in einem Bescheid wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 50,00 EUR festgesetzt. In der anschließenden Gesamtkostenrechnung wird, neben den Kosten des Verfahrens i.H.v. 20,00 EUR und der Postgebühr von 3,50 EUR, die Geldbuße „nur“ noch mit 40,00 EUR benannt. Unabhängig, ob es einen Vorteil ausmacht, aber ist dann dieser Bußgeldbescheid überhaupt rechtsgültig? Muss man darauf reagieren/zahlen und wenn ja, welchen Betrag?
In einem solchen Fall müsste man den Bescheid als formal fehlerhaft ablehnen und einen formal korrekten Bescheid anfordern. Kopie des Bescheids beilegen.
Und wenn die betroffene Person gut drauf ist, kann Sie Ihre Auslagen in Rechnung stellen nur um die Behörde zu ärgern. Und bloß nicht die Bearbeitungsgebühr vergessen!!
Falls die betroffene Person den ironischen Teil tatsächlich ausführt, bitte das Ergebnis melden.