Bußgeldbescheid mit Fehlern

Hallo Forum,

ich habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten. Dieser beinhaltet im Kennzeichen, sowie im Geburtsort Fehler.
Ich muß dabeisagen, das dieser Verstoß mit dem Lkw begangen und die Tachoscheibe eingezogen wurde, sodaß die Daten überprüft werden können. Gibt es dennoch eine Chance auf Niederlegung aufgrund der Fehler, wenn ich Widerspruch einlege?
Ich glaub es zwar nicht, aber vielleicht gibt es hier jemanden, der es besser weiß.

Gruß
roland

Hallo,

ich habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten. Dieser beinhaltet
im Kennzeichen, sowie im Geburtsort Fehler.

Ich bin kein Jurist, aber wenn das falsche Kennzeichen draufsteht, kannst du ja einfach sagen (siehe Rechts…belehrung), daß dir der LKW mit dieser Nummer nicht gehört. Dannach werden die überprüfen, was Sache ist, und du hast schon wieder einen Monat gewonnen. Mehr ist wohl kaum drin.

Cu Rene

Hallo Forum,

ich habe heute ein Bußgeldbescheid erhalten. Dieser beinhaltet
im Kennzeichen, sowie im Geburtsort Fehler.
Ich muß dabeisagen, das dieser Verstoß mit dem Lkw begangen
und die Tachoscheibe eingezogen wurde, sodaß die Daten
überprüft werden können. Gibt es dennoch eine Chance auf
Niederlegung aufgrund der Fehler, wenn ich Widerspruch
einlege?

Hallo,
du meinst wahrscheinlich eine Einstellung nach Einspruch :wink:

Fehler im Geburtsort machen den Bescheid nicht rechtswidrig, auch ist die Angabe des Kennzeichens irrelevant, wenn der Bescheid ansonsten eindeutig dir zuzuordnen ist.
Wenn die mit Einspruch einlegst kann es passieren, dass der Vorgang ohne Rücksprache bei der Staatsanwaltschaft landet oder dass er lediglich zurückgenommen wird und ein neuer, diesmal richtiger Bescheid gegen dich ergeht.

Gruß
HaWeThie

Hallo hawethie,

du meinst wahrscheinlich eine Einstellung nach Einspruch :wink:

ups, jes, genau den meinte ich :-p

Fehler im Geburtsort machen den Bescheid nicht rechtswidrig,
auch ist die Angabe des Kennzeichens irrelevant, wenn der
Bescheid ansonsten eindeutig dir zuzuordnen ist.
Wenn die mit Einspruch einlegst kann es passieren, dass der
Vorgang ohne Rücksprache bei der Staatsanwaltschaft landet
oder dass er lediglich zurückgenommen wird und ein neuer,
diesmal richtiger Bescheid gegen dich ergeht.

Das denke ich mir auch. Ich lasses also lieber, ist eh schon teuer genug.

Danke für den Tip.

Gruß
roland