hallo,
wie sieht es nach aktueller rechtslage aus (in google finde ich nur aeltere dinge) wenn ein deutscher einen bussgeldbescheid aus den niederlanden z.b. fuer ueberhoehte geschwindigkeit von unter 70 euro bekommt.
da nach neuem eu verordnungen erst ab 70 euro bussgeld eingetrieben wird frage ich mich ob mehrere bussgeldbescheide addiert werden und ob eine erhoehung des bussgeldes (wegen nichtbezahlung) welche den betrag auf ueber 70 euro bringt eingetrieben wird.
gruss und dank
desperado