Mein Sohn (17) wurde erstmals im Straßenverkehr auffällig. Er ist mit seinem Fahrrad über rot drüber und wurde Prompt von der Polizei angehalten. - Find ich als Elternteil Gut! -. Zu allem Übel handelt es sich bei dem Polizisten um den Vater eines Klassenkameraden, mit dem mein Sohn sich nicht sonderlich gut verstanden hat. Weil es sein erstes Vergehen war, hätte ich bei jedem anderen Polizisten auf seinen Ermessenspielraum gehofft. Aber egal, ich unterstelle mal Herr PHK XY ist mit dem falschen Fuß aufgestanden. Er versprach meinem Sohn den Punkt in Flensburg.
Nun habe ich seit Wochen mit einer Verwarnung von ca. 40,00 Eur. gerechnet und war gestern sprachlos als Postbote eine PZU hier abgab. Die Stadt schickt eine Rechnung in Höhe von 68,00 Euro.
Bußgeld 45,00
Verw.Kosten 20,00
Porto 3,00
Ist die Gesamthöhe so in Ordnung? Ich kann mich nicht daran erinnern, dass man seine „erste Knolle“ sofort per PZU bekommt. Vielen Dank.
Hallo,
das ist völlig in Ordnung, das entspricht dem Deutschen Recht.
Verwarnungen dürfen nur bis zu 35 EUR ausgestellt werden.
Ab 40 EUR befinden wir uns im Bußgeld und Punktebereich, so das hier zwingend die förmliche Zustellung von Gesetzgeber vorgesehen ist.
Die PZU ist auch inzwischen ein Standart (- Nur als Gedankengang: Die Mobilität hat gegenüber unserer ersten Führerscheinzeit zugenommen…).
Die Verwaltungskosten in Höhe von 20:00 € sind auch ein Standard.
Der Punkt ist auch ok.
Das Bußgeld is im am unteren Rand! Inzwischen sind Beträge ab (!) ca. 80 € alles andere als unüblich. Aber es geht immer um die Verhältnismäßigkeit und die konkrete Situation. Ich gehe mal davon aus, dass da der Ermessensspielraum bereits genutzt worden ist…
Also, lass deinen Sohn zahlen… rechtzeitig zahlen…
Axel