Mein Auto ist geblitzt worden. Mir wird vorgeworfen, 21 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (nach Toleranzabzug)zu schnell gefahren zu sein. Ich bekam ein Anhörungsschreiben zugeschickt, allerdings ohne Blitzerfoto. Dann bekam ich einen Zeugenfragebogen (auch ohne Blitzerfoto) zugeschickt, auf dem ich ankreuzte, dass ich vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache und dass ich üblicherweise das Fahrzeug führe.
Jetzt bekam ich einen Bußgeldbescheid über 93,50 € zugeschickt.
Muss ich bezahlen, obwohl ich nicht weiss,wer an dem betreffenden Tag mein Auto gefahren hat?
Was soll ich tun?
Hallo,
zahlen.
Hallo,
die Zusendung eines Fotos ist eine freiwillige Leistung der Bußgeldstelle.
Die Büßeststelle wird dich über einen Passbildabgleich beim EMA als Fahrer identifiziert haben.
Oder aber dich Nachbarschaft wurde anhand des Fotos befragt, wer de Person auf dem Foto ist.
Steht denn nichts im Bußgeldbescheid, wie Sie zu der Anmahne kommen, das du der Fahrer warst?
ja, sofern man höähere Kosten vermeiden mag. Hat man jedoch eine Zusage der Verkehresrechtsschutz kann man versuchen gegen den Bescheid vorzugehen, was allerdings der Erfahrung nach nichts bringen wird, sofern man keinen Zeugen hat.
Hallo Eugenia
wenn Das Fahrzeug von mehreren benutzt wird hättest Du im Anhörungsbogen das angeben müssen und dann hätte man Dich zur Wache eingeladen um das Foto einzusehen.
Da Du aber nix gesagt hast, auch noch angekreuzt hast selber gefahren zu sein,
gehen die Behörden von einem Vergehen Deinerseits aus.
Du kannst versuchen Einspruch zu erheben, weil Du dir nicht mehr sicher bist selbst gefahren zu sein.
Ansonsten mußte zahlen.
Gruß
Joachim
Was geben die denn als Beweismittel an ?
Hallo Eugenia
warscheinlich bist du von einer stationären Meßanlage geblitzt worden. Du kannst Beweismittel wie Zeit, Ort, Filmnr, Bildnr. und das Bild selbst mit dem Zeugenfragebogen anfordern, mit dem Hinweis dass du nicht sicher bist, wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug gefahren hat. Jetzt kannst du nur noch um Rückversetzung in den alten Rechtsstand bitten. Bei unscharfem Foto des Fahrers oder zweitem Fahrzeug auf dem Foto hast du gute Chancen ohne Bußgeld davon zu kommen. Nur für dich selbst und für Familienangehörige gilt das von dir gewählte Aussageverweigerungsrecht. „Den Fahrer kenne ich nicht“, hat in aller Regel die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches zur Folge. Viel Erfolg wünscht dir rigide.
Hallo Eugenia ! Hast Du dich einmal vergewissert, ob die Geschwindigkeitsübertretung von einem stationären Blitzer gemessen wurde ? Oder von mobilen Blitzer ? Hattest Du auf dem Anhörungsschreiben eine Übertretung zugegeben ? Wenn NEIN, dann würde ich mich Rat bei einem Rechtsanwalt holen. Vorher würde ich keine Zahlung leisten. Erkundige Dich, ob es nicht eine Nummernverwechslung sein könnte ! Denn so etwas hat es aucch schon gegeben. Viel Glück, wünscht Dir, Siggi
Hallo Joem,
als Beweismittel/Zeugen wird die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Messgerät Multanova VR 6 F, PK Rose genannt.
Vielen Dank und viele Grüße Eugenia
Was geben die denn als Beweismittel an ?
Das ist ein normaler Blitzer mit Foto.
Auf jeden Fall Einspruch einlegen und dann mal sehen, was die wollen.
mfg, Jörn Otten.
keine Erfahrung.
einen Rechtsanwalt einschalten.
der kann Akteneinsicht beantragen.
MfG R. Klauck