Bußgeldbescheid - Verjährung

Hallo, vielleicht kann jemand eine passende Antwort geben.
Bis 2005 in Stuttgart gewohnt und dort mehrere Strafzettel wegen Parken (was in Stuttgart nicht möglich ist) erhalten. 20alle noch offenen Strafzettel bezahlt. Nun von Stuttgart Post bekommen, das angeblich noch offene Strafzettel wären. Das interessante dabei ist, das diese angeblich aus den Jahren 2000-2005 sein sollen. Darauf reagiert und Einspruch eingelegt. Zur Antwort kam, das die Behörde aufgrund eines Sperreintrages wegen Anschriftherausgabe und weil nach 2 Jahren nochmal Umzug, keine Zustellung möglich gewesen wäre. Dies wird angezweifelt, denn man wird angeschrieben wenn jemand eine Anschrift haben möchte und wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist antworte, wird die Adresse weitergegeben.
Nun meine eigentliche Frage. Hat das Ordnungsamt Stuttgart eigentlich noch das Recht Strafzettel, dessen Herkunft mir unbekannt ist, einzufordern?
Es wäre schön wenn jemand eine Antwort weiß.

Nun meine eigentliche Frage. Hat das Ordnungsamt Stuttgart
eigentlich noch das Recht Strafzettel, dessen Herkunft mir
unbekannt ist, einzufordern?

Nein, die Sache ist verjährt wenn es wie zuvor beschrieben tatsächlich so war.

Einen Sperreintrag wegen Anschriftenherausgabe gegenüber Behörden gibt es allerdings nicht, hier sollte man nochmal nachdenken.

Weil Klage ergangen ist, wurde die Verjährung gehemmt. Irgendwie ist die Behörde ja doch zu der aktuellen Adresse des Beschuldigten gekommen.

Ich würde die ausstehenden Strafzettel sofort einfach bezahlen, bevor noch mehr Kosten auflaufen.