Hallo,
mal angenommen jemand hat am Samstag eine Mahnung für einen Bußgeldbescheid erhalten. Die Fälligkeit des Bescheides war der 29.01.10. Derjenige hat aber gar keinen Bescheid erhalten.
Telefonisch kann man derzeit niemanden bei der Stadt erreichen.
Bei der Sachlage könnte man meinen, dass man gegen den nicht erhaltenden Bescheid nichts machen kann, muss aber am besten heute noch pro Forma gegen den Bescheid einspruch erheben, damit die Frist nicht vergeht(denn man weiß ja gar nicht was man begangen haben soll) oder?
Und zweitens:
Hat man die Möglichkeit eine Verjährung zu beanspruchen, da ja über 5 Monate nach der ,angeblichen 1.Zustellung, vergangen sein müssen?
Danke für die Hilfe!