Bußgeldbescheid wird v. d. Amtsgericht verhandelt

Jemand wurde Anfang diesen Jahres geblitzt.
Nun wurde ihm von der zuständigen Bußgeldstelle ein Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahren incl. Punkte in Flensburg zugestellt. Gegen diesen hat er Einrede erhoben.
Jetzt hat die Behörde den Vorgang an das zuständige Amtsgericht abgegeben und im Mai ist die Verhandlung.
Dazu drei Fragen:
1)Wenn das Gericht befinden sollte das der Bescheid Rechtens ist, können dann noch mehr Kosten auf ihn zu kommen?
2)Als was steht er jetzt eigentlich vor Gericht?

  • Als Kläger wegen der Einrede?
  • Als Angeklagter weil er geblitzt wurde?
    3)Steht ihm eine Reisekostenentschädigung zu weil er nur eine geringfügige Beschäftigung ausübt und es knapp 400 Km für eine einfache Fahrt zum zuständigen Gericht sind?

Ich bedanke mich schon einmal vorweg für hilfreiche Antworten.

1)Wenn das Gericht befinden sollte das der Bescheid Rechtens
ist, können dann noch mehr Kosten auf ihn zu kommen?

Na selbstverständlich! Wieso sollte die Allgemeinheit dann die Kosten tragen?

2)Als was steht er jetzt eigentlich vor Gericht?

  • Als Kläger wegen der Einrede?
  • Als Angeklagter weil er geblitzt wurde?

Als „Betroffener“, das ist so eine Art Angeklagter.

3)Steht ihm eine Reisekostenentschädigung zu weil er nur eine
geringfügige Beschäftigung ausübt und es knapp 400 Km für eine
einfache Fahrt zum zuständigen Gericht sind?

Wenn das Gericht befindet, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist, dann bekommt der Betroffene auch seine Kosten erstattet. Sonst natürlich nicht. Fahrtkosten richten sich auch nicht nach dem Einkommen, oder gibt es spezielle Tankstellen für armen Leute?

Wenn er sich die Fahrt zum Gerichtsort aber nicht leisten kann, soll er dann laufen? Irgend eine Lösung muss es doch geben.

Der Betroffene kann vor dem Termin einen Reisekostenvorschus beantragen. Die Bedürftigkeit ist glaubhaft zu machen. Falls die Zeit bis zum Termin zu knapp ist, kann der Antrag auch bei dem heimischen Amtsgericht gestellt werden. Vorgeschossen werden regelmäßig die Kosten für eine Bahnfahrt der 2. Klasse mit der Deutschen Bahn.

Am billigsten dürfte es häufig sein, den Einspruch vor dem Termin zurück zu nehmen. Dann fallen keine weiteren Kosten an, da auch keine Zeugen geladen werden müssen.
Bei einer Verurteilung trägt der Betroffene die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.