ob da ein ANwalt wirklich Spass an der Sache
    hat, wage ich sehr, sehr zu bezweifeln. Rechnest
    Du allein Deinen Zeitaufwand, wärst Du, aus dieser
    Sicht Prinzip hin oder her, weitaus billiger,
    wenn Du zahlst.

  2. Das mit dem VW-Bus ist kein Argument, mein „Bus“
    hat eine Breite von 1,85 - also mehr als ein VW-Bus.
    Nimm Dir spasseshalber mal einen Zollstock und
    prüfe es nach.

  3. Ich denke, es wird wohl besser sein zu zahlen
    und vergessen…

  4. Anders aber, und das ist ein „ähnlicher“ Gedanke
    bzw. in der Sache :
    Es kann ja nicht sein, dass Du Versicherungssteuer,
    KFZ-Steuer, enorme Benzinsteuer, Gebühren bei An-,
    Ab- und Ummeldung zahlst usw. usw. dass Du also nur
    zahlst und (auch) Dein Geld nicht im Strassen- bzw.
    Parkplatzbau ankommt. Wer, wie der Staat, eine
    solche Menge Geld einnimmt, sollte auch in der
    Verpflichtung stehen, etwas für diese Einnahme zu
    machen. Hier liegt m. E. der Hase im Pfeffer.
    An dem Regelwerk oben wirste wohl nicht vorbei-
    kommen. Der „kleine Streifenpolizist“ wird sich
    durch Messung, Foto pp. abgesichert haben, als er
    Deinen Wagen an den Haken nehmen lies…

Was der Gesetzgeber dagegen veranstaltet ist nichts
anderes, als eine Kuh zu melken, zu melken, zu
melken und sie als „Dank“ auch noch zu prügeln,
zu prügeln…

Sonntag ist Wahl, mach was !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

laß Dir doch mal die Bilder zeigen, dann schreibe nochmal, wie es zur „Tatzeit“ wirklich dort war. Es kann ja Echt sein, daß sich einer dazugestellt hat, es aber Dich traf.

Mir ging es vor Jahren in solch einer Situation umgekehrt: Ich stand mit dem Linienbus und kam nicht mehr durch. Der Ordnungsbeamte fragte mich, wer zuletzt dazuparkte: „Weiß ich nicht, beide waren vorhin noch nicht da“. „Wer muß weg, damit sie durchkommen ?“ Ich: „Der da…“ Prompt war es der falsche, denn der erhob Einspruch mit der Begründung, als er parkte, war noch Platz… und nun ?

Im übrigen: Bis zur Mittellinie müssen 3m Platz sein, wenn keine da, min. 3m Durchfahtsbreite, denn es fahren ja nicht nur VW-Busse, sondern auch mal Feuerwehrfahrzeuge zu Deiner brennenden Bude :smile:) Oder vielleicht der doofe Linienbus ?

gruß

dennis

Bitte? Ich stand auf einem öffentlichen Parkplatz, darum geht es doch. Deshalb
sehe ich nicht ein, die Kosten zu übernehmen, nur weil sich nach mir ein PKW
gegenüber von mir reindrängelte. Wenn ich absolut im Unrecht bin, würde ich es
natürlich zahlen, ist doch klar!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]