Hallo zusammen,
folgende Frage, bzw Problem. Ich bin Anfang April mit geringfügig erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Eigentlich keine grosse Sache - ärgerlich, aber passiert! Mitte Mai fand ich einen „gelben Umschlag“(!) in meinem BK. Darin stand sinngemäß, „ich hätte bis dato nicht bezahlt…“. Was macht also die Bußgeldstelle? Erhebt gleich nochmal zusätzlich 20 Euro Bearbeitungsgebühr. Da ich bis dahin aber noch kein Schreiben bekam, fühlte ich natürlich zu unrecht behandelt und erhob teilweise Einspruch gegen das Bußgeld, bzw dessen „Gebühr“. Das Bußgeld ansich, sehe ich ja ein!
Heute kommt ein Schreiben zurück, in dem es heisst: „man habe mir das seiner Zeit zugeschickt und es kam auch nicht als unzustellbar an die Behörde zurück. Von daher würde die Forderung nach wie vor bestand haben“.
Wie soll ich mich dazu Verhalten? Auf der einen Seite ärgert mich sowas extrem! Kann es mir denn wirklich zur Last gelegt werden, dass der erste Schrieb irgendwo bei der Post verloren ging??? Oder wäre die Bußgeldstelle in dem Fall sogar dazu verpflichtet, einen Nachforschungsauftrag bei der Post zu stellen?
Auf der anderen Seite: Käme es hier zur Gerichtsverhandlung, wären die Kosten doch dann ohnehin ungleich höher für mich, oder!?
Ich wäre dankbar für einige Meinungen und Ansichten euerseits.
