Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Folgender Fall:

Person XY wird außerhalb geschlossener Ortschaften mit zu hoher Geschwindigkeit von der Polizei gelasert und bekommt einige Tage später den Bußgeldbescheid.
Die 14tägige Frist zur Einlegung des Widerspruchs verstreicht. Nach 28 Tagen möchte die Person fristgerecht das Bußgeld bezahlen und merkt dabei, dass der Bescheid eine überhöhte Geschwindigkeit innerhalb (!) geschlossener Ortschaften ausweist, obwohl das Vergehen eindeutig außerorts geschah.
Könnte Person XY gegen den Bescheid noch Einspruch einlegen, z.B. wegen eines Formfehlers? Oder ist der Bescheid nach 14 Tagen so oder so rechtskräftig?

Danke für eventuelle Abhilfe.
MfG

Hallo Karsten,

wenn xy den Tatbestand nachweisen kann (Identität der Aufnahme durch die Umgebung) sollte man Widerspruch einlegen.

Das ist eben eine reine Frage der Beweislast, die hier beim „Sünder“ liegt.

Die Verkehrskontrollen werden eben wegen der Beweislast akribisch festgehalten, auch wo sie stattgefunden haben.

Die Karten sind für xy äußerst schlecht gemischt.

Schönen Gruß,
John

Hallo,

wenn xy den Tatbestand nachweisen kann (Identität der Aufnahme
durch die Umgebung) sollte man Widerspruch einlegen.

Ich hoffe ich verstehe dich richtig.
Beim Vorfall von Person XY wurde kein Foto gemacht, die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde gleich vor Ort polizeilich aufgenommen. Auf dem Bußgeldbescheid ist der genaue Ort mit Straßenangabe vermerkt. Das Vergehen fand also definitiv und nachweislich außerorts statt.

Meine Frage ist nun diese: wäre es ein ausreichender Grund für einen Einspruch, wenn der Bescheid in puncto innerorts/außerorts falsch ausgestellt ist und vor allem: könnte XY in einem solchen Fall auch nach Verstreichen der 14tägigen Frist für einen Einspruch den Bescheid noch anfechten?

Hoffe das Problem ist nun klar.
Danke Dir und Gruß.

hi,
der b bescheid ist auf jedenfall rechtskräftig. wie sieht s denn mit dem strafmaß aus. ist innerorts geschrieben und nach außerorts geurteilt?
dann wäre es doch egal oder?
wenn nicht kann xy versuchen , die wiedereinsetzung in den vorherigen stand. natürlich begründet
hauptmann

An alle: Rechtskräftig ist ein Bescheid…
…wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist. Danach ist nicht, nie, gar nichts gegen den Bescheid zu machen, auch wenn er noch so falsch sein sollte.
(man kann zwar auf Kulanz der Behörde hoffen, die ihr allerdings untersagt ist - oder man stellt einen Antrag auf Begnadigung) aber sonst ist der Pudding gegessen.
Da hier auch keine „neuen Tatsachen“ vorliegen, ist auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig.

Gruß
HaWeThie

Huhu!

wenn nicht kann xy versuchen , die wiedereinsetzung in den
vorherigen stand. natürlich begründet

Und wie begründet? Plötzlich einsetzende und ebenso plötzlich verschwindende Blindheit über einen Zeitraum von vier Wochen?

hi,
tja weis ich auch nicht, das kann sich jeder selbst ausdenken.
aber ein lerneffekt gibts doch, man schaut sich die schreiben ab sofort besser an … ne
hauptmann