habe vor ein paar wochen schon einmal gefragt, aber keine befriedigende antwort bekommen. hier also nochmal der fall:
ich bin am 17.12.2001 in einer baustelle (80Km/h) mit ca. 120 Km/h geblitzt worden (bitte keine belehrungen. ich weiss, dass das zu schnell und somit falsch war). da es auf autobahnen ab 41 Km/h drüber ein fahrverbot gibt, bin ich ja nun etwas, na sagen wir mal nervös.
nun ist das ganze ja nun fast 3 monate her und ich habe noch keinen bescheid bekommen. mein wissensstand ist, dass solche dinge erledigt sind, wenn man nach 3 monaten nix gehört hat. stimmt das ???
die Verjährungsfrist beträgt drei Monate, soweit richtig.
Sie wird jedoch durch verschiedene Maßnahmen der Behörde, die dir noch nicht einmal bekannt sein müssen, unterbrochen.
Wenn du einmal davon ausgehst, dass es eine Woche dauert, bis der Film ausgewertet ist, dann noch mal eine Woche, bis Antwort aus Flensburg vorliegt, wem das Fahrzeug gehört, dann nochmal eine Woche bis der Anhörungsbogen verschickt wird, hast du schon nach drei Wochen die erste Unterbrechung, d.h. die Verjährungsfrist beginnt von neuem. Es kommt dabei nicht auf den Eingang bei dir an, sondern auf das (evtl. sogar elektronische) Unterzeichnen der Anhörung. Auch muss die Anhörung dich nicht erreicht haben, sie muss nur abgeschickt werden.
Wenn du zwischenzeitlich die Wohnung gewechselt hast, unterbricht die Anfrage an das Meldeamt wiederum die Verjährung und und und.
Die absolute Frist für die Verjährung beträgt zwei Jahre, du kannst aber (eig.Erfahrung) nach sechs Monaten anfangen durchzuatmen.
der vorfall ist aber eigentlich ja nicht ins stocken geraten. ich bin am 17.12. geblitzt worden und gut (oder auch nicht).
ich wüsste also nicht, wo ein aufschub entstanden sein soll.
kann ich also von drei monaten nach straftat ausgehen oder würde ich mir da was vormachen?
der vorfall ist aber eigentlich ja nicht ins stocken geraten.
ich bin am 17.12. geblitzt worden und gut (oder auch nicht).
ich wüsste also nicht, wo ein aufschub entstanden sein soll.
kann ich also von drei monaten nach straftat ausgehen oder
würde ich mir da was vormachen?
Mal wieder nur Halbwissen von mir, aber mir hat man mal erzählt, daß innerhalb von drei Monaten ein Verfahren gegen den Fahrer eröffnet sein muß, heisst, wenn innerhalb dieser Zeit der Fahrer nicht feststellbar war, is aus. Unabhängig davon droht aber dann wohl die Auferlegung eines Fahrtenbuches.
der vorfall ist aber eigentlich ja nicht ins stocken geraten.
ich bin am 17.12. geblitzt worden und gut (oder auch nicht).
ich wüsste also nicht, wo ein aufschub entstanden sein soll.
Schaun mer mal:
17.12. geblitzt - drei Monate später ist der 16.März, um Mitternacht läuft also die Frist ab, es sei denn, die Behörde hat etwas unternommen, was die Verjährung unterbricht.
Wenn das Auto dir gehört und auf dich zugelassen ist, ist dies die Anhörung. Wenn die Behörde diese am 16.März fertigt (incl.Unterschrift) und „in den Geschäftsgang“ gibt, so ist die Verjährung unterbrochen - die Frist beginnt von neuem.
Es kommt übrigens nicht darauf an, dass die Anhörung dich erreicht, sie muss nur aktenkundig abgeschickt worden sein.
(ein Gericht hat mal einen Geschäftsgang von sechs (!!!) Wochen für zulässig erachtet)
Wenn du zwischenzeitlich umgezogen sein solltest, unterbricht jede Tätigkeit, die auf die Ermittlung der Anschrift gerichtet ist, die Verjährung.
kann ich also von drei monaten nach straftat ausgehen oder
würde ich mir da was vormachen?
Warte lieber sechs Monate.
Ach ja: Nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat!!