hallo
jemand bekommt einen bussgeldbescheid. in diesem steht folgendes :
mit ihrem fahrzeug so und so wurde am 25.06.09 in der so und so strasse folgende ordnungswiedrigkeit begangen :
sie parkten unzulässig im eingeschränkten halteverbot ( zeichen 286 ).
und dann das interessante :
das in dieser sache anhängige bussgeldverfahren ist eingestellt worden.
ihnen werden als halter/beauftragter des halters die kosten des verfahrens auferlegt da die festlegung des führers des pkw, der den verstoss begangen hat, nicht vor eintritt der verfolgungsverjährung möglich war…
datum des bescheids ist der 29.09.09
um was handelt es sich hier ? muss man so einen bescheid bezahlen ?
mfg
Hi,
nennt sich Halterhaftung im ruhenden Verkehr.
18,50€ sind die Verwaltungskosten.
Es hat jemand falsch geparkt und das Knöllchen nicht bezahlt. Derjenige konnte nicht ermittelt werden und deshalb muss der Halter die Verfahrenskosten tragen.
Wenn der Verstoß begangen wurde, dann muss bezahlt werden.
Q-Gruß
verjährt ?
hallo
wenn ein bussgeldbescheid verjährt ist ( 3 monate glaub ich ) dann muss er doch nicht mehr bezahlt werden, oder ? und wieso muss der halter hier jetzt zahlen ( auch wenn er es nicht begangen hat ? das auto wird in der familie von mehreren benutzt ) ?.
kann man hier nicht dagegen vorgehen ?
die kosten sind ja höher als der eigentliche falschparkerbescheid ( 15 euro )
gruss
Hi,
die Ordnungswidrigkeit ist verjährt. Es wurde innerhalb der Frist kein Fahrer identifiziert.
Dann kommt die Besonderheit der Halterhaftung im Ruhenden Verkehr zum tragen.
Der Halter muss die Verwaltungsgebühren erstatten die durch den Verstoß entstanden sind. Eben die 15€ + 3,50€ Porto.
Dabei ist es egal welche Owi es war, ob 5€ oder 35€
StVG
§ 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.
(3) Gegen die Kostenentscheidung der Verwaltungsbehörde und der Staatsanwaltschaft kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung gerichtliche Entscheidung beantragt werden. § 62 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gilt entsprechend; für die Kostenentscheidung der Staatsanwaltschaft gelten auch § 50 Abs. 2 und § 52 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend. Die Kostenentscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar.
http://bundesrecht.juris.de/stvg/__25a.html
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was ist das für ein bescheuertes recht ?
da ist man ja als halter immer der arsch. wenn die behörde es nicht schaft einen zu indentifizieren dann hatte man glück und man muss nicht bezahlen ( so hatte ich das mal in erinnerung )
aber so muss man ja immer bezahlen, sogar mehr als die OW wert ist.
seit wann ist das so ?
deutschland wird immer bescheuerter
gruss
was ist das für ein bescheuertes recht ?
Hi,
denke ich auch manchmal bei anderen Dingen
da ist man ja als halter immer der arsch. wenn die behörde es
nicht schaft einen zu indentifizieren dann hatte man glück und
man muss nicht bezahlen ( so hatte ich das mal in erinnerung )
Das gilt auch hier, der Sünder muss ja nichts bezahlen, nur der Halter, und der auch nur die Verfahrenskosten.
aber so muss man ja immer bezahlen, sogar mehr als die OW wert
ist.
Kleinkram sollte eben gleich bezahlt werden.
seit wann ist das so ?
Keine Ahnung, ich kenne es immer schon so.
deutschland wird immer bescheuerter
Naja, jetzt mal sehen was der Tigerentenclub macht, es sind immer noch Steigerungen möglich.
Q-Gruß
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Hallo,
da ist man ja als halter immer der arsch.
Der kann sich das doch beim Fahrer holen. Wenn er den nicht kennt kann er auch ein Fahrtenbuch führen.
seit wann ist das so ?
Schon recht lang. Das wurde im ruhenden Verkehr (alternativ könnte man ja neben jedes eine hübsche Dame stellen, die wartet, bis jemand zum Auto kommt und direkt abkassieren oder die Daten aufnehmen - das wäre dann mit 18.50 aber nicht getan) eingeführt, weil plötzlich viele auf die Idee gekommen sind, die Knöllchen an potentielle Fahrer weiterzuschieben, bis sie verjährt waren.
Cu Rene
(alternativ
könnte man ja neben jedes eine hübsche Dame stellen, die
wartet, bis jemand zum Auto kommt und direkt abkassieren oder
die Daten aufnehmen -
Hi,
netter Gedanke, da könnte ich ich mich falschparken anfreunden, besonders wenn ich dann sagen könnte:
„Nein ich habe nicht falsch geparkt, das Auto hat jemand anderes dahin gestellt.“
Ein falsch geparktes Auto abholen ist keine Ordnungswidrigkeit.
Wobei dann auch noch die Frage wäre, wer ist für die Dauer des parken verantwortlich. Derjenige welcher den Parkschein gezogen hat, oder derjenige welcher das Auto abgeholt hat?
Q-Gruß
"Hi,
netter Gedanke, da könnte ich ich mich falschparken anfreunden, besonders wenn ich dann sagen könnte:
„Nein ich habe nicht falsch geparkt, das Auto hat jemand anderes dahin gestellt.“
http://www.myvideo.de/watch/4719132/loriot_die_parkuhr#
nicht zahlen ?
hallo nochmals
was ich net verstehe, wenn im bescheid steht das das verfahren verjährt ist weil man den führer des fahrzeugs nicht ermitteln konnte ( was aber eigentlich der halter des wagens ist, da dieser ja IMMER den bussgeldbescheid bekommt ), wieso soll der halter doch zahlen ?
ist ja eigentlich eine willkür der behörde. im prinzip : schaft man es den halter in der 3 monatsfrist anzuschreiben, muss er zahlen, schaft man es nicht ( weil der beamte zu faul ist ) muss der halter trotzdem zahlen.
wo ist hier das recht des halters ?
angenommen er gibt an das der wagen von mehreren leuten ( frau, oma, opa ) benutzt wird und man nicht weiss wer eigentlich gefahren ist, müsste doch die behörde in die beweisspflicht rücken und den fahrer ermitteln ( was natürlich nicht mehr geht ), somit müsste das alles ins nichts verlaufen und das wars
wenn man nicht zahlt und einen anwalt einschaltet, wie weit würde das alles dann gehen ?
gruss
Hallo,
wo ist hier das recht des halters ?
Welches Recht?
angenommen er gibt an das der wagen von mehreren leuten (
frau, oma, opa ) benutzt wird und man nicht weiss wer
eigentlich gefahren ist, müsste doch die behörde in die
beweisspflicht rücken und den fahrer ermitteln ( was natürlich
nicht mehr geht ), somit müsste das alles ins nichts verlaufen
und das wars
Wie q_treibaer schon versucht hat ironisch auszuführen - wie soll man das machen? Um rechtssicher zu sein, müste man vermutlich das Fahrzeug sofort (sonst gäbe es schnell keine verwertbaren Spuren mehr) beschlagnahmen und z.B. auf Fingerabdrücke am Lenkrad untersuchen. Alternativ könnte man alle Halter verpflichten ein Fahrtenbuch zu führen, dann könnte sich niemand rausreden.
wenn man nicht zahlt und einen anwalt einschaltet, wie weit
würde das alles dann gehen ?
Das steht sicher in dem Schreiben, das der Halter bekommen hat.
Wie die Straßen aussehen würden, wenn niemand mehr seine Knöllchen wegen falschen parkens bezahlen würde, wage ich mir gar nicht auszumahlen.
Cu Rene,
der weitere Beiträge ohne sinnvoll benutze Großbuchstaben ignorieren wird.