Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Ein Bekannter ist (August 2011) auf der Autobahn 37 km/h zu schnell gefahren und hat nun ein hohes Bußgeld, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.

Normalerweise erhält man das Fahrverbot erst ab 41 km/h, das ist mir klar.
Laut Aussage des Bescheids, ist die Strafe höher da er im Juli 2010 schonmal geblitzt wurde mit einer Geschwindigleit über 26 km/h.

Ist das nun rechtskräftig?
Wie kann man am besten dagegen Einspruch einlegen?

Der Betroffene ist nicht nur beruflich, sondern auch privat auf das Fahrzeug angewiesen.

Macht es Sinn das im Widerspruch zu erwähnen, bzw. zu erläutern?

Dazu muss ich sagen, ist der Betroffene immer Unfallfrei gefahren und ist bis auf dieses und letztes Jahr nicht im Straßenverkehr aufgefallen.

Schonmal danke fürs lesen und antworten im Vorraus!

Weihnachtliche Grüße

Da kann man nichts machen. Für die Zukunft gibt es einen Tipp: www.punkte-flensburg.cc