ich habe einen Strafzettel wegen Falschparken erhalten (25 €).
Habe gestern früh die Starfe bezahlt.
Heute hatte ich dann den Bußgeldbescheid im Briefkasten, mit der Gebühr und Verwaltungsauslagen. Insgesamt soll ich nun 53,50 € zahlen.
Muss ich diese Gebühr bezahlen, obwohl ich die Strafe vor dem Erhalt des Bußgeldbescheides bezahlt habe?
Ich danke euch im Voraus.
Ich finde, so Typen wie du, die sollten gleich 500 Euro zahlen. Ich kann mit meinem Rollator nicht über die Straße weil du denkst, du kannst alle Überwege zuparken. Sie hätten dich gleich abschleppen sollen!
Wenn Du ehrlich bist wirst Du zugeben das Du die vorgegebenen 7 Tage die als Zahlungsfrist für das Verwarnungsgeld vorgesehen sind bei Weitem überschritten hast.
Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel frühestens 3-5 Werktage danach, meist aber erst noch später erlassen. Rechtlich dürfte das nicht angreifbar sein. Du kannst nur versuchen die Bußgeldbehörde telefonisch zu erreichen um darauf hinzuweisen das Du den ursprünglichen Betrag bezahlt hast und um Einstellung des Bußgeldverfahrens bitten - vielleicht hast Du Glück.
Na, wie nett. Schön, dass du animmst, ich würde gleich einen Gehweg zu parken.
Ich muss mich dir zum Glück nicht erklären und obwohl du ein furchtbar verbitterter Mensch sein musst (bei solchen Kommentaren), wünsche ich dir noch ein schönes Leben. Nur bitte unterlasse es weiterhin zu antworten, wenn du keine Antwort hast.
auch hier wieder - keine Antwort parat? Zeit sparen und nicht antworten.
Traurig, dass du anscheinend nur Lügner kennst, sonst würdest du nicht automatisch sowas vermuten.
Ich danke dir. Ich denke auch, du hast recht.
Bei normalen Mahnungen, also keine Strafe, wird von den Gebphren meist ja abgesehen. Daher meine Unsicherheit wie das hierbei ist.
Um ehrlich zu sein - ich hatte die Zeit irgendwie nicht im Blick bzw. hab es einfach verdattelt. Dann ist es mir eingefallen und habs noch schnell bezahlen wollen. Leider nicht schnell genug.
Ich werde da morgen mal anrufen. Wie du schon sagtest - vlt hab ich ja Glück. Wenn nicht ist es Lehrgeld.
Die Zahlung eines Verwarnungsgeld wird in einem vereinfachten Ordnungswidrigkeitenverfahren angeboten um Zeitaufwand und Kosten gering zu halten.
Geht der Halter bzw. der Schuldige nicht darauf ein wird aus dem vereinfachten Verfahren ein Bußgeldverfahren - und dann kommen zum ursprünglichen Betrag noch 25€ + 3,50€ hinzu.