Bussgeldbescheid ohne Anhörungsbogen

Hallo Forum,

Folgender Hypothetischer Fall: :smile:

Jemandem wird ein Bussgeldbescheid zugesandt für „Falschparken“. Er bekam vorher keinen Anhörungsbogen obwohl der angeblich verschickt wurde. Es kam auch keine Mahnung. Die Bussgeldstrafe ist durch horrende Gebühren auf das 6fache dessen angewachsen, was es normalerweise wäre.

Wie kann man sich gegen solch eine Behördenwillkür wehren. Die erste Strafe (5,-Euro) wäre (bei Kenntnis) ohne Probleme sofort beglichen worden.

Wer ist in der Beweispflicht, daß der Anhörungsbogen angekommen ist?

MfG Michael

Hallo Michael,
die Behörde ist nicht in der Pflicht den Zugang einer Anhörung nachzuweisen. In den Akten der Behörde muss lediglich die Anordnung einer Anhörung festgeschrieben sein.
Was Du nicht erhalten haben willst oder was aus Deinem Briefkasten verschwindet - ist alleine Dein Risiko. Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bleibt trotzdem gewahrt - Du kannst ja Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Gruß vom Dachs, der die Nummer mit dem „ich hab nix erhalten“ vor Jahren auch schon mal probiert und dann die Gebühren extra zu zahlen hatte…

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Hallo Michael,

die Behörde hat immer Recht. Aber Du kannst ja mal - ganz, ganz ruhig und beherrscht - beim Sachbearbeiter anrufen und deinen Fall schildern: es lag nicht am Willen, sondern ausschließlich an der Post. Und frag, ob er Dich wieder in den vorherigen Stand einsetzt. Das kann er möglicherweise - wenn er will. Muss er aber nicht.

Wenn das nicht klappt - zahlen.

Gruß

Peter

Angerufen hat „man“ schon. Die Sachbearbeiterin war aber nicht sehr kundenfreundlich. Ich sehe da keine Chance. Was mich dabei ärgert ist, daß man da für bluten muss, wenn Dritte (die Post) sowas verschlampt haben.
Das kann doch nicht im Sinne der Deutschen Rechtsprechung sein.
MfG Michael

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Das kann doch nicht im Sinne der Deutschen Rechtsprechung
sein.

Hallo,

das ist sogar gängige Rechtsprechung - bis rauf zum BGH

Gruß
HaWeThie