Bußgeldbescheid - Rechtskräftig

Hallo Wissenden,
laut Rechtsbehelfsbelehrung wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt wird.
Gelten diese zwei Wochen auch dann, wenn das Bußgeld zeitgleich eingezahlt wird und damit auf Rechtsmittel verzichtet wurde?
MfG

Dieses Urteil lässt zweifeln, ob die bloße Zahlung eines Bußgeldes einen Einspruchsverzicht bedeutet. Wenn dem aber doch so sein sollte: Inwiefern könnte es noch auf die Frist ankommen? Ich verstehe die Frage nicht so richtig.

Wenn nach einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid innerhalb eines Jahres noch einer kommt, dann wird Fahrverbot verhängt.

Vielleicht sollte sich der Empfänger eher Gedanken darüber machen, warum er innerhalb von 52 oder 54 Wochen einen zweiten Bußgeldbescheid bekommt/bekommen sollte, anstatt sich darüber den Kopf zu zerbrechen, ob die Frist zwei Wochen früher oder später beginnt. Ansonsten tut ihm eine Pause vom aktiven Straßenverkehr sicherlich sehr gut!

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Vielleicht sollte man sich hier nicht als Moralapostel aufspielen, sondern als Verkehrsrechtskundiger die Rechtsfrage beantworten.

Niemand kann mir weis machen, dass er nicht dann und wann mal zu schnell fährt oder mehr als die erlaubten 0,8 Promille intus hat und nach der Weihnachtsfeier die „sind ja nur 8 Kilometer“ noch heim fährt oder vesehentlich doch mal seinen Renault Clio in der Feuerwehrzufahrt parkiert.

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https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/geschwindigkeitsueberschreitung/

Fahrverbot bekommt man nicht für 5-10 km/h Überschreitung!

2x innerhalb eines Jahres mehr als 25 km/h. Das hatte ich in über 30 Jahren Fahrpraxis tatsächlich noch nie.

Auch das nicht.

Und ich rede nicht davon, dass ich bloß nicht erwischt wurde.

Im Übrigen wurde die Frage schon als gelöst markiert.:stuck_out_tongue:

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Du bist einfach die Beste!

Ist das dein Ernst?
Ich erwarte von jedem Kraftfahrzeugführer, dass allerspätestens bei 0,29 Promille Feierabend ist - und gegen eine 0,0 Grenze für alle hätte ich absolut nichts einzuwenden.

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Natürlich erwartet man mit Fug und Recht von jedem Fahrzeugführer, dass er sich an die Gesetze hält und bei seiner Fahrt nicht andere in Gefahr bringt!

Der tägliche Blick in die Polizeiberichte offenbart jedoch eine ganz andere Realität; noch unter dem eisbergspitzen Gesichtspunkt, wie viele Trinkenheitsfahrten und Tempoverstöße unentdeckt und damit unverfolgt bleiben, ist dies grob bedenkenswert!

Ich verstehe die Frage jetzt so, dass du denkst, der etwaige Einspruchsverzicht würde auch für den nächsten Verkehrsverstoß gelten. Dem ist aber nicht so. Er würde sich immer nur auf den jeweiligen Bußgeldbescheid beziehen.

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Eher denke ich, der zielt darauf ab, dass zwischen dem Zeitpunkt der Rechtskraft des ersten Bescheides und dem Zeitpunkt der Rechtskraft oder dem Erlass des zweiten Bescheides oder der Ausübung der Tat, die den Bescheid nun zur Folge hat, mehr als ein Jahr vergeht, damit er einem Fahrverbot entgeht.

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Aaaaaaaah! Da geht mir ein Kronleuchter auf. Es gibt den zweiten Verstoß wohl schon, die Frist ist hart an der Grenze, und jetzt fragt sich, auf welcher Seite dieser Grenze der Fahrzeugführer steht bzw. fährt bzw. bald vielleicht läuft.

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Die 0,8-Grenze ist schon lange abgeschafft, es gilt eine eine 0,5-Grenze.
Bei auffälligem Verhalten sogar eine 0,3-Grenze.
Seltsam, dass das noch niemand in der Diskussion erwähnt hat.

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Interessant ist für mich nur die 0,3-Grenze. Nur darunter ist man rechtlich sicher. Eine Auffälligkeit, ein Fehler oder ein Unfall ist schnell passiert.

Hat er nicht gehabt.

Da kann ich nur zustimmen. Warum müssen Leute ihre Weisheit hier kundtun, wenn sie zur Beantwortung der Frage nicht beitragen können?

Ja, stimmt. Du hast damit natürlich Recht.
Ich würde mich jedoch weder mit 0.5 noch mit 0.8 Promille in den Straßenverkehr wagen. Ich bin jetzt kein ungeübter Trinker, aber da fühle ich mich schon nicht mehr sicher. Wenn die mir den Führerschein wegnehmen, kann ich mich erschießen.

Genauso ist es.

Viele Erwartungen an die Menschheit werden von ihr nicht erfüllt. Das ist auch ein Grund dafür, warum es bspw. den Bußgeldkatalog gibt und darin für bestimmte Verstöße bzw. deren Wiederholung Fahrverbote ausgesprochen werden.

Eigentlich ist die Diskrepanz zwischen dem, was man von den Menschen eigentlich erwarten können sollte und dem, wie sie sich tatsächlich verhalten, einer der wichtigsten Gründe dafür, warum es überhaupt Gesetze und Verordnungen gibt. Aus der Vielzahl von Verstößen zu schließen, dass die Erwartungen falsch sind, halte ich für einen schwierigen Ansatz.

Hi,

Meine Erzählung ist hier ein bisschen in die falsche Richtung geraten. Wie du schon sagst: Es gibt leider die Tatsachen der großen Unterschiede zwischen den Erwartungen und deren Erfüllung.

Ach, Sie fuhren mit 90 km/h vor mir auf der Autobahn… Alles klar.

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