Guten Tag,
nachdem ein fiktiver Radfahrer 2 rote Fahrradampeln ueberfahren hatte, wurde er von der Polizei angehalten und informiert, dass er fuer das Ueberfahren zweier roter Ampeln einen Bussgeldbescheid ueber etwa 100 Euro und drei Punkte erhalten wuerde.
Etwa zwei Monate spaeter erhielt er einen Bussgeldbescheid ueber 50 Euro und einen Punkt fuer das Ueberfahren einer Ampel.
Der Radfahrer legte Einspruch ein, da die fragliche Ampel wegen eines davor errichteten Bauzauns fuer ihn nicht sichtbar war und legte zum Beweis ein Foto der Ampel bei, die hinter dem Bauzaun nicht zu erkennen ist.
Im Zwischenverfahren erklaerte die Bussgeldstelle, dass der Einspruch zulaessig aber nicht begruendet war, da der Radfahrer die Ampel trotz Bauzauns haette wahrnehmen koennen, was im Sachstandsbericht „zweifelsfrei“ von den Polizeibeamten bestaetigt worden sei.
Um zweifelsfrei zu bestaetigen, dass der Radfahrer die Ampel sehen konnte, haetten die Polizeibeamten ihr Auto verlassen und sich auf den Radweg begeben muessen, was sie nicht taten. Ferner verfuegt der Radfahrer ueber weitere Fotos, die zusaetzlich bestaetigen, dass die Ampel nicht zu sehen war.
Daher ist der Radfahrer zuversichtlich, dass das Gericht den Einspruch gegen den Bussgeldbescheid als begruendet betrachten wuerde. Allerdings sorgt sich der Radfahrer, dass in einer Verhandlung auch die andere von ihm ueberfahrene Ampel Gegenstand des Verfahrens werden und seine Situation verschlechtern koennte. Ist das moeglich/wahrscheinlich?
Danke