Bußgeldbescheid - wie reagieren?

Hallo zusammen,

folgende Frage, bzw Problem. Ich bin Anfang April mit geringfügig erhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden. Eigentlich keine grosse Sache - ärgerlich, aber passiert! Mitte Mai fand ich einen „gelben Umschlag“(!) in meinem BK. Darin stand sinngemäß, „ich hätte bis dato nicht bezahlt…“. Was macht also die Bußgeldstelle? Erhebt gleich nochmal zusätzlich 20 Euro Bearbeitungsgebühr. Da ich bis dahin aber noch kein Schreiben bekam, fühlte ich natürlich zu unrecht behandelt und erhob teilweise Einspruch gegen das Bußgeld, bzw dessen „Gebühr“. Das Bußgeld ansich, sehe ich ja ein!

Heute kommt ein Schreiben zurück, in dem es heisst: „man habe mir das seiner Zeit zugeschickt und es kam auch nicht als unzustellbar an die Behörde zurück. Von daher würde die Forderung nach wie vor bestand haben“.

Wie soll ich mich dazu Verhalten? Auf der einen Seite ärgert mich sowas extrem! Kann es mir denn wirklich zur Last gelegt werden, dass der erste Schrieb irgendwo bei der Post verloren ging??? Oder wäre die Bußgeldstelle in dem Fall sogar dazu verpflichtet, einen Nachforschungsauftrag bei der Post zu stellen?

Auf der anderen Seite: Käme es hier zur Gerichtsverhandlung, wären die Kosten doch dann ohnehin ungleich höher für mich, oder!?

Ich wäre dankbar für einige Meinungen und Ansichten euerseits.

Hallo,
was bei dir nicht Ankam, war das Verwarngeldangebot, darauf gibt darauf keinen rechtsanspruch, das heiß die Behörde kann ein Verwarngeldangebot erlassen, was keine Gebühren kostest, oder gleich einen Kostenpflichtigen Bußgeldbescheid erlasse, der 23,50 EUR Gebühren nach sich zieht.
Deswegen muß dir das Verwarngeldangebot auch nicht zugegangen sein, weil die Behörde nicht verpflichtet isz dir eins anzubieten. das Verhalten der Bußgeldstelle ist korrekt.

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Vermutlich hatte Ihnen die Bußgeldstelle in dem Schreiben, welches Ihnen nicht zugegangen ist, ein Verwarnungsgeld angeboten. Leider schrieben Sie nicht, wie hoch die Geldbuße selbst war. Das Verwarnungsverfahren kann die Behörde bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wählen, die mit einem Verwarnungsgeld von bis zu fünfunddreißig Euro verbunden sind.

Das Schreiben in dem gelben Umschlag war dann ein Bußgeldbescheid, welcher im Gegensatz zur Verwarnung immer mit Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Da die Behörde auch sofort einen Bußgeldbescheid hätte erlassen können und die vorherige Verwarnung nicht notwendig gewesen wäre, spielt es für das weitere Verfahren überhaupt keine Rolle, ob Ihnen die Verwarnung zugegangen war.

Durch das nicht zugegangene erste Schreiben entfiel also nur für Sie die im Ermessen der Behörde eingeräumte Möglichkeit, die Geldbuße ohne Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

Bei einer Gerichtsverhandlung würden Sie zur Zahlung der Gesamtkosten verurteilt und Ihnen die Kosten des Gerichtsverfahrens zusätzlich auferlegt.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat, würde ich mich sehr freuen.

Sehr geehrter Herr Winkler,

vielen Dank für ihre detallierten Ausführungen, meiner Frage betreffend. Sie haben mir damit sehr geholfen, wenngleich ich dadurch auch wieder etwas verwirrt bin. Was aber nicht an ihrer Antwort, sondern eher an meiner persönlichen Ungeduld liegt. So hatte ich nämlich gestern einfach mal eine dieser „Rechtsanwalthotlines“ getestet, die „man so im Netz“ finden kann. Da ich selber keinen entsprechenden Rechtschutz besitze, erschien mir dies - aus rein Informativer Natur - als „einen Versuch wert“.

Jedenfalls meinte der „Experte“ dort (ob es „echte“ Rechtsanwälte an diesen Hotlines sind, weiß ich im Grunde ja nicht), ich solle die Gebühr erstmal NICHT bezahlen. Zur Begründung meinte er, „spiele es sehr wohl eine Rolle“, ob ich den Anhörbogen bekommen habe oder nicht. Denn „mir müsse ja vorab überhaupt erst einmal ein Vergehen angezeigt, bzw vorgeworfen werden“.

Tja und was soll ich sagen: Im Prinzip bin ich ja von Anfang an der gleichen Meinung gewesen und fühlte mich damit natürlich auch irgendwie in der Sache bestätigt. Das kann aber letzlich auch mit meinem persönlichen „zu-unrecht-behandelt-Gefühl“ zusammenliegen. Das ist mir durchaus bewusst. :wink:

Ihre Ausführungen sind jedoch ebenfalls schlüssig und werden im Grunde ja sogar durch den Vorredner bestätigt, der da ganz ähnlich geantwortet hatte. Danke dafür! Trotzdem versuche ich zunächst den Weg des „Experten“ am Telefon einzuschlagen. Er schlug vor, den Wert der Ordnungswidrigkeit zu überweisen (um wie er sagt, „die Schuld anzuerkennen und Bereitschaft zu zeigen, die Sache zu klären“). Dies habe ich dann zusammen mit seiner Argumentationshilfe per E-Mail an die Bußgeldstelle verschickt mit der Bitte, hier doch noch einmal „Gnade vor Recht“, bzw etwas Fingerspitzengefühl walten zu lassen - Briefe KÖNNEN schliesslich verloren gehen. Das ist ein Umstand, der nicht nur Behörden betrifft. :wink:

Sollten sich die Damen und Herren dessen nicht erweichen können, kann man den Rest ja dann immer noch überweisen. Wobei dann auch IMMER NOCH im Raum steht, ob das ganze dann für 23,50 wirklich vor Gericht landen würde. Der Wert des Bußgeldes betrug im übrigen 15,00 Euro

nochmals besten Dank und Gruss

Daniel

Der Rechtsanwalt meinte, dass Sie vor Erlass des Bußgeldbescheides angehört werden müssen. Die schriftliche Verwarnung, welche Ihnen nicht zugegangen ist, wird immer mit einer Anhörung verbunden. Ich verwies in meiner ersten Antwort hierauf nicht, da schon allein durch einen Einspruch dieser formelle Fehler geheilt würde. Dies liegt daran, dass Sie dann hinreichende Gelegenheit hatten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Ihr rechtliches Gehör ist nicht (mehr) verletzt. Einzige Chance, die Bearbeitungsgebühren nicht zahlen zu müssen, sehe ich, wenn der Sachbearbeiter in Ihrer Akte keinen Vermerk machte, dass der Anhörungsbogen abgesendet wurde. Da die Behörde aber schrieb, dass Sie Ihnen schon ein Schreiben zusandte, gehe ich von diesem Aktenvermerk aus, sodass eine Akteneinsicht wohl nichts nützt.

Mich interessiert nun sehr, wie die Behörde auf Ihr weiteres Vorgehen reagiert. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Bearbeitungsgebühr weiterhin eingetrieben wird, obwohl das Bußgeld bezahlt ist. Vielen Dank!

sehr gerne werde ich Sie über den weiteren Verlauf informieren und melde mich, sobald es etwas neues gibt. Momentan hat sich noch nichts ereignet. Es gab noch nichtmals eine „Bestätigung“ auf meine E-Mail (so wie beim „ersten mal“, als ich ürsprünglich Einspruch erhob). Aber ich warte geduldig ab! :wink:

Hallo Herr Winkler,

Sie hatten ja um weitere Info gebeten. Ich hatte Sie auch nicht vergessen, nur hat sich bis gestern nichts getan. Gestern erhielt ich aber dann tatsächlich ein Schreiben, das wegen vorbezeichneter Angelegenheit ein Gerichtsverfahren eröffnet wird. Termin ist allerdings erst 2011.

Spielt für mich aber ohnehin keine Rolle, da ich diesem Termin auf keinem Fall beiwohnen werde. Schriftlich werde ich mich ggf aber trotzdem noch einmal äußern.

Können Sie mir evtl noch sagen, welche Gebühren jetzt entstehen und auf mich zukommen werden? Nochmal zur Erinnerung: Es geht um 23,50 Euro Rest (Streitwert)

Gruß