Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid wegen falschens Parkens über 15 € bekommen. Soweit so gut. Nun finden sich auf dem Bescheid Gebühren von 20 € und Auslagen von 3,50 €, so das sich der Bescheid auf 38,50 € beläuft. Warum? Weil wir letztes Jahr im Oktober umgezogen sind, aber der Bescheid wohl zuerst an unsere alte Adresse geschickt wurde. Unser Auto und auch wir sind aber auch schon seid Oktober umgemeldet. Muss ich die Geühren akzeptieren? Ich habe mich ja schließlich umgemeldet und kann ja nichts dafür wenn der Bescheid an die falsche Adresse gesendet wird oder?! Vielen Dank für die Antworten.
Vielleicht erstmal unter dem Vermerk „Zahlung mit Vorbehalt“ den Betrag bezahlen und dann Einspruch einlegen. Genaueres weiß ich da aber auch nicht, sorry!
Hallo,
also 100%ig weiß ich das nicht, aber vom Gefühl her würde ich sagen dass du das nicht bezahlen musst. Ich würde Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, und das eben mit der offiziellen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. der Ummeldung des Autos im Oktober begründen. Ich würde schreiben dass du bereit bist die 15 € zu bezahlen, aber dass die anderen Gebühren auf dem Fehler der Behörde beruhen und du sie daher nicht bezahlen wirst.
LG
Hy S.
das ist ein Fall mit dem ich noch keine Erfahrung hatte. Aber in solchen Fällen mache ich es so:
Ich bezahle die Hauptforderong (15,-), danach rufe ich dort an, sage das ich bezahlt habe und begründe, warum nicht alles. Das klappt fast immer. Habe bis jetzt aber noch nicht raus bekommen ob es an der Einsicht oder der Faulheit der Sachbearbeier liegt.
Wenn sie weiterhin auf die volle Summe bestehen wüde ich bezahlen. Die gut 20,- sind es nicht wert weitere Schritte zu unternemen. Du könntest das dann aber auch noch einem Anwald übergeben, wenn Du im ADAC bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast.
Viel Erfolg
Gruß L.
Mir scheint es fast so, als hätte die Behörde den Zuschlag für eine versäumte Zahlung draufgerechnet, ist aber bei dir nicht der Fall.
Ich kann dir leider im Bezug auf die Gesetzeslage wenig helfen, aber meist hilft es direkt in Verbindung mit der zuständigen Behörde zu treten, am besten auf telefonischen Weg.
Ich halte 20 € für einen unverschuldeten Faktor unangebracht.
Viel Erfolg…beim Telefonat…
Richtig
du kannst nichts dafür. Vorrausgesetzt die Ummeldung des Autos bzw des Wohnsitzes hat vor dem Zustellungsversuch der Behörde statt gefunden. Dafür müßen ja auch noch Beweise bei den zustädigen Behörden vorliegen. Ich würde das reguläre Bußgeld zahlen und den rest nicht mit dem Verweiss auf die rechzeitige Ummeldung. Ich denke kaum das die Bußgeldstelle dann noch die Mahngebühren einfordert. Falls die Behörde doch weiter das Geld einfordern möchte mußt du erst auf den Gerichtlichen Mahnbescheidt reagieren vorher kann nicht passieren. Dann mußt du bei Gericht Einspruch einlegen und sehen welche Entscheidung das Gericht fällt.
Hallo,
sorry für die späte Antwort. Ich war mal kurz weg… 
Wenn du die Ummeldung nachweisen kannst, dann würde ich den erhöhten Betrag nicht zahlen. Es kann schließlich keiner von dir verlangen, daß du dich bei der Bußgeldstelle separat ummeldest.
Gruß
Heinz