Bußgeldbescheid ohne Tat-Einspruch erfolglos

Moin,

nehmen wir an, eine Person schmeisst Altpapier in einen Recyclingcontainer. Einige Tage später kommt ein Brief der Stadt (Bezirksamt), in dem der Person vorgeworfen wird, den Müll neben dem Container abgestellt zu haben und nicht in selbigen geworfen zu haben. Es wird ein Ordnungsgeld von 35,00 Euro festgesetzt. Die beschuldigte Person legt Einspruch ein und erklärt, das sie das Altpapier in den Container geworfen hat. Wenn es außerhalb des Containers liegt, ist dies nicht in der Verantwortung der Person zu sehen, sondern vermutlich in der eines Dritten der den Müll wieder aus dem Container genommen hat (hochwertige Magazine im Altpapier könnten dazu Beweggrund gewesen sein).

Nun wird der Einspruch abgelehnt (ohne Begründung) und statt des Ordnungsgeldes wird ein Bußgeld festgesetzt. Der Betrag erhöht sich um Gebühren und Auslagen auf 58,34 Euro.

Die beschuldigte Person sieht es nicht ein den Betrag zu überweisen, da sie nichts falsch gemacht hat. Was kann man der Person raten und wie würde es weitergehen?

…sorry - da war ich ein wenig schnell…

Danke im voraus für Eure Antworten,
beste Grüße,
Ivo

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Die Behörde nimmt ihn dann zurück oder lässt es zur Gerichtsverhandlung kommen, die dann abschließend darüber entscheidet.

Levay

Hi,

okay - klar soweit.
Was für Kosten sind mit einem potentiellen Gerichtsverfahren verbunden?
Und könnte der Bteroffene im Vorfeld prüfen, ob er mit seinem Einspruch eine Chance hat, bzw. wie die Sachlage vor Gericht beurteilt werden würde?

Grüße,
Ivo

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Hi,

okay - klar soweit.
Was für Kosten sind mit einem potentiellen Gerichtsverfahren
verbunden?
Und könnte der Bteroffene im Vorfeld prüfen, ob er mit seinem
Einspruch eine Chance hat, bzw. wie die Sachlage vor Gericht
beurteilt werden würde?

Grüße,
Ivo

Auch die Behörde muss erst mal nachweisen, ob Du das Papier tatsächlich daneben gelegt hast. D.h. wenn Du Dir wirklich nichts vorzuwerfen hast, stehen Deine Chancen gut.

Bei den Kosten kommt es auf den Streitwert an. Die werden im Regelfall nach dem allg. Streitwertkatalog festgesetzt oder auf Antrag durch das Gericht. Daher ist hier keine nähere Auskunft zu den Kosten möglich.