Ich hatte im Juli 2009 einen ziemlich schweren Motorradunfall.
Allerdings ohne Beteiligung Anderer und (natürlich) promillefrei. (Ausrutscher auf der Landstrasse - auf dem Acker gelandet).
2 Wochen nach dem Unfall hatte ich Post von der zuständigen Polizeidirektion. Vorwurf: Den Straßenverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit. Gewünschtes Bußgeld: 70 EUR. Dagegen bin ich damals schriftlich in Widerspruch gegangen. Habe von denen auch nie eine Antwort erhalten.
Heute, also ca. 7 Monate später, kommt ein Einschreiben vom Land. Witzigerweise datiert auf den 28.09.2009. Die wollen jetzt 127 EUR haben und mir 3 Punkte verabreichen.
Mal abgesehen davon, dass ich meinen Einsprich jetzt widerholen werde - haben die eigentlich ein Recht auf diese Forderung? Ich meine was von Verjährungsfristen gelesen zu haben. Und was hat es mit der enormen Rückdatierung des Schreibens auf sich?
Hallo Claasen,
die Frist der Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten
beträgt ein Monat nach der Tat. dazu gehört, dass man
die einen Tatvorwurf macht und dich dazu anhört. Dieser Tatvorwurf und die Anhörung dazu hast du von der
entsprechenden Bußgeldbehörde bekommen. Damit tritt ein
Verstoß gegen das Verjährungsprinzip definitv nicht
ein. Du bist in Widerspruch gegangen und da ist es ganz
normal, dass man die dazu einen Bußgeldbescheid
erlässt. Dass dieser allerdings erst nach 7 Monaten
geschieht, ist schon recht merkwürdig. Nun weiß ich
nicht, welche Begründung du für deinen Widerspruch
angefügt hast, und was man dir darauf geantwortet hat.
Im Prinzip gilt in Deutschland das Beschleunigungsgebot
und bei OWis über 7 Monate zu warten, ist schon recht
fragwürdig. ich würde an deiner Stelle erstmal die Bearbeiterin deines Bescheides anrufen und ganz normal
und höflich mit ihr oder ihm darüber sprechen und
fragen, weshalb es solange gedauert hat. Und warum man
dir diese Strafe aufbrummen will.
In der Regel könntest du nochmals auf deinen Widerspruch schriftlich hinweisen und dann geben die
Bußgeldbehörden die Akten der Staatsanwaltschaften, die
dann prüfen und entscheiden, ob sie Anklage erheben
oder nicht. Und dann entscheidet ein Richter, ob er
deinem Widerspruch statt gibt oder du zahlen musst.
Anwaltliche Hilfe wäre da nicht schlecht.
Wichtig ist, dass du alles aufhebst und dass du
unbedingt nochmal in Kontakt trittst mit der Behörde.