Hallo zusammen
Ich habe heute eunen Bußgeldbescheid bekommen, der an sich auch gerechtfertigt ist.
Ich wurde auf der Autobahn mit 9KM/H zuschnell geblitzt und sollte 10€ bezahlen…
Ich war mir auch bis heute sicher, das ich das getan hätte. Nunja, hab ich aber wohl nicht (sagt zumindest mein Online-Banking)
Nun sind aus den 10€ natürlich direkt 33,50€ geworden.
Natürlich suche ich jetzt einen Weg, vielleicht doch nur die 10€ bezahlen zu müssen:
Ich kenne das eigentlich nur so, das man vor dem Bußgeldbescheid noch eine „Zahlungserinnerung“ bekommt.
Die habe ich aber nicht bekommen, sondern „direkt“ den Bußgeldbescheid.
MUSS vor dem Bußgeldbescheid eine Zahlungserinnerung erfolgen?
Aber nochmal eine grundsätzliche Frage zu dem Thema (das hatte ein Bekannter von mir mal bezüglich Parken):
Was ist, wenn man das Schreiben mit dem Verwarnungsgeld garnicht erhält?
Dann kann man ja nichts von der Forderung wissen und dann ist es nach meinem Verständnis falsch, mit dem Bußgeldbescheid noch Gebühren und Porto zu verlangen.
Ich vermute, da ist man dann selbst in der Beweispflicht??