es gibt die Möglichkeit, zu einem Bußgeldbescheid eine Zahlungserleichterung (Ratenzahlung) zu beantragen, wenn man zahlungsunfähig ist.
Der Fragebogen dazu enthält Fragen zum eigenen Einkommen (was ich verstehe) und dem des Ehepartners.
Aber inwiefern ist der Ehepartner mit seinem Einkommen denn von Belang; er darf doch nicht bei Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Verkehrssünders zur Begleichung herangezogen werden, oder?
Muss derjenige, der Zahlungerleichterung beantragt, Angaben zum Einkommen des Ehepartners machen, oder versuchen die Behörden da zu tricksen?
Es ist klar: der Verkehrssünder will etwas von der Bußgeldstelle, deshalb muß man natürlich die notwendigen Fragen beantworten.
Aber: ist die Frage nach dem Einkommen des Ehepartners notwendig?
Der Betroffene müsste möglicherweise die Sorge haben, daß er zwar mangels Einkommen (kein Gehalt, kein Arbeitslosengeld, kein Hartz-IV) vielleicht eine Zahlungserleichterung erwarten könnte, aber aufgrund des durchaus vorhandenen Einkommens der Familiengemeinschaft (durch das Einkommen des Ehepartners) eben leider doch nicht als mittellos gilt.
Aber inwiefern ist der Ehepartner mit seinem Einkommen denn
von Belang; er darf doch nicht bei Zahlungsunfähigkeit des
eigentlichen Verkehrssünders zur Begleichung herangezogen
werden, oder?
Und wenn meine Ehefrau gar kein Einkommen hat, kann man sie gar nicht bestrafen? Oder muss sie dann wegen jedem 5€-Knöllchen in den Knast oder alternativ zwangsweise anschaffen gehen?
Gruß
loderunner
Aber inwiefern ist der Ehepartner mit seinem Einkommen denn
von Belang; er darf doch nicht bei Zahlungsunfähigkeit des
eigentlichen Verkehrssünders zur Begleichung herangezogen
werden, oder?
Nein, aber er wird täglich dazu herangezogen, den Sünder nicht verhingern zu lassen. Vor 100 Jahren war das der Normalfall, dass einer das gesamte Geld der Familie nach Hause bringt und trotzdem alle satt werden. Und wenn der „Sünder“ aufgrund des Gesamteinkommens der Bedarfsgemeinschaft noch nicht mal Sozialleistungen bekommt, wird er den Ehepartner um etwas mehr Taschengeld zur Begleichung seiner Bußgeldschuld bitten müssen.
Und wenn meine Ehefrau gar kein Einkommen hat, kann man sie
gar nicht bestrafen? Oder muss sie dann wegen jedem
5€-Knöllchen in den Knast oder alternativ zwangsweise
anschaffen gehen?
Ich weiß nicht…
War das die Antwort?
Ginge das mit dem Anschaffen?